Mietvertrag rückwirkend unterschreiben?

6 Antworten

Ein Vermieter kann sich freuen, wenn er zwei Unterschriften auf dem Mietvertrag hat.

Ist der eine Wohnungsnehmer insolvent, bzz. weigert sich, die Miete zu zahlen, ist derjenige, der ebenfalls unterschrieben hat verpflichtet (!) die Außenstände zu zahlen.

Ich würde rückwirkend gar nix unterschreiben!

Er kann das fordern, aber er kann dich dazu nicht zwingen. Es ist alleine deine Entscheidung.

Aber: Da es auch keinen Vertrag gibt, kann er dich raus schmeißen.

Ich rate dir dazu: Nicht unterschreiben. Im Notfall würde ich dann lieber ausziehen und eine Wohnung unabhängig von seinem Vater nehmen.

Bzgl. des geliehenen Geldes und das Arbeiten ohne Gehalt... das würde ich, wenn er euch so kommt, einfach einklagen. Dein Freund hat Anspruch auf das Gehalt (ein Verzicht ist nie rechtsbindend) und Du auf das verliehen Geld. Für den Verleih hast Du als Verleiher ja einen Zeugen, deinen Freund, den Sohn des Leihers.

Ggf. werdet ihr einen Titel erwirken und diesen Vollstrecken lassen müssen. Aus beiden kann der Vater ggf. durch Isolvenz (Betriebs- und Geschäftsinsolvenz) raus kommen, aber ob sich das lohnt nur damit ihr euer Geld nicht bekommt.... weil für ihn bedeutet das pro Insolvenz fast ein Jahrzehnt (je 7 Jahre - können parallel laufen) Ärger und Probleme.

arielle1234 
Fragesteller
 08.01.2013, 20:30

Wir wollen ja nichts einklagen oder sowas. Es ist schließlich die Familie meines Freundes. Es war ja letztes Jahr so vereinbart, dass mein Freund der Firma zuliebe für eine bestimmte Zeit auf Lohn verzichtet und wr also von meinem Geld leben. Weil ich abernicht sooo viel verdiene, sagte der Vater dass wir das mit der Miete so regeln dass wir sie für die Zeit, die wir knapp bei Kasse sind, nicht zahlen müssen. Jetzt, da er sich mit meinem Freund zerstritten hat, fordert er einen Rückwirkenden Mietvertrag für mich, um MICH haftbar machen zu können wegen der Mieten vom letzten Jahr. Warum er das macht? Weil er mich von anfang an nicht mochte, weil er meint ich sei nicht die Richtige für seinen Sohn und weil Blut dicker ist als Wasser. Er würde gegen seinen Sohn niemals klagen, auch wenn sie nicht miteinander sprechen liebt er seinenSohn. Aber ich bi eine Fremde......

TETTET  09.01.2013, 10:30

Aber: Da es auch keinen Vertrag gibt, kann er dich raus schmeißen.

Quatsch.

Da wäre ich vorsichtig , kann Dir nur den Mieterschutzbund empfehlen , Adresse bekommst Du bei jeder Verbraucherzentrale vor Ort . Du zahlst einen kleinen Beitrag und die beraten dich bei allen Schwierigkeiten bis hin zum Anwalt !

Du bist dazu überhaupt nich verpflichtet, also seid tapfer und lasst ihn fordern, was er will - unterschreiben wirst du nichts.

Jedenfalls steht er jeden Tag auf der Matte und drängt mich, den Mietvertrag 7 Monate rückwirkend zu unterzeichnen, um dann von MIR die Miete des letzten Jahres einfordern zu können........

Es muss kein neuer Mietvertrag gemacht werden und Sie müssen auch nicht in den alten Mietvertrag mit aufgenommen werden!

Also bitte nichts unterschreiben und auch keinen neuen Mietvertrag machen.

kann mir jemand sagen ob er das kann - darf und welche Möglichkeit mir da bleibt?!

Wenn jemand seinen Partner in die Wohnung aufnimmt, so ist der Mieter verpflichtet es dem Vermieter mitzuteilen und der Vermieter kann den Zuzug in der Regel nicht verwehren, es sei denn, es sprechen schwerwiegende Gründe dagegen.

Der Vermieter darf aber die Nebekosten anpassen.

Wenn er Sie nochmal auffordert den Vertrag zu unterschreiben, dann sagen Sie, dasss es einen gültigen Vertrag gibt.

Hier ein Text aus einem Anwaltsforum, aus Vermietersicht:

Zuzug einer zweiten Person in eine Mietwohnung

Als Vermieter habe ich folgende Fragen:

  1. Meine Mieterin erklärt mir, dass ihr Freund zu ihr gezogen sei.

  2. Kann/ sollte ich ihn als zweiten Mieter in den Vertrag aufnehmen?

  3. Kann / sollte die Miete geändert werden,

  4. gibt es ggf. hierfür Regeln,

  5. wäre ggf. der Mieterstatus für die Möglichkeit der Erhöhung maßgebend?

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

  1. Meine Mieterin erklärt mir, dass ihr Freund zu ihr gezogen sei.

Dazu ist der Mieter auch verpflichtet. Wenn der Mieter eine weitere Person mit in die Wohnung aufnimmt, muss dies dem Vermieter mitgeteilt werden und dieser muss zustimmen.

  1. Kann/ sollte ich ihn als zweiten Mieter in den Vertrag aufnehmen?

Sie können den „Neuen" mit in den Mietvertrag aufnehmen und sollten dies auch tun. Dies zumindest dann, wenn Sie den „Neuen" als Mieter und nicht nur als Dauerbesucher handhaben wollen.

Schon zur Sicherheit für alle beteiligten Parteien sollte der neue Mieter aber in den Mietvertrag aufgenommen werden.

  1. Kann / sollte die Miete geändert werden,

Die Miete kann nicht ohne Weiteres erhöht werden. Insbesondere stellt der Einstieg eines neuen Mieters in ein bestehendes Mietverhältnis keinen solchen Grund dar.

Hier können / müssen die Betriebs- und Nebenkosten umverteilt und neu berechnet werden und diese Kosten gegebenenfalls erhöht werden.

Die Miete kann nur einvernehmlich mit den beiden Mietern erhöht werden. Ein Anspruch des Vermieters besteht nicht, § 557 Absatz 1 BGB.

  1. gibt es ggf. hierfür Regeln,

Nein. Sie können hier lediglich eine solche Regelung in den Mietvertrag aufnehmen, wenn die Mieter zustimmen, § 557 Absatz 1 BGB.

  1. wäre ggf. der Mieterstatus für die Möglichkeit der Erhöhung maßgebend?

Nein. Gründe für eine Mieterhöhung finden sich in den §§ 558 ff. BGB.


Mit freundlichen Grüßen

http://www.frag-einen-anwalt.de/Zuzug-einer-zweiten-Person-in-eine-Mietwohnung-__f68899.html


Dem Vermieter wird empfohlen, den Partner in den Vertrag aufzunehmen. Wenn das gemacht wird hat der Vermieter natürlich einen Vorteil daraus, wenn z.B. Mietschulden entstehen, kann sich der Vermieter aussuchen von wem er sie einklagt.

In der Aussage des Anwalts ist ganz klar erkennbar, dass man einen neuen Vertrag machen kann, aber nicht muss.

MfG

Johnnymcmuff