Mietvertrag persönliche Angaben ( Name ) falsch, Unterschrift richtig, was ist wirksam?

6 Antworten

Ich habe mit meinem Expartner einen Mietvertrag für 2 Jahre unterschrieben. Mein richtiger Name lautet p.n. . Im Vertrag steht aber der Nachname meines ex bei mir. Als p.s. Unterschrieben habe ich mit n. Gilt er überhaupt, oder handelt es sich hier um einen Formfehler und ist somit ungültig

Der Vertrag ist wirksam.

Der Vetrag gilt ... es war klar wer einziehen soll, also schadet die falsche Bezeichnung (Name) nicht ....

falsa demonstratio non nocet - wie der Lateiner sagt ....

Nein, deshalb ist der Vertrag noch lange nicht ungültig ..... Wann hast du den Vertrag unterschrieben? Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt zusammen?

Der gilt auch so, es handelt sich um einen Schreibfehler, Du bist aber als Person eindeutig identifizierbar...

Solltest Du das Gegenteil behaupten, obwohl Du den Vertrag in diesem Wissen unterschrieben hast, dürfte das den Straftatbestand des versuchten Betrugs erfüllen...

Wegen eines Offensichtlichkeitsfehlers ist der Vertrag nicht unwirksam. Er ist rechtsgültig.