Mietvertrag nicht deutlich dargestellt was nach Auszug des Mieters passiert?

 - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)

7 Antworten

Was steht im Vertrag bezüglich der Übergabe? Das gilt dann, so es nicht ungültig ist.

Ich les mir da jetzt nicht alle Seiten durch oder suche den entsprechenden Abschnitt.

Wenn renoviert erhalten, dann in der Regel auch renoviert zu übergeben.

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:28

Es ist schwammig geschrieben: Im Post sind allerdings folgende Blätter/Passus verloren gegangen:

zu § 8 Absatz 3: Hier ist auszuwählen, ob der erste Teil oder der zweite Teil von Absatz 3 geltend soll. Das, was nicht gelten soll, kann gelöscht werden.

Es wird dringend empfohlen, Wohnungen nur renoviert zu übergeben.

Wenn der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhält und dafür vom Vermieter einen Geldbetrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen erhält, muss dieser Geldbetrag angemessen sein, d. h. eine Vornahme der Schönheitsreparaturen muss tatsächlich möglich sein. Dies sollte durch einen Kostenvoranschlag bewiesen werden können.

Nach einer Entscheidung des Landgericht Berlin (Urteil vom 09.03.2017, Az. 67 S 7/17) sind alle Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn dem Mieter vom Vermieter hierfür keine angemessene Gegenleistung vom Vermieter gewährt wird. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte, daher bleibt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Weil hier noch keine Entscheidung des BGH vorliegt, haben wir die Klausel unverändert gelassen.

Was kann ich den jetzt am Besten machen? Dem Vertrag sollte etwas beigefügt werden. gibt es ein gutes Wording BSP?

qugart  10.07.2020, 09:29
@alskqpwo

Mein Tipp: such dir eine andere Wohnung oder lass den Vertrag von jemanden prüfen.

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:33
@qugart

Lass ich doch gerade hier prüfen.. Zumindest um mal eine Tendenz zu bekommen

qugart  10.07.2020, 09:35
@alskqpwo

Da du nicht gewillt bist, die fraglichen Inhalte selber hier einzutippseln musst du halt andere Wege gehen. Ansonsten gilt meine Antwort.

Viel Spaß noch.

bwhoch2  10.07.2020, 10:16
@alskqpwo

Bitte erwarte hier keine Juristen, die seitenweise Verträge studieren und dann korrekte juristische Formulierungsvorschläge machen. Das geht nicht. Ein echter Jurist will Geld dafür und Laien dürfen keine Rechtsberatung machen.

Wenn es ein Wohnungsübergabeprotokoll zum Mietbeginn gibt, das von beiden Parteien unterschrieben wurde und inhaltlich feststellt, dass die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, sind die Schönheitsreparaturen von Mieter und Vermieter zu bezahlen und die Wohnung würde auch nur besenrein nach Mietende zurück zu geben sein, vorausgesetzt, du hinterlässt keine bunten Wände.

Die Regelung der Schönheitsreparaturen basiert auf den letzten BGH-Urteil zu diesem Thema vor 3 Tagen.

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:30

Ok, im Post sind allerdings folgende Blätter/Passus verloren gegangen:

zu § 8 Absatz 3: Hier ist auszuwählen, ob der erste Teil oder der zweite Teil von Absatz 3 geltend soll. Das, was nicht gelten soll, kann gelöscht werden.

Es wird dringend empfohlen, Wohnungen nur renoviert zu übergeben.

Wenn der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhält und dafür vom Vermieter einen Geldbetrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen erhält, muss dieser Geldbetrag angemessen sein, d. h. eine Vornahme der Schönheitsreparaturen muss tatsächlich möglich sein. Dies sollte durch einen Kostenvoranschlag bewiesen werden können.

Nach einer Entscheidung des Landgericht Berlin (Urteil vom 09.03.2017, Az. 67 S 7/17) sind alle Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn dem Mieter vom Vermieter hierfür keine angemessene Gegenleistung vom Vermieter gewährt wird. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte, daher bleibt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Weil hier noch keine Entscheidung des BGH vorliegt, haben wir die Klausel unverändert gelassen.



Was kann ich den jetzt am Besten machen? Dem Vertrag sollte etwas beigefügt werden. gibt es ein gutes Wording BSP?

Stell Dir mal vor, es kommt zu einem Gerichtsstreit über die Renovierungskosten. Glaubst Du ein Rechtsanwalt oder Richter geht darauf ein, was angeblich mündlich vereinbart war, wenn darüber auch noch gestritten wird?

Die werden sich an das halten, was im Vertrag schriftlich fixiert ist und somit wäre es besser, wenn Ihr es genauso machen würdet. Also lesen, was im Vertrag steht und dann danach handeln. Sollte es Unklarheiten geben, Vermieter fragen und ggf. nochmal eine schriftliche Abmachung treffen.

Genauso, wie andere, werde ich mir jetzt nicht den Vertrag durchlesen. Du könntest den Abschnitt rein stellen, der maßgeblich für das Mietende ist. Den würde ich dann durchlesen.

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:27

Genau, deshalb will ich dies zu Anfang des Mietverhältnisses geklärt haben, dachte das habe ich in meiner Formulierung rübergebracht. Im Post sind allerdings folgende Blätter/Passus verloren gegangen:

zu § 8 Absatz 3: Hier ist auszuwählen, ob der erste Teil oder der zweite Teil von Absatz 3 geltend soll. Das, was nicht gelten soll, kann gelöscht werden.

Es wird dringend empfohlen, Wohnungen nur renoviert zu übergeben.

Wenn der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhält und dafür vom Vermieter einen Geldbetrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen erhält, muss dieser Geldbetrag angemessen sein, d. h. eine Vornahme der Schönheitsreparaturen muss tatsächlich möglich sein. Dies sollte durch einen Kostenvoranschlag bewiesen werden können.

Nach einer Entscheidung des Landgericht Berlin (Urteil vom 09.03.2017, Az. 67 S 7/17) sind alle Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn dem Mieter vom Vermieter hierfür keine angemessene Gegenleistung vom Vermieter gewährt wird. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte, daher bleibt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Weil hier noch keine Entscheidung des BGH vorliegt, haben wir die Klausel unverändert gelassen.



Was kann ich den jetzt am Besten machen? Dem Vertrag sollte etwas beigefügt werden. gibt es ein gutes Wording BSP?

Zu lesen ist, dass Sie eine renovierte Wohnung übernommen haben und verpflichtet sind, die Schönheitsreparaturen auf Ihre Kosten durchzuführen.

Befindet ich die Wohnung bei Rückgabe in einem schlechten Zustand, weil Sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen sind, wird die Sache im Zweifel vor Gericht landen.

Folglich sollten Sie dafür sorgen, dass die Wohnung sich bei Beendigung des Mietverhältnisses in keinem schlechteren Zustand als dem renovierten Zustand bei Mietantritt befindet.

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:29

So lese ich es auch. Im Post sind allerdings folgende Blätter/Passus verloren gegangen:

zu § 8 Absatz 3: Hier ist auszuwählen, ob der erste Teil oder der zweite Teil von Absatz 3 geltend soll. Das, was nicht gelten soll, kann gelöscht werden.

Es wird dringend empfohlen, Wohnungen nur renoviert zu übergeben.

Wenn der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhält und dafür vom Vermieter einen Geldbetrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen erhält, muss dieser Geldbetrag angemessen sein, d. h. eine Vornahme der Schönheitsreparaturen muss tatsächlich möglich sein. Dies sollte durch einen Kostenvoranschlag bewiesen werden können.

Nach einer Entscheidung des Landgericht Berlin (Urteil vom 09.03.2017, Az. 67 S 7/17) sind alle Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn dem Mieter vom Vermieter hierfür keine angemessene Gegenleistung vom Vermieter gewährt wird. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte, daher bleibt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Weil hier noch keine Entscheidung des BGH vorliegt, haben wir die Klausel unverändert gelassen.



Was kann ich den jetzt am Besten machen? Dem Vertrag sollte etwas beigefügt werden. Gibt es ein gutes Wording BSP?

schelm1  10.07.2020, 09:53
@alskqpwo

Wie heute bekannt wurde, sieht die neue Rechtsprechung vor, dass die Kosten einer Endrenovierung zwischen Mieter und Vermieter hälftig geteilt werden .

Besteht der Vermieter im Hinblick auf seine Beteiligungsverpflichtung auf einer fachgerechten Ausführung, dürfte der Streit darüber bereits vorprogrammiert sein.

Mit Deiner Unterschrift übernimmst Du die Wohnung gem. Mietvertrag als renoviert. Also mußt Du bei Auszug auch renovieren.

Ist die Wohnung bei Einzug nicht renoviert, mußt Du als Mieter erst den Beweis erbringen, dass sie nicht renoviert war. Mit Unterschrift aber schwierig...

alskqpwo 
Fragesteller
 10.07.2020, 09:31

Ok, im Post sind allerdings folgende Blätter/Passus verloren gegangen:

zu § 8 Absatz 3: Hier ist auszuwählen, ob der erste Teil oder der zweite Teil von Absatz 3 geltend soll. Das, was nicht gelten soll, kann gelöscht werden.

Es wird dringend empfohlen, Wohnungen nur renoviert zu übergeben.

Wenn der Mieter die Wohnung in einem unrenovierten Zustand erhält und dafür vom Vermieter einen Geldbetrag zur Vornahme der Schönheitsreparaturen erhält, muss dieser Geldbetrag angemessen sein, d. h. eine Vornahme der Schönheitsreparaturen muss tatsächlich möglich sein. Dies sollte durch einen Kostenvoranschlag bewiesen werden können.

Nach einer Entscheidung des Landgericht Berlin (Urteil vom 09.03.2017, Az. 67 S 7/17) sind alle Schönheitsreparaturklauseln unwirksam, wenn dem Mieter vom Vermieter hierfür keine angemessene Gegenleistung vom Vermieter gewährt wird. Diese Entscheidung widerspricht der Rechtsprechung anderer Gerichte, daher bleibt insoweit eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs abzuwarten. Weil hier noch keine Entscheidung des BGH vorliegt, haben wir die Klausel unverändert gelassen.



Was kann ich den jetzt am Besten machen? Dem Vertrag sollte etwas beigefügt werden. gibt es ein gutes Wording BSP?

Karsten1966  10.07.2020, 12:35
@alskqpwo

Ich würde mich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und genau diesen Punkt ansprechen. Wenn die Wohnung in einem (fast) bezugsfertigen Zustand ist, kann man sich sicherlich einigen. In jedem Fall würde ich ein Übergabeprotokoll machen, in dem alle Mängel (auch Tapezier-Notwendigkeit) aufgeführt sind - und auf jeden Fall Fotos aller Räumlichkeiten und deren Zustände. Beiderseitige Unterschrift des Mängelprotokolls. Bei geringen Mängeln verhandeln, wer diese Mängel behebt - gegen Aufwandsentschädigung der Mieter selbst oder vorab der Vermieter. Bei Auszug fangen aber die Streitigkeiten an, wenn es darum geht, in welchem Zustand die Wohnung bei Einzug war. Daher ist es immer besser, die Wohnung renoviert zu übernahmen (dass man direkt einziehen kann) und bei Auszug alles wieder in den Zustand wie bei Einzug bringen.....