Mietvertrag Mindestmietdauer?

6 Antworten

Wenn dort steht, dass eine Kündigung für den Zeitraum von 4 Jahren ausgeschlossen werden kann, dann ist das keine verbindliche Vereinbarung, sondern lediglich auf ein Verweis auf die rechtlichen Möglichkeiten.

Allein das Wort "höchstens" lässt schon den Schluss zu, dass es hier keine bindende Vereinbarung gibt.

Was soll denn "höchstens" für ein Zeitraum sein?

Ich würde hier aber den Mietvertrag genauestens prüfen, ob irgendwo anders ein beidseitiger Kündigungsausschluss vereinbart wurde.

Bisher ist der Vertrag nicht unterschrieben. Nachmieterklausel gibt es keine so viel ich gesehen habe.

Meine Nachfrage bei der Mietgesellschaft verneint jedoch, als ich nachgefragt habe, ob es eine Mindestdauer gibt.

Sprich, ich müsste darauf bestehen, dass dieser Abschnitt im Vertrag gestrichen wird, ansonsten sollte ich diesen nicht unterschreiben.

anitari  28.04.2016, 08:12

Ist kein Datum eingetragen von wann bis wann Mieter und Vermieter auf ihr Recht zur ordentlichen (fristgerechten) Kündigung verzichten ist keine "Mindestmietdauer" vereinbart. Streichung des Abschnittes unnötig.

Würde ich so nicht rauslesen. Nur das eine Nebenabrede mit Mindestmietdauer, maximal 4 Jahre betregen kann.

Nein, hast du richtig verstanden. Habt ihr eine Nachmieterklausel im Vertrag? Ist nämlich durchaus sinnvoll, falls es zu unvorhergesehenen Zwischenfällen (z.B. Arbeitsverlust, o.ä.) kommt.

Da steht "kann" und nicht "ist".

Wenn also kein weiterer Absatz steht der bezugnehmend auf diesem Absatz ist und in dem steht "Die Mindestmietdauer geht bis zum ..." oder ähnliches  Ist dieser Satz nicht eindeutig und in meinen Augen irrelevant.

Wahrscheinlich kann man die Mindestmietdauer Verhandeln. Dies müsste aber im Vertrag explizit mit drinstehen.