Mietvertrag frisch unterschrieben - zurückziehen?

6 Antworten

Ich denke, Du hast wohlweislich den Mietvertrag heute unterschrieben, weil Du im Grunde davon ausgehst, dass Du die Wohnung brauchen wirst.

Sollte nun etwas kommen, dass den Einzug unmöglich macht, dann ist das ab jetzt ganz allein Dein Risiko.

War ein Makler dabei, will der nun sein Geld. Dieser oder wenn Dein Vermieter selbst vermietet hat, werden nun allen anderen Interessenten absagen oder schon abgesagt haben. Diese ggf. wieder zu aktivieren, wenn Du irgendwann mal sicher Bescheid weißt, wird schwierig und ggf. auch aufwändig. Deshalb wird kein Vernünftiger Vermieter von sich aus zurück ziehen.

Das bedeutet, Du müßtest dann zum frühest möglichen Zeitpunkt regulär kündigen und Miete so lange zahlen, bis entweder die reguläre Kündigungsfrist abgelaufen ist, also für September und Oktober, wenn Du noch im Juli kündigen kannst oder auch noch für November

oder bis ein anderer Mieter eingezogen ist.

Wenn Du Glück hast, verzichtet der Vermieter dann wenigstens auf die Kautionszahlung.

Mietvertrag frisch unterschrieben - zurückziehen? Hallo.gibt es denn eine gesetzliche Frist - wenn ich einen Mietvertrag unterschrieben habe - diesen zurück ziehen kann?



Es gibt im Mietrecht kein Rücktrittsrecht. 

Du solltest schnell mit dem Vermieter Kontakt aufnehmen, denn er hat bestimmt noch andere Interessenten.

Da sollte es möglich sein schnell einen Nachmieter zu finden.

Vorsorglich kannst Du ja mit der gesetzlichen Frist zum 31. Oktober kündigen. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag im August nachweislich  beim Vermieter sein.

Das sollte man dann per Einwurfeinschreiben machen.



Nein. Du hattest vorher Zeit zu überlegen. Deine Risiken trägt zum Glück nicht der Vermieter.

Kann ich den Vertrag zurück ziehen.

Nein. Ist ein vorvertragliches Rücktrittsrecht nicht vereinbart, und das ist es hier offenbar wie bei den meisten Wohnraummietverträgen nicht, kannst du den unterschriebenen MV nur ordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

Sofern dem keine Zeitmietvertrag oder Kündigungsverzicht entgegenstünde, frühstmöglich zum 31.10. mit deinem Kündigungsschreiben, dass dem VM bis zum 03.08., idealerweise per dokumentierter Zustellung eines Einwurfeinschreibens, zugeht.

Wohnung soll erst im September übernommen werden.

Damit schuldest du gleichwohl zwei Monatsmieten und ggf. zwei Kautionsraten mit Mietbeginn Anfang Semptember, ob du dort einziehst oder nicht :-O

im Vertrag selber steht nichts diesbezüglich .

Dann gelten die(se) Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse n. §§ 535-548 BGB; https://dejure.org/gesetze/BGB/535.html

G imager761

Eine Rücktrittsmöglichkeit gibt es im Mietrecht nicht. Dir bleibt nur die fristgemäße Kündigung des Vertrages oder du versuchst, dich mit dem Vermieter zu einigen. Möglicherweise lässt er dich wieder aus dem Vertrag. Das könnte ich mir vorstellen, wenn du gleich morgen bei ihm vorsprichst. Versuchen kannst du es. Er muss dir nicht entgegenkommen und kann auf Kündigung bestehen. Er wird sich sicherich nicht darauf einlassen, wenn du damit erst nächsten Monat bei ihm aufläufst.