Mietrecht. Muss ich die Grundsteuer zahlen?

6 Antworten

Das kann man genau so lesen.

Normalerweise, wie auch aus dem Mietvertrag hervor geht, kann die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden. Der Mietvertrag wurde jedoch so angepasst, dass die Grundsteuer eben nicht umgelegt wird. Jetzt die Grundsteuer zu verlangen, wäre eine einseitige Vertragsänderung, der man zustimmen kann, aber nicht muss.

Dieser Posten macht bei uns bei einer ca. 50 m²-Wohnung etwa 100 € pro Jahr aus, also monatlich etwa 8 €.

Wäre ich jetzt Dein Vermieter und möchte, dass Du die Grundsteuer künftig separat bezahlst, wäre ich sicher nicht erfreut, wenn Du das unter Verweis auf den Vertrag ablehnen würdest.

8 € pro Monat machen z. B. bei einer Kaltmiete von 400 € für die 50 m² gerade mal 2 % aus. In meiner Verärgerung würde ich auf jeden Fall checken, wieviel im Moment bei der Miete Luft nach oben ist und ein Anpassung an die Marktlage ins Auge fassen. Damit sich ein Mieterhöhungsverlangen lohnt, muss dann schon ein ordentlicher Betrag dabei raus schauen. So z. B. 30 € oder 50 €? Also irgendwo im Bereich von ca. 10 %, wobei der Höchstsatz 20 % innerhalb von 3 Jahren wäre oder 15 % in bestimmten Regionen.

Schätze mal ab, wie Dein Vermieter reagieren wird, wenn er von Deiner Ablehnung erfährt. Du könntest auch zustimmen und ihn bei der nächsten Anfrage zwecks Mieterhöhung wieder auf Dein jetziges Entgegenkommen hinweisen. Das könnte dann ein Vorteil für Dich sein.

Da die Grundsteuet lt. Mietvertrag nicht in den Betriebskosten enthalten ist, dieser Punkt 1 aber im Mietvertrag durchgestrichen ist, müsstest Du die Grundsteuer zahlen.

Also der Satz, nicht in den Betriebskosten enthalten ... ist gestrichen. Somit musst Du die Grundsteuer bezahlen.

Du hattest Glück, dass Du 7 Jahre nichts zahlen müsstest. Das hat der Vermieter wohl jetzt erst bemerkt und er möchte zukünftig die Grundsteuer auch auf die Betriebskosten umlegen. Das ist auch sein gutes Recht lt. Eurem Mietvertrag.

Der Mietvertrag ist allerdings etwas komisch formuliert.

Micha974 
Fragesteller
 05.02.2021, 15:55

Ich sehe es umgekehrt. Die Grundsteuer war schon immer ein Teil der Miete. ( doppelte Negierung)

anitari  05.02.2021, 16:06

Der Satz/Punkt

  1. Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere Grundsteuer.

ist durchgestrichen.

albatros  06.02.2021, 02:27
nicht in den Betriebskosten enthalten .

Steht so nicht geschrieben.

albatros  06.02.2021, 02:40
@albatros

Ich korrigiere. Wenn man sich die Vereinbarung genau ansieht, sind sämtliche Betriebskosten nicht zu zahlen, außer der Grundsteuer. Deshalb mein Verdacht: Es wird überhaupt nicht abgerechnet, da eine Pauschale vereinbart ist.

Wenn man sich die Vereinbarung genau ansieht, sind sämtliche Betriebskosten nicht zu zahlen, außer der Grundsteuer. Deshalb mein Verdacht: Es wird überhaupt nicht abgerechnet, da eine Pauschale vereinbart ist.

Wenn dieser Punkt eindeutig durchgestrichen ist kann der Vermieter die Grundsteuer nicht umlegen.

Stell doch mal ein Bild von der Vertragsseite ein.

Dann kann man das evtl. genauer sagen.

anitari  05.02.2021, 16:28

Für mich ist das eindeutig durchgestrichen. Also nicht umlegbar.

Das kommt davon wenn man als Vermieter in einem Mietvertrag rumstreicht;-)

Die Grundsteuer wird eigentlich im Rahmen der Betriebskosrenabrechnung vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt.

Wenn die Umlage der Grundsteuer im Mietvertrag nicht vereinbart ist (davon ist auszugehen, weil es durchgestrichen wurde), kann die Grundsteuer nicht umgelegt werden.

VG