Miethausverkauf nach 30 Jahren

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Zunächst bleibt der Mietvertrag - gemäß § 566 BGB - auch durch Verkauf erst einmal bestehen.

wie lange haben wir Zeit uns eine neue Wohnugn zu suchen ?

Wenn eine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde (hier wäre eigentlich nur Eigenbedarf möglich), beträgt die Frist 9 Monate (Vgl. § 573c BGB).

Gegebenenfalls kann der Kündigung widersprochen werden, sofern ein Härtefall vorliegt (Vgl. § 574 BGB). Über diese Möglichkeit des Widerspruches muss Euch der Vermieter im Zuge der Kündigung informieren.

Bis Euch aber tatsächlich keine Kündigung zugeht, dürften noch ein paar Monate ins Land ziehen. Ein Verkauf, bzw. die Eintragung in das Grundbuch ist nicht in wenigen Tagen erledigt.

Müßte uns der Vermieter eine Wohnung stellen ?

Nein, muss er nicht. Schadenersatzforderungen könntet Ihr auch nicht stellen. Ihr müsstet dann einfach nur fristgemäß ausziehen.

Kann ein neuer Besitzer uns die bislang niedrige Miete erhöhen ?

Grundsätzlich ja, der Mietvertrag geht mit allen und Rechten und Pflichten auf den Erwerber über. Dies beinhaltet auch das Recht Mieterhöhungen gemäß den rechtlichen Anforderungen durchzuführen. Eine Mieterhöhung kann dann um 10-20% der derzeitigen Kaltmiete erfolgen.

FordPrefect  24.04.2015, 11:16

Richtig. Allerdings kann der Erwerber und der Veräußerer in diesem Fall (MV mehr als 30 Jahre) auch mit Verweis auf § 544 BGB kündigen.

ChristianLE  24.04.2015, 11:25
@FordPrefect

Allerdings kann der Erwerber und der Veräußerer in diesem Fall (MV mehr als 30 Jahre) auch mit Verweis auf § 544 BGB kündigen.

Der § 544 BGB bezieht sich nur auf befristete Verträge, die für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen worden sind. Ob hier tatsächlich ein befristeter Vertrag geschlossen wurde, ist nicht klar, wäre aber ungewöhnlich.

FordPrefect  24.04.2015, 11:42
@ChristianLE

M.W. gilt 544 auch dann, wenn einer der beiden Vertragsparteien ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde, welches sie binnen 30 Jahren nicht wahrgenommen hat. Das kann -  je nach MV - durchaus häufiger der Fall sein, als man gemeinhin annimmt, weil es sich auch auf Teilbereiche erstreckt (z.B. Stellplätze oder Garten/Nutzflächen im Pachtverfahren).

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 13:01
@FordPrefect

in diesem  jahr november wohne  wir  30 jahre hier .

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 13:02
@FordPrefect

nein , Fordperfect  wir haben kein vorkaufsrcht ereinbart.

Bei Eigentumswechsel des Hauses gilt der Mietvertrag für beide Seiten unverändert weiter fort.  Die Kündigungsfrist beträfe für dich seitens des Vermieters 9 Monate. Eine Kündigung müsste schriftlich mit Begründung erfolgen. Derzeit sehe ich keinen berechtigten Grund.

Mieterhöhung ist möglich, insofern diese mit den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) konform geht. Das könnten unter Umständen auf einen Hieb 20% sein, insofern die Vergleichsmiete niedriger liegt. Beachte dabei, dass es sich bei Mieterhöhung um die Nettomiete handelt, also ohne Betriebskosten. Letztere könnten nach jeder Abrechnung beidseits  ab übernächstem Monat nach erfolgter korrekter Abrechnung angepasst werden, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sein sollten. Bei vereinbarter Pauschale gibt es keine Anpassung. Ausnahme wäre, wenn eine solche ausdrücklich mietvertraglich vereinbart ist.

Solange Sie keine Kündigung durch den neuen Eigentümer wegen Eigenbedarf erhalten, können Sie sich in Ruhe zurücklehnen. Erfolgt seitens des neuen Eigentümers eine Eigenbedarfskündigung, so hat diese aufgrund Ihrer langen Mietdauer eine Frist von 9 Monaten, so dass Sie reichlich Zeit und Gelegenheit haben, sich nach etwas besserem und modernerem Wohnraum umzusehen.

Eine neuer, wie auch der alte Vermieter hat die Möglichkeit, die Miete anzupassen.


eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 13:21

nun ja   sicherlich kann man sich umschauen  und  wir tuns auch schon . aber nicht  nur wir wohnen hier , sondern auch 3  freigängerkatzen und ein hund -- wir allein( bald rentner ) würden bestimmt schnell was  hier vorort finden --denn w ir möchten  natürlich nicht gern woanders hinziehen-,weil auch die nachbarschaft  besonders gut ist.

schelm1  24.04.2015, 14:07
@eggenberg1

Da werden sich nach der Zeit des einstweiligen Zurücklehnens Hund und Katzen ggfs. auch um was Neues bemühen müssen!?!

Vielleicht finden Sie gemeinsam was, das Ihnen allen gerecht wird!

Gerhart  24.04.2015, 16:58

Miete wird erhöht - BK werden angepasst.

Eine neue Wohnung müßt Ihr erst mal gar nicht suchen.

Der neue Eigentümer muß zunächst den bestehenden Mietvertrag unverändert übernehmen.

Allerdings könnte er Euch dann wegen Eigenbedarf kündigen.

Kündigungsfrist, da Wohndauer länger als 8 Jahre, 9 Monate.

Eine neue Wohnung muß der Vermieter nicht stellen. Bestenfalls, wenn vorhanden, eine aus seinem Bestand die frei ist und der aktuellen in etwa entspricht.

Die Miete kann er entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erhöhen. Das wären maximal um 15 bzw. 20 %

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 12:52

danke anitari ,  das  beruhigt schon mal.

Wir wohnen hier im Haus seid nun mehr 30 Jahren zu Miete- Nun soll es verkauft werden

Das alleine ist kein Grund zur Traurigkeit. Der MV bleibt vom Verkauf per se unberührt und läuft weiter, weil der Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in die bestehenden Vertragsverhältnisse eintritt.

wie lange haben wir Zeit uns eine neue Wohnugn zu suchen ? Wir wurden noch nicht gekündigt !

Ihr könnt euch gerne nach anderen Objekten umsehen, jedoch würde ich zunächst mal gelassen abwarten. Der Erwerber könnte auf Eigenbedarf kündigen, in diesem Sonderfall allerdings auch aufgrund des 30 Jahre alten Vertrages (siehe § 544 BGB). Ob er das tut, bleibt abzuwarten. In beiden Fällen betrüge die Kündigungsfrist 9 Monate.

Kann ein neuer Besitzer uns die bislang niedrige Miete erhöhen ?

Das kann er - genauso wie der Alteigentümer - im Rahmen der gesetzlich zulässigen Bestimmungen jederzeit.

ChristianLE  24.04.2015, 11:29

in diesem Sonderfall allerdings auch aufgrund des 30 Jahre alten Vertrages (siehe § 544 BGB)

Auch hier die Ergänzung/Korrektur: Der § 544 BGB bezieht sich  auf Mietverträge, die für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen werden. Ein unbefristeter Vertrag wird ja nicht für 30 Jahre geschlossen, sondern eben unbefristet. Hier sollte dann geklärt werden, ob die Mieter einen befristeten Vertrag für > 30 Jahre geschlossen haben, was ich aber bezweifle.

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 12:55
@ChristianLE

nein  wir haben keinen befristeten vertrag  FÜR 30 jahre, sondern eben einen unbefristeten-- was muß ich daraus jezt schließen , @Christiane LE?

Wolfgang57234  24.04.2015, 12:59
@eggenberg1

Dass du alles, was hier zu § 544 BGB gesagt wird, ignorieren kannst.

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 12:59

danke dir  @FordPerfekt . bishe r haben sich 2 interessenten  das objekt und auch die wohung angesehen, und beide wollten hier auch einziehen.zumal dazu eine angebaute halle gehört, die gewerblich genutz werden kann.allerdings wohnen wi r hier in einem reinen kleinen , sehr ländlichem wohngbiet( dörfchen)  und  gewerblich würde sich dann auf ein eilagerung  von artikeln   wohl beziehen.

wie lange kann man denn so eine eigenbedarfsklage  hinausziehen  von unserer seite dann gesehen?

Wolfgang57234  24.04.2015, 13:00
@eggenberg1

Das wäre keine Klage, sondern eine Kündigung.

eggenberg1 
Fragesteller
 24.04.2015, 13:19
@Wolfgang57234

hast  recht  .da könntenw ir ja noch nicht mal gegen angehen, denn der eigenbedarf bestände ja offensichtlich ( durch den kauf )  andersherum--  der neue besitzer wußte doch ,dass hier leute  dirn wohnen  udn nun könnte er sie trotdem raus klagen ??

Wolfgang57234  24.04.2015, 14:03
@eggenberg1

udn nun könnte er sie trotdem raus klagen

Nein, er könnte wegen Eigenbedarf kündigen.