Preiserhöhung nach Grundrenovierung?
Ich muss in den nächsten Wochen umziehen. Nun habe ich eine Aussicht auf eine sehr schöne Wohnung. Alles passt, nur (leider) steht das Haus gerade komplett im Gerüst. Es wird komplett renoviert: Fassade Treppenhaus Fenster Haustüren
außerdem soll die Wohnung einen kleinen Balkon im Frühjahr erhalten.
Nun kann man da im Grunde nicht von leider sprechen, denn natürlich ist das alles auch vom Vorteil. Nur liegt aktuell die Miete bei 348 € kalt und 454€ warm. Mein Maximum an Miete liegt bei 500€ warm, viel geht natürlich nicht bis zu dieser Grenze.
Nun meine Frage: Inwieweit kann der Vermieter die Miete nach den Renovierungen im nächsten Jahr erhöhen? Ich höre immer wieder von Gesetzen die das Erhöhen der Miete bei Sanierung oder Renovierung ein wenig eingrenzen. Außerdem müsste man natürlich bedenken das man bei neuen Fenstern und neuer Haustier selbstverständlich auch im Gewissen Rahmen Heizkosten einspart.
Ich weiß das mir keiner von euch eine genaue Summe der neuen Miete nennen kann, eine grobe Einschätzung reicht mir an dieser Stelle völlig aus. Ich bin durchaus bereit für eine schöne Wohnung auch ein bisschen mehr als 500€ im Monat zu geben, natürlich muss ich das in gewisser Weise auch beschränken.
Die aktuelle Mieterin konnte mir diese Frage leider auch nicht beantworten da die Renovierung erst im Frühjahr/Sommer nächsten Jahres abgeschlossen sein wird. Erst dann soll ein Brief vom Vermieter rausgehen der die neue Miete mitteilt.
Ich möchte mir das ganze gerne vorher durch den Kopf gehen lassen, bevor mir die Wohnung fest angeboten wird.
Bin froh über jeden Hinweis. Danke
5 Antworten
Mietinteressenten, die so etwas nicht fragen, sondern einfach einen eigenen Mietvergleich vornehmen, um dann herauszufinden, ob es zu teuer ist, werden bestimmt vorgezogen, meinst Du nicht?
Wegen Miethöhe klagende Mietinteressenten sind so ziemlich das Letzte. Ein frappierend einfacher Vorschlag (wenn man mehrere Wohnungen zur Anmietung zur Auswahl hat): Einfach um etwas niedrigere Miete nachfragen, da Du doch ein solventer nichtrauchender Mieter ohne Haustiere oder Kleinkinder und mit Gehaltsnachweis bist. Ich bin auch Vermieter, und ich habe dem schon so manches Mal nachgegeben.
Die Mietpreisbremse hat auch nicht funktioniert. Letztlich: Angebot und Nachfrage. Keine Sozialbindung, außer bei Sozialwohnungen (die sich stark vermindert haben, weil Gemeinden solche zur Haushaltsaufbesserung verkauft haben).
Habe ich auch nicht behauptet. Ich hatte nur allgemein klagende Mietinteressenten gegeißelt, nicht Dich.
Da bleibt dann nur:
In den Apfel beißen, dass die Miete NACH Fertigstellung zu Recht noch NICHT bekannt oder garantiert ist (!), oder etwas anderes suchen. Notfalls ein altes Wohnmobil für eine Übergangszeit, oder etwas raus aufs Land. Man sollte sich nie abhängig machen, dass es "genau die Wohnung" sein muss. Aber: Ich habe gut reden! Ich habe meine Eigentumswohnung auch unbedingt gewollt, und sogar einen Makler bezahlt, obwohl ich das eigentlich nicht wollte. Allerdings hatte ich den Kaufpreis auch um 12% heruntergehandelt.
Es ist im Übrigen nicht die Zeit, sich als Mieter zu beklagen. Vermieter haben seit 2000 (energetisch, brandschutztechnisch, baurechtlich, mieterschutzrechtlich) erhebliche Pflichten auferlegt bekommen, und nun sahnen sie halt auch mal wieder ab. Der Staat hilft mit der Baugenehmigungspraxis eifrig dabei.
Renovieren und Sanieren darf die Miethöhe nicht verändern. Nur MODERNISIERUNG ist eine Mieterhöhung angesagt. Der Umfang eine Modernisierung und die darauffolgende Mieterhöhung wird durch den Vermieter 3 Monate vor Beginn der Modernisierung mitgeteilt . Dazu gibt es hier aber keine Hinweise. Also doch keine Modernisierung?
Deshalb Modernisiert Vonovia auch gleichzeitig Küche und Bad !
Küche und Bad soll in meinem Fall nun nicht modernisiert werden.
Die Kosten kann der vermieter sehr wohl umlegen. Der FS schrieb ja das Fenster, Türen und später ein Balkon kommt. Das trägt zur Verbesserung des wohnens bei wenn du dadurch gespart wird bzw man "hochwertiger" (fällt mir gerade das richtige wort nicht ein) lebt mit einem Balkon.
Aber bei der Fassade muss ich ein Veto einlegen. Wenn es nur verschönerung ist dann darf dies nicht mit angerechnet werden ausser er macht zusätzlich eine neue Dämmung
Die aktuelle Mieterin teilte mir mit das sie einen Brief vom Vermieter erhalten hat.
Dort hat er ihr mitgeteilt was alles gemacht werden soll.
Sie sagte jedoch dazu, das die neue Miete, bzw die Mieterhöhung nicht mitgeteilt wurde und das deshalb im Frühjahr ein erneuter Brief eintrudeln soll.
Nun möchte ich natürlich nicht erst einziehen und im Frühjahr erfahren das ich es mir nicht mehr leisten kann.
Dann soll sie besser nochmal ihren vermieter kontaktieren.
Lt. § 554 Abs. 3 BGB (neu)
Muss er 3 Monate, bevor Sie mit den Arbeiten anfangen, deren Art, voraussichtlichen Umfang, Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung schriftlich mitteilen
Weil man hat dann auch ein sonderkündigungsrecht wenn man sieht man kann es sich nicht leisten um schnell was neues suchen zu können und nicht dann erst wenn das Kind schon im Brunnen gefallen ist
Vermutlich will der Vermieter hier über längere Zeit sowohl sanieren als auch modernisieren. Dabei wird es schwer durchschaubar, was als Sanieren und was als Modernisieren gerechnet wird.
Klar kann er den genauen Preis nicht nennen aber ein ca. Preis MUSS er angeben
Deine Hinweise mögen in fast allen Punkten richtig sein - jedoch entscheidend haben deine Kommentare nicht die FS in ihrem Vorhaben bestärkt nun einen Mietvertrag abzuschließen.
Wird bei mir nebenan gerade Renoviert ( Vonovia) ! Kostet danach 150-350€ mehr je nach Größe ! Mfg.
Bei mir ist es auch vonovia. Wohnung ist relativ klein, liegt bei 46qm.
Postleitzahl ?
49082
Ist nicht bei mir ! Haben aber 2 Blöcke gekauft, einer ist fertig mit der angegebenen Mieterhöhung ! Rechne mit 150€ oben drauf !
Vermutlich erstmalige Sanierung seit 1970 energetisch, Therme, Bad, Fenster, Balkone und Hauselektrik (Hauseingangstür und Summer) alles neu. Dann kann eine Wohnung plötzlich viel werthaltiger sein und auch mal 30%-50% mehr kosten. Schwieriges Feld, Unterscheidung von Neumietern und Bestandsmietern.
Ein wenig ab vom Thema:
Ich sehe auch nicht ein, warum Bestandsmieter mehr geschützt sind, als neue Mieter. Angenommen, ein Bestandsmieter zahlt für seine 60 qm Wohnung, die er 50 Jahre lang bewohnt, im Durchschnitt 150 Euro weniger (am Anfang nicht so sehr, aber am Ende massiv), als jemand, der später und nur für kurz einzieht (dafür gibt es viele Gründe!) und bei dem man als Vermieter die jeweiligen Marktpreise nehmen kann, dann spart er in seinem Leben NACH STEUER 150*12*50 = 90.000 Euro. Das ist exakt der gleiche Betrag, den ein Nichtraucher beim Nichtrauchen einer 5€-20er-Schachtel über den gleichen Zeitraum spart!
Nur echte Marktmiete (unterstützt im Einzelfall durchs Sozialamt) führt zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage.
Ja, das kann er.
Der Mieterbund kann sicher besser helfen.
Ich möchte gar nicht die Miete drücken oder klagen. Ich glaube hier wurde die Frage etwas falsch verstanden. Ich möchte lediglich wissen was mich erwartet. Ich möchte eben nicht vom Vermieter angerufen werden, die neue Miete präsentiert bekommen und von jetzt auf gleich entscheiden müssen ob es in meinem Rahmen ist.
Ich will um nichts klagen oder mich anderweitig beschweren, ich möchte lediglich friedlich in der Wohnung leben ohne mich mit irgendwem anzulegen.
Abgesehen davon haben mir in Osnabrück einen echten Wohnungsmangel, ich suche seit mehr als 1 Jahr nun schon eine Wohnung.
private Vermieter um eine geringere Miete zu bitten ist bestimmt auch möglich, aber keine riesige Wohnungsbaugesellschaft wie vonovia, die haben neben mir noch 100 andere Mieter an der Hand, zur Not neben sie wen anders.