Mieter verursacht schaden, wer trägt welche kosten? Darf Vermieter ohne Rücksprache Auftrag erteilen?

8 Antworten

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Dem Mieter muss eine Frist gesetzt werden , läst er diese Verstreichen darf der Vermieter es ausführen lassen.

Alt gegen neu gibt als Abzug aber nur bei Verschleissgüteren wie Schubladen Türen etc.

Da ein Glasscheibe keinen Verschleiss hat kann ich mir das hier nicht vorstellen.

Eromzak 
Fragesteller
 03.11.2021, 19:48

Ich erinnere mich nicht wie die Sache exakt ausging (war ein Freund von mir der das Problem hatte). Meiner Erinnerung nach gibts das alt für neu auch bei glasscheiben in entsprechenden Fällen (etwa wenn noch eine verbaut war die man heute nichtmehr verbauen würde o.ä. ) - was aufjedenfall nicht ok war ohne rücksprache mit dem MIeter (der das ja so oder so Zahlen muss) einfach das Angebot an einen - wie sich dann rausstellte befreundeten - Handwerker auszugeben. Da hast du vollkommen recht.

Ich pin das mal an.

Grundsätzlich bleibt es natürlich erst mal dem Mieter überlassen wir er das regeln will.

Entweder er veranlasst selber das der Schaden fachgerecht repariert wird oder er überlässt es dem Vermieter den Schaden zu reparieren bzw reparieren zu lassen.

Solange das zu den ortsüblichen Kosten erledigt wird, wird der Mieter da kaum was gegen sagen können.

Und ebenso muss der Mieter natürlich für die Kosten aufkommen. Eine prozentuale Kostenbeteiligung käme höchstens in Frage wenn der Vermieter die Gelegenheit nutzt und beispielsweise ein sehr viel teureres Glas einsetzen lässt.

Ob der Mieter das dann selber bezahlt oder ob er eine Versicherung hat die da einspringt ist im Grunde nebensächlich.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 21:58

Wegen anteiliger Kostenübernahme beziehe ich mich auf https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/des-Vermieters/Abnutzung/Abzug-Neu-fuer-Alt-im-Mietrecht-Schadenersatz-des-Mieters-geringer-E2038.htm

Das der Mieter hier schuld ist und zahlen muss ist offensichtlich. Die Frage ist dann noch ob das Angebot ohne Asprache angenommen werden darf.

JollySwgm  02.10.2020, 22:02
@Eromzak

In dem Link steht aber schon etwas von Abnutzung.

Und ja, bei einem Brandschaden im Teppichboden kann der Vermieter nicht auf Kosten des Mieter den gesamten Fußboden erneuern. Da wären nur anteilige Kosten möglich.

Aber eine Glasscheibe in einer Tür nutzt sich ja nicht ab. wenn die Scheibe da ausgetauscht wird wird die Tür ja nicht gleich mehr wert. Also wird da der Mieter die gesamten Kosten tragen müssen.

JollySwgm  02.10.2020, 22:05
@Eromzak

Immer diese nachträglichen Erweiterungen ...

Der Mieter hat ja zugestimmt das der Vermieter Angebote einholt. Wenn die Reparatur teurer wird als der Mieter gedacht hat ist das ja nicht Sache des Vermieters. Wenn der Mieter Beziehungen hätte um soo etwas kostengünstiger reparieren zu lassen hätte er selber in Aktion treten müssen.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:16
@JollySwgm

Ich hab nichts nachträglich erweitert (das neu für alt steht schon in der Frage).

Richtig der Mieter hat zugestimmt das der Vermieter ein Angebot einhollen darf. Nicht aber dem Angebot zugestimmt. Ich finde dazu nichts rechtliches. Für mich ist ein Angebot aber keine Auftragserteilung, deswegen die Frage 1.

Grüße

JollySwgm  02.10.2020, 22:21
@Eromzak

Es gibt zwei Lösungswege:

  1. der Mieter organisiert die Reparatur.
  2. der Vermieter organisiert die Reparatur.

Hier hat der Mieter offensichtlich den zweiten Weg gewählt.

Wenn es dem Mieter nicht passt muss er halt die Kostenübernahme ablehnen. Dann wird der Vermieter die Kosten von der Kaution abziehen. Dann hätte der Mieter die Möglichkeit das Geld gerichtlich zurück zu klagen. Dabei wäre dann zu hoffen das es wenigstens eine entsprechende Rechtsschutzversicherung gibt.

Gab es eine Kaution? Möglicherweise zieht der Vermieter es davon ab. Aber ja, der Mieter haftet. Natürlich hätte der Vermieter mit dem Mieter sprechen sollen.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 21:46

Das der Vermieter haftet ist klar. Das ist aber nicht die Frage. Danke trotzdem.

OrangeLila  02.10.2020, 21:47
@Eromzak

Doch. Wie gesagt . Gibt es eine Kaution? Wenn ja wird der Mieter das wahrscheinlich davon abziehen.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 21:48
@OrangeLila

Die Frage ist, darf der Vermieter den Auftrag erteilen ohne mit dem Mieter darüber zu sprechen und wenn wieviel % muss der Mieter zahlen. (wegen alt für neu)

OrangeLila  02.10.2020, 21:49
@Eromzak

Ja, darf er. Ich meine es wird ja ersichtlich, weil der Mieter ein Angebot einholen soll. Und ja, der Mieter muss alles tragen. Es ist ja seine Schuld.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 21:54
@OrangeLila

Mir gehts hier schon um exakte Aussagen nicht um Meinungsäußerung, das der Mieter hier schuld hat ist ersichtlich - bedeutet aber nicht das Vermieter automatisch auch bestellen kann was er will und der Mieter das dann auch vollständig ersetzen muss. https://www.promietrecht.de/Schaden/Abwehr-von-Forderungen/des-Vermieters/Abnutzung/Abzug-Neu-fuer-Alt-im-Mietrecht-Schadenersatz-des-Mieters-geringer-E2038.htm Als beispiel. (Boden mit brandflecken, mieter zahlt nicht voll)

OrangeLila  02.10.2020, 21:58
@Eromzak

Dann darf der Mieter gerne rechtlich dagegen vorgehen, wenn er denkt er müsse nicht alles bezahlen. Die frage ist nur ob es sich lohnt dagegen vorzugehen, denn kein Vermieter will auf den Kosten sitzen bleiben, er wird also alles verlangen. So würde ich es auch machen und so ist auch das Recht. Wir hatten sowas schon einige male und wir haben alles verlangt und alles erhalten. Und wenn nicht, ziehe ich es von der Kaution ab. Es ist das Recht der Vermieters den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:14
@OrangeLila

Ich seh das neutral, mich hat nur die Faktenlage interessiert. Du siehst es halt durch die Vermieterbrille, klar will der Alles haben, der Mieter will natürlich nicht alles zahlen. Sind ja beide Blickwinkel völlig klar.

Wie du am Link siehst ist es aber eben nicht das Recht des Vermieters jeden SChaden immer vollständig ersetzt zu bekommen. Deswegen zur klärung diese Frage. ich will die Frage klären und nicht Meinungen einhollen.

florestino  03.10.2020, 11:59
@Eromzak

Der Mieter muss das zahlen, was nötig ist, den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Im Beispiel mit dem abgenutzten Bodenbelag wäre das dann eben auch nur ein abgenutzter Boden - was natürlich keinen Sinn macht. Daher nur anteilig den neuen Boden. Die Scheibe muss der Mieter komplett ersetzen, da sie anders den Vorzustand nicht wiederherstellt.

Eromzak 
Fragesteller
 03.10.2020, 12:03
@florestino

Du hast nicht richtig gelesen, es geht dabei darum das man einem Gegenstand eine gewisse Lebensdauer zuspricht, Bei der besagten Scheibe wären das z.b. min 25 Jahre wie sich herrausgestellt hat. Wäre die jetzt 12,5 Jahre eingebaut hatt die ja nicht den gleichen Wert wie vor 12,5Jahren, ergo ersetzt mieter den Zeitwert.

Funktioniert wohl ähnlich wie wenn ich ein Produkt zurücksende und die mir nen Zeitnutzungswert von meiner Rückerstattung abziehen oder wenn man ein altes Auto schrottet und der geschädigte bei totalschaden nicht den Neuwagen bekommt sondern den Zeitwert des Autos. Macht soweit schon Sinn.

OrangeLila  03.10.2020, 13:34
@Eromzak

Wieso fragst du uns dann wenn du es sowieso besser weißt? 😀

DerHans  03.10.2020, 18:27
@Eromzak

Eine Glasscheibe nutzt aber so gut wie NICHT ab, wenn sie nicht kaputt geschlagen wird.

Eine Glasscheibe nutzt ja eher wenig ab, wenn sie nicht kaputt geschlagen wird.

Wie willst du da alt gegen neu rechnen? Du hast die Scheibe kaputt gemacht und der Vermieter hat ein Recht darauf, dass der Schaden fachgerecht behoben wird.

Bei der Glasscheibe im Hausflur handelt es sich NICHT um einen Mietsachschaden.

Nur in den Mietsachschäden ist Glasbruch ausgeschlossen. Der Mieter kann gar keine Glasversicherung für den Hausflur abschließen.

Den reguliert eigentlich ganz normal deine private Haftpflichtversicherung. Die würde genau so gut den abgeschlagenen Putz im Hausflur bezahlen, wenn das beim Umzug passiert ist.

Du verursachst einen Schaden, bist zu bequem selbst Anbote einzuholen und letztendlich eine Firma zu beauftragen. Du delegierst es lieber an den Vermieter, dann musst Du auch akzeptieren was er veranlasst. Da gibt es auch keine Beteiligung an den Kosten durch den Vermieter, denn was soll denn altern an einer Glasscheibe?

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 22:58

Nur um dir mal zu zeigen was du für ein Mensch bist und wie massiv man unrecht haben kann:

  1. Ich hab garnichts verursacht, bin weder vermieter noch mieter in dem Fall.
  2. Ich bin demnach auch nicht zu bequem Angebote einzuholen.
  3. Kann man Angebote einhollen in meinen Augen nicht gleichsetzen mit Abwicklung der Angelegenheit. Wortlaut relevant...
  4. Glas hat Lebensdauer 60Jahre? Verbundsglas weniger, 25 vll oder so. etc. pp. ohne Kentniss des genauen Glases keine Ahnung, dürfte es aber shcon einen Zeitwert geben. :)
airblue68  02.10.2020, 23:10
@Eromzak

Dann ersetze das DU durch MIETER in meiner Antwort. Ich dachte es geht um Dich und nicht um einen theoretischen Fall.

Eromzak 
Fragesteller
 02.10.2020, 23:15
@airblue68

Es geht nicht um einen theoretischen Fall UND auch nicht um mich. :p

Fast richtig.

DerHans  03.10.2020, 18:31

Der Vermieter könnte auch mit einem Glaser einen Vertrag haben. Das ist sogar sehr gut möglich, wenn der Vermieter mehrere Objekte hat. Dann wird er einen dritten gar nicht die Reparatur ausführen lassen.