Mieter meldet Privatinsolvenz an ... Wie kann ich reagieren? Was kann ich tun?
Hallo,
habe ein Schreiben vom Insolvenzverwalter meines Mieters erhalten dass dieser (und seine Lebensgefährtin auch) eine Privatinsolvenz angemeldet haben und ich Ansprüche aus dem bestehenden Mietverhältnis die nach der Kündigungsfrist entstehen in diesem Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können.
Das heißt für mich dass wenn das Mietverhältnis weiter besteht und er dann die Miete nicht mehr bezahlt, ich die geschuldete Miete nicht verlangen kann???
Nach einem Telefonat hat mir der Mieter versichert die Miete auch weiterhin pünktlich zu bezahlen, das wäre seine erste Priorität! Ich habe ihm dann gesagt dass ich ein Schreiben aufsetzen und an ihn versenden werde, in dem ich ihn davon in Kenntnis setzte, dass wenn die Miete einmal nicht pünktlich kommt, dies somit eine Kündigung der Wohnung und einen Auszug innerhalb von 14 Tagen nach sich zieht. Kann ich das machen?
Wer hat hier Erfahrung oder kann mir einen Tipp geben? Eigentlich war das Verhältnis bisher gut und die Miete kam immer pünktlich ...
Vielen Dank
7 Antworten
Deine private Vereinbarung zur Kündigungsfrist ist nicht Gesetzmässig und hinfällig, so ein Schreiben kannst Du Dir sparen.
Die Insolvenz betrifft nur alte Schulden. Neue Schulden sind nicht durch die Insolvenz betroffen. Alte Schulden musst Du beim Insolvenzverwalter anmelden, neue nicht.
Der Insolvenzverwalter versucht Dich zu animieren den Mieter grundlos zu kündigen, damit er die Kaution erhält und der Insolvenzmasse zuführen kann. Lass Dich nicht darauf ein.
Leider ist das Schreiben ein frommer Wunsch. Durchsetzen können Sie das Vorhaben nicht. Deshalb lohnt es nicht den Aufwand. Im Grunde bleibt alles wie es war. Sollten allerdings bereits Forderungen vorhanden sein, dann müssen Sie diese jetzt geltend machen. Stehen die Gläubiger Schlange kommt aber am Ende nicht viel dabei heraus. MfG
Hallo,
ich habe gerade einen ähnlichen Fall.
wenn du Ansprüche hast, kannst du diese jetzt geltend machen.
Der Mieter darf sich während der Privatinsolvenz nichts zu Schulden kommen lassen.
Für Wohnung und Unterhalt steht ihm Geld zur Verfügung, insofern ist es recht sicher, dass da erstmal nichts Negatives kommt. Setze dich auch nochmal mit dem Anwalt des Mieters in Verbindung, der erklärt dir deine Fragen auch noch genauer.
Schöne Grüße
Nach einem Telefonat hat mir der Mieter versichert die Miete auch weiterhin pünktlich zu bezahlen, das wäre seine erste Priorität!
Richtig, soweit ich weiß, gehört das dazu das man keine neuen Schulden macht, ansonsten wird es nichts mit der Insolvenz für die Altschulden.
Ich habe ihm dann gesagt dass ich ein Schreiben aufsetzen und an ihn versenden werde, in dem ich ihn davon in Kenntnis setzte, dass wenn die Miete einmal nicht pünktlich kommt, dies somit eine Kündigung der Wohnung
Sie können sich das Schreiben sparen, da es nicht gesetzeskonform ist.
und einen Auszug innerhalb von 14 Tagen nach sich zieht. Kann ich das machen?
Es wird zwar häufig mit sehr kurzen Fristen gekündigt, diese jedoch durchzusetzen ist fast nicht möglich, bzw. wenn der Mieter diese Frist verstreichen lässt, muss man eine Räumungsklage erheben, welche meistens Monate dauert.
Sobald die Miete nicht mehr pünktlich gezahlt wird, senden Sie den Mietern eine Abmahnung mit Kündigugnsandrohung für den Fall der wiederholt verspäteten Zahlung. Der Insolvenzverwalter wird Ihre Mietforderung aber bevorzugt vor den Forderungen anderer Gläubiger berücksichtigen, da diese Beträge nicht in die Gläubigerquote einbezogen werden. Mieten wie die Kosten zu Bestreitung des übrigen Lebensunterhaltes sind aussonderungsfähige Beträge. Der Insolvenzverwalter wird sich aber bei Ihen dahingehend melden, dass er in den Rückzahlungsanspruch der Kaution an die Mieter bei einer evtl. Beendigung des Mietverhältnisses pfändet. Das betrifft Sie aber nur insoweit, als Sie selber keinen Anspruch daran geltend machen. - Für Sie ergeben sich insoweit keine Veränderungen!