Mieter von Vonovia-Wohnung verstorben. Gibt es bei diesem großen Konzern Sonderregelungen, dass die Angehörigen eher kündigen können?

8 Antworten

Gilt dieser § 580 für alle Vermieter?

Ja

Auch für alle Mieter bzw. deren Angehörige falls der Mieter verstorben ist.

Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?

Nein

pfischer8502  26.12.2019, 19:54

genau

D. h. wenn die Kündigung am 27.12.2019 Vonovia mitgeteilt wird, dann muss die Miete für die leere Wohnung trotzdem noch 3 Monate bis zum 31.3.2020 bezahlt werden?!

Genau so ist es. Du könntest auch einen frühzeitigeren Aufhebungsvertrag versuchen zu vereinbaren. Möglicherweise gibt es ja diverse Wohnungssuchende.

Wenn du die Wohnung kurzfristig zurück gibst und der Vermieter vermietet schon nach Kurzem die Wohnung bereits wieder neu, bräuchtest du ab dem Tag keine Miete mehr zu zahlen.

3 Monate ist Deutsches Recht. Weniger verhandelt man mit dem Vermieter.

Also von Vonovia habe ich nichts Gutes gehört, von daher würde ich mal davon ausgehen dass sie sehr wohl darauf bestehen würden.

ramay1418  26.12.2019, 15:15

Gute oder nicht gut ist ja hier nicht die Frage. Es gilt, was im BGB steht, fertig.

DerJoergi  26.12.2019, 15:24
@ramay1418

Doch, genau das war Bestandtteil der Frage. Theoretisch lässt sich ja jeder Vertrag auch einvernehmlich vorzeitig beenden. Und Vonovia ist ja entsprechend nur negativ bekannt.

ramay1418  26.12.2019, 17:16
@DerJoergi

Ja, einvernehmlich ist immer möglich, aber davon war keine Rede. Es geht um das BGB und dessen Regelung ist (für mich) eindeutig.

DerJoergi  27.12.2019, 07:20
@ramay1418

Zitat aus dem Fragetext: " Oder gibt es bei Vonovia Ausnahmeregelungen?"

ramay1418  27.12.2019, 07:37
@DerJoergi

"NEIN!" Aber das sollte jeder wissen, der das BGB lesen kann, denn sonst hätte der Gesetzgeber für jeden Vermieter eine Sonderregelung einführen müssen (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Kann mir aber auch egal sein.

DerJoergi  27.12.2019, 07:41
@ramay1418

Jeder der lesen kann sollte eine für einen Fragesteller verständliche Antwort geben können und die Frage war nun einmal, ob man die Kündigungsfrist umgehen kann. Da kannst du noch tausend mal aufs BGB verweisen. Weitere unnötige Kommentare von dir werde ich jetzt überhaupt nicht mehr lesen.

Du hast es richtig verstanden. 3 Monate muss weitergezahlt werden. Ob vonovia jemanden eher entlässt, musst du bei denen erfagen. Gesetzlich haben die keine Sonderregelung. In der Regel sind große Gesellschaften aber kulanter als kleine Verwaltungen und Privatvermieter.