Mieter im eigenen haus - vermieter der ehemann

13 Antworten

Selbstverständlich kan man mit seinem geschiedenen, vormaligen Ehemann einen Mietvertrag abschließen über die Nutzung einer - wie hier vorgesehen - abgeschlossenen Wohnung im Hause. Das sollte zunächst auch hilfsweise, da noch nicht ausweislich der entsprechenden Unterlagen möglich (Teilungserklärung zur Abgegrenztheit der Einliegerwohnung, Scheidungsurteil), anerkannt werden von dem Amt. Denn die Kosten fallen ja hier wie da an. Also auch wenn Du dir mit den Kindern wo anders eine Bleibe suchtest. Diesenfalls kämen sogar noch zusätzliche Kosten hinzu, was das Amt nicht wollen (verlangen) kann.

  1. Dich als "Eigentümerin zu streichen" hat nicht die von Euch gewünschte Wirkung, da Dir dann für Sozialleistungen der Verkaufserlös Deines Hausanteils abgezogen wird.

  2. Wird Dein Mann gegenüber den Kindern unterhaltspflichtig - und für die Unterhaltsverpflichtung werden seine Mieteinkünfte herangezogen.

BICKSI  14.12.2010, 11:17

Nicht der Verkaufserlös sondern der Gewinn aus dem Hausverkauf würde angerechnet. Ein noch bestehendes Darlehen würde also anteilig abgezogen.

WetWilly  14.12.2010, 11:20
@BICKSI

Stimmt! Schlecht formuliert von mir...

wieso willst du denn freiwillig auf ein halbes Haus verzichten? Wer macht denn so was? Dann wird die Hütte eben verkauft und man teilt sich den Erlös, denk doch mal ein bisschen nach.

Wenn sich aus dem Haus 2 Wohnungen machen lassen, kannst du umsonst in einer wohnen, da dir ja die Hälfte des Hauses gehört.

smaragdala 
Fragesteller
 14.12.2010, 11:28

das haus ist ja noch nicht bezahlt. und soweit ich weiß würde hier ja auch das amt nix übernehmen da es ja zur kapitalbildung zählt.

Ich muss also irgendwie aus dem vertrag raus. mit allem aber wir sind privat recht hoch verschuldet. das geld reicht eben von vorn bis hinten nicht. Blöde falle so ein haus

Tabaluga1961  14.12.2010, 12:41
@smaragdala

da kann das Haus nichts für, wenn ihr euch übernehmt.

guterwolf  14.12.2010, 17:41
@Tabaluga1961

du kannst nur aus dem Vertrag raus wenn du deinem Mann entweder deine Hälfte kostenlos überlässt, er dich auszahlt oder die Hütte verkauft wird. Fraglich ist auch ob dein Mann den Kredit allein stemmen kann und das bezweifle ich und ergo, wird das Haus zwangsversteigert...

Du kannst nicht in einem Haus Mieterin sein, so lange Du als Miteigentümerin eingetragen bist! Du kannst keine Wohnung an Dich selbst vermieten!

...ob Dein Mann da nicht mehr für aufkommen will, könnte nur ein Anwalt klären.

Dir und auch Euren Kindern steht Unterhalt zu und wenn er schon in der Lage ist, dass Haus alleine zu übernehmen, sollte er auch seinen Unterhaltverpflichtungen nachkommen können.

Ich rate Dir einen Anwalt aufzusuchen und auch mit Deinem Anteil Hausverkauf einen Fachmann zu rate zu ziehen.

Keine Angst vor den Kosten, wenn Du kein eigenes Geld hast, kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen. Auch das wird Dir ein Anwalt erklären.

Alles Gute