Meine Mutter lebt von Hartz 4, Ich (16) fange bald meine Ausbildung an, wie viel wird mir abgezogen?

7 Antworten

Guck deine Mutter kriegt für dich Geld.

Da ich nicht sagen kann wie viel gehe ich aber von 400-500 Euro aus. Also deine Mutter wird dann nicht mehr deinen Mietanteil und allgemein kein Geld mehr für dich bekommen. Damit du weiterhin mit ihr so wie bis jetzt leben kannst musst du ihr dieses Geld geben.

Klar ist eklig aber ist leider so. Wenn du jemanden kennst zu dem du jedenfalls offiziell ziehen darfst dann mach das. Weil du wirst ja eh nicht da wohnen sondern nur auf dem Papier.

So nun ist es so das du noch Kindergeld bekommst 200 Euro in der Ausbildung. Diese müsstest du allerdings gleich wieder an deine Mutter gehen sie muss ja weiterhin irgendwie dein Essen kaufen und eventuell auch mehr Miete zahlen eventuell wird die Arge ihr etwas weniger Mietgeld geben. Aber so wirst du am Ende auf jeden Fall mehr Geld haben als wenn du in der Wohnung offiziell bleibst.

Solltest du wirklich ausziehen wollten in eine Wohnung wirst du niemals mehr als 400 Euro übrig haben.

In Deutschland ist es so das du mindestens 400 Euro zum Leben haben musst und brauchst. Wenn du 800 Euro Netto bekommst und die Miete 400 Euro kostet hast du noch 400 Euro dann würdest du lediglich dein Kindergeld noch bekommen also hättest du am Ende noch 600 Euro.

aber mehr kriegste dann nicht lediglich Kindergeld. Sachen wie BAB Wohngeld und so kriegt man nur wenn man wenig Geld hat.

Wenn du jetzt nur 400 Euro verdienen würdest würde man dir halt deine Miete zahlen. aber du kriegst ja relativ viel.

Das ist leider in Deutschland so mag das auch nicht, da macht man eine Ausbildung tut etwas für seine Zukunft arbeitet und kann nichtmal sein volles Geld benutzen und muss schon mit jungen Jahren für sich selber sorgen seine eigene Miete zahlen sein eigenes Essen zahlen usw (tust du ja sozusagen weil du dann deiner mutter das geld geben musst) und dann gibts hartz 4 empfänger die nicht arbeiten und trotzdem ein fetten Wagen fahren.

Deine Mutter bekommt für dich vom Jobcenter Geld. Da du dann dein eigenes Geld verdienst, wird ihr das natürlich angerechnet, denn du kannst deinen Lebensunterhalt finanziell nun bestreiten. Daher ist es nur Recht, wenn du deiner Mutter, die Strom, Wasser, Essen etc. bestreitet, auch finanziell einen Teil deiner Ausbildungsvergütung abgibst.

BAB dürfte für dich u. U. nicht gewährt, werden, da du unter 18 bist und Ansprüche darauf ggf. nur hättest, wenn deine Ausbildungsstätte zuweit vom Wohnort ist.

Bedenke, welche Kosten wirklich auf dich zukommen werden, wenn du in eine eigene Wohnung ziehst. Du zahlst Miete, Strom, Essen etc. alles alleine. Du bist auf dich alleine gestellt. Das Kindergeld stünde dir zur Verfügung. Bei Wohngeld kenne ich persönlich mich zu wenig aus.

Wäre es da nicht u. U. am einfachsten, sich einfach im bestehenden Haushalt an den Kosten, die du auch verursachst, zu beteiligen?

dein bedarf liegt bei 316 euro plus mietanteil. davon abgezogen wird dein kindergeld, davon abgezogen werden weiterhin dein einkommen nach abzug der freibeträge. die ersten 100 euro sind anrechnungsfrei, dann nochmal 20% bis 1000 euro.beides summiert ergibt den freibetrag der vom nettoeinkommen abgezogen wird.

die differenz ist das anrechenbare einkommen welches dir vom bedarf mit abgezogen wird.

es ist also davon auszugehen, dass du bedarfsüberdeckend verdienst und das übersteigende kindergeld deiner mutter angerechnet und abgezogen wird vom bedarf.

du zahlst dann von deinem einkommen: deine anteile miete, strom, internet/telefon, lebensmittel, wasser, heizung an deine mutter. den rest des geldes verwendest du für notwendige kleidung, fahrscheine etc.

wenn deine mutter dir den auszug erlaubt und dir einen mietvertrag unterschreibt und dafür bürgt, kannst du ausziehen. dann hast du deine 933 euro einkommen und 194 euro kindergeld und zahlst halt dann deine eigenen kosten für miete, strom, lebensmittel, kosmetika, fahrtkosten etc. da du über bedarf von 735 euro liegst bekommst du weder bab noch unterhalt und musst mit dem geld auskommen, welches du hast. weiterhin musst du dir die wohnung auch vom eigenen geld einrichten. am günstigsten hier kommst du mit einer möblierten wohnung.

Diese 933 € wirst du sicher nicht bekommen,die hast du doch sicher aus deinem Ausbildungsvertrag,dann ist das nämlich deine Brutto Vergütung und davon gingen dann zumindest noch Sozialabgaben und ab um die 950 € auch Lohnsteuern ab !

Was zahlt denn deine Mutter an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) und was für den monatlichen Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ?

Gilt deine Ausbildung dann als betrieblich oder schulisch ?

Denn das ist erst einmal entscheidend ob BAB - oder Bafög - in betracht kommen würde.

Wäre es eine betriebliche Ausbildung,dann würdest du selbst bei Bedarf kein BAB - bekommen,wenn du der Agentur für Arbeit nicht nachweisen könntest das dein Auszug wegen der Ausbildung notwendig ist oder ein anderer schwerwiegender ( z.B. Familie ) Grund vorliegen würde.

Für dich gelten dann ab Beginn deiner Ausbildung erst einmal die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll,dass wären vom Bruttoeinkommen erst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese Freibeträge werden addiert,theoretisch vom Netto abgezogen,ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und dazu käme dann sonstiges Einkommen wie z.B.dein Kindergeld von 194 €.

Hättest du angenommen 933 € Brutto,dann würdest du als Single mit Steuerklasse 1 um die 742 € an Netto auf dein Konto bekommen.

Auf 933 € Brutto stünden dir zunächst 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 833 € ( bis 1000 € Brutto ) nochmal 166,60 € Freibetrag,ergibt dann ein Freibetrag von 266,60 € und ein anrechenbares Erwerbseinkommen von ca. 475,40 €.

Zu diesen ca. 475,40 € käme dein Kindergeld von 194 €,dein gesamtes anrechenbares Einkommen würde dann bei um die 669,40 € liegen und damit kannst du deinen Bedarf bei deiner Mutter selber decken.

Du würdest dann also nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören,sie bekäme dann keine Leistungen mehr für dich gezahlt,du musst ihr dann zumindest deinen Anteil für Wohnkosten,Haushaltsstrom usw.zahlen,kommt dann noch deine Verpflegung dazu,dann müsstest du nach angemessenes Kostgeld zahlen.

Dein Bedarf bei deiner Mutter liegt dann derzeit bei min. 316 € ( 14 - 17 Jahre ) Regelleistung für den Lebensunterhalt + 1 / 3 KDU - Kopfanteil.

Es blieben dann also von deinen ca.669,40 € nach Abzug der 316 € Regelleistung noch um die 353,40 € für dein KDU - Kopfanteil,liegt der darunter wird der übersteigende Betrag deinem Kindergeld zugerechnet und da du das dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,wird dieser Teil ( max. das volle Kindergeld ) wieder zum Einkommen deiner Mutter.

Dieses würde dann als Einkommen deiner Mutter gewertet und mindernd auf den Rest der BG - angerechnet.

Zieh aus, wenn es Deine Mutter erlaubt.

Mit dem Einkommen fällst Du wahrscheinlich komplett aus der Badarfsgemeinschaft raus. Das heißt, Deine Mutter bekommt gar nichts mehr für Dich und Du müsstest Ihr das Fehlende geben. 

Geh mal in eine Beratungsstelle für ALG - II - Empfänger. Da weiß man es mit Sicherheit. 

markusher  25.01.2018, 18:23

so ein unsinn. unterm strich käme sie mit eigener wohnung niemals günstiger weg.

beangato  25.01.2018, 19:44
@markusher

Lass doch Deine unpassenden Anmerkungen.

Mit über 1000 Euro kommt er/sie prima mit einer eigenen Wohnung hin.

ALG-II-Empfänger haben viel weniger. Mein Kind (und auch ich) konnten das auch.