BAB abgelehnt, kein Anspruch auf weitere Zuschüsse laut Ämter

5 Antworten

Ich bin in genau der gleichen Situation. Da ich mich mit meiner Erstausbildung auf dem Arbeitsmarkt schlechte Karten habe, habe ich mich entschlossen eine zweite zu machen. Nun stehe ich da und weiß ebenso wenig, wie ich das nun alles schaffen soll. Die Ausbildung macht Spaß, der Arbeitsplatz ist ideal und die Kollegen alle sehr umgänglich. Ich habe BAB beantragt, welches abgelehnt wurde. Dies mit der Begründung, dass ich eine Ausbildung abgeschlossen habe. Die Gründe, dass ich aber leider in diesem Bereich nicht unterkommen kann werden zwar verstände, helfen aber nicht weiter. Ebenso wurde der Antrag Hartz 4 abgelehnt, mit der ebbend gleichen Begründung. Hier habe ich nun Widerspruch eingelegt, durch einen Anwalt. Das Ganze jedoch kann sich nun 2 Jahre hinziehen. Bis dahin bin ich mit meiner Ausbildung fertig, für den Fall, dass ich dies irgendwie anders Schaffens sollte. Ob man Wohngeld bekommt oder nicht, liegt nicht daran, ob man gerade ein Ausbildung macht. Das Problem: Wohngeld schließt Hartz 4 aus. Jedoch habe ich Widerspruch eingelegt und würde mir somit selbst ein Beinchen stellen. Zudem sind das, auch wenn die Rechner etwas anderes sagen, zumindest in meiner Stadt max. 60,00 Euro. Dies würde mir nie reichen. Verdiene in meiner Ausbildung 330,00 Euro Netto und habe eine eigene Wohnung. Sobald ich was dazu verdiene, ist als allererstes das Wohngeld weg. Alles sehr komplex. Zudem kann man jedoch einen Anspruch auf Bafög haben. Dieser fällt aber meist auch weg, weil ebbend BAB abgelehnt worden ist. Zudem habe ich in meiner Erstausbildung Bafög rahmten und allein deswegen keinen Anspruch mehr darauf. Wenn irgendjemand von euch einen guten Rat hat, würde ich mich sehr freuen. Bitte ernst gemeinte Ratschläge. Nebenbei arbeiten ist keine zufrieden stellende Lösung für die Dauer der 3 Jahre, zumal mir ein 400,00 Euro Job nicht reicht und ich so viel gar nicht nebenbei arbeiten kann. Leider ist selbst mein Anwalt überfragt. Der Weg ist der Klageweg mit Begründung des Härtefalls. Aussichten des Erfolgs kann erst nach Antwort des Amtes abgesehen werden. Dann kann es ab diesem Zeitpunkt 2 Jahre dauern. Und ja, ich bin bei einem Fachanwalt für Sozialrecht.

****Liebe Yvonneklinke,

ich hatte ein ganz ähnliches Problem als ich meie Ausbildung begonnen habe. Ich habe zwar (weil es eine Erstausbildung ist) BAB bekommen, aber es hat lange nicht gereicht, um mich irgendwie zu finanzieren. Nun ist BAB-Anspruch (wenn auch nur "dem Grunde nach") ein Ausschlusskriterium für alles, wie mir scheint.

Ich habe mich anwaltlich beraten lassen und dabe einen sehr guten - aber scheinbar völlig unbekannten -Tipp bekommen:

"Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) Arbeitslosengeld / Sozialgeld"

Hier ist das Stichwort "Sozialgeld" ganz wichtig! Es handelt sich nicht um eine Hartz4-Leistung (da hast du u. a. keinen Anspruch drauf, weil du als Azubi SV-pflichtig beschäftigt bist), aber es ist trotzdem eine SGB II-Leistung. In unserer Stadt hat jedes Arbeitsamt dafür eine extra Stelle, bei der auch der Erstantrag persönlich abgeholt werden muss. Dort wird im Vorfeld kurz geklärt, ob überhaupt Anspruch besteht und welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Dann kann der Antrag gestellt werden. Die Bearbeitung dauert auch nicht allzu lange.

Ich würde einfach zu der Stelle gehen, bei der du einen neuen Ausweis beantragen würdest und nach dem Zuständigen für Sozialgeld fragen. Dort direkt hin marschieren (am besten montags, dienstags oder donnerstags Vormittag) und einen Antrag abholen.

Bei mir hat es super geklappt! Einziger Haken ist, dass alle 5 Monate eine Weiterbewilligung beantragt werden muss. Aber das Formular gibt es auf der Homepage der Arbeitsagentur.

Ich hoffe, ich konnte dir noch rechtzeitig helfen und du musstest nicht abbrechen!!! So kurz vor dem Ende wäre das wirklich schlimm!

Liebe Grüße und weiterhin viel Erfolg!

Meine Mutter lehnt eine Unterhaltsunterschützung kategorisch ab, ich wohne seit meinem 17 Lebensjahr alleine und habe nie Unterstützung von ihr erhalten, lohnt sich hier sogar das klagen auf Unterhalt?

Mit Sozialrecht kenne ich mich nicht aus, aus familienrechtlicher (unterhaltsrechlicher) Sicht kann ich jedoch folgendes sagen:

Nach der Düsseldorfer Tabelle hast du einen Unterhaltsbedarf von 670,-€.

Hierauf wird das Kindergeld, dass an dich auszukehren ist und die Ausbildungsvergütung, in den meisten OLG-Bezirken vermindert um 90,-€ angerechnet.

670 - 184 - (550 - 90) = 26

Du hast also einen familienrechtlichen Restbedarf von 26,-€, der von den Eltern als Unterhalt zu zahlen wäre.

Ggfls. kann noch ein erhöhter Ausbildungsaufwand geltend gemacht werden, je nachdem wie hoch dieser ist.

Falls es aber bei den 26,-€ bleibt, musst du dir wohl sehr genau überlegen ob sich da ein Rechtstreit lohnt. Aufs Jahr gerechnet wären das ja nur gut 300,-€ um die es ginge.

Yvonneklinke 
Fragesteller
 03.05.2012, 21:27

Kindergeld fällt schonmal weg, aber gute Info, danke

Eifelmensch  03.05.2012, 21:32
@Yvonneklinke

Ja, habs jetzt unten gelesen, du bist schon über 25!

Da stellt sich aber noch die Frage: Was hast du vor deiner Ausbildung gemacht, dass du immer noch nicht fertig bist?
Ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern erlischt, wenn die Ausbildung nicht zielstrebig und mit Fleiß zu Ende gebracht wird. Das könnte ein Gericht in deinem Fall auch so sehen.

Yvonneklinke 
Fragesteller
 03.05.2012, 23:19
@Eifelmensch

Ich hatte den Hauptschulabschluss, als ich rausgeworfen wurde. Um von heute auf morgen mein Leben finanzieren zu können fing ich an, als ungelernte Kraft arbeiten zu arbeiten. ich bemühte mich fortan um Praktikas und um die Nachholung des Realschulabschlusses, um im Endefekkt die jetzige Ausbildung machen zu können, da der Realschulabschluss dafür notwendig ist. Das ich diese Ausbildung zielstrebig und mit Fleiß verfolge ist absolut leicht nachweisbar, ich mache in 6 Monaten immerhin meine Examensprüfungen, falls ich nicht abbrechen muss. Ich komme im August ins 3. Lehrjahr, das hätte ich nicht erreicht wen ich nicht zielstrebig und fleissig hinter hocken würde. Meinen Notendurchschnitt von 1,7 spricht ebenfalls dafür.

Eifelmensch  04.05.2012, 06:46
@Yvonneklinke

Ich wolte dich keineswegs angreifen!

Es geht grundsätzlich auch nicht um den "Fleiß" in deiner jetztigen Ausbildung, sonder darum wieso diese so spät begonnen wurde.

Wenn du nur noch ein halbes Jahr zu überbrücken hast, wäre es ggfls. auch möglich einen Ausbildungskredit in Anspruch zu nehmen. Es ist ja nicht so vile Geld, was du bis zum Abschluss benötigst.

Ein Verfahren vor Gericht bürgt immer Risiken. Man kann nie wissen wie ein Gericht entscheiden wird. Abgesehen davon wird es wahrscheinlich bis zum abschluss deiner Ausbildung dauern bis das Verfahren abgeschlossen ist.

Ich wünsch dir das Beste für den Rest deiner Ausbildung!

Kannst du Wohngeld beantragen? (Bzw. hast du es schon getan?) Das Kindergeld geht an dich?

Ja, du könntest deine Mutter auf Unterhalt verklagen. Und wahrscheinlich wirst du es wohl auch machen müssen. (Und das Amt, welches dir geraten hat Hartz4 zu beantragen, sollte man am Besten mal mit Wortlaut und Namen des Sachbearbeiters an die Presse geben.)

Yvonneklinke 
Fragesteller
 03.05.2012, 20:01

Da ich "dem Grunde nach" Anspruch auf BAB habe besteht weder Anspruch auf Mietzuschuss, Wohngeld ect. Habe alle Ämter abgeklappert. Das waren jedenfalls immer deren Aussagen. "Nein, da können wir nichts machen!"

Kindergeld habe ich keinen Anspruch da ich über 25 Jahre bin.

mokamoka  03.05.2012, 20:18
@Yvonneklinke

Aber du bekommst doch kein BAB mehr, also solltest du es mit dem Wohngeld versuchen. (Wobei die evtl. auch wieder auf den Unterhalt der Mutter hinweisen werden.) Ansonsten musst du halt aufstockendes Hartz4 beantragen. (Wobei die jedoch ziemlich sicher auf die Unterhalspflicht der Mutter hinweisen werden.) Versuchen kann nicht schaden.

Yvonneklinke 
Fragesteller
 03.05.2012, 20:28
@mokamoka

Alle möglichen Unterstützungshilfen fallen laut ARGE mit der Ablehnung von BAB weg. Das zwar Grundsätzlich jedem klar ist, dass ich so meine Ausbildung nicht zu Ende finanzieren kann, wisse man, aber es gäbe nix womit man mir helfen könne. Alles im netten Ton gesagt^^ Wohngeldantrag mhm da steht keinen Anspruch weil BAB abgelehnt, aber probieren sollte ich es trotzdem, ja.

ich würde liebend gerne nebenbei jobben, da ich aber in schichten arbeite und auch am WE, so ist das eben in diesem Beruf, habe ich bisher nichts gefunden das sich damit vereinbaren lässt :(

mokamoka  03.05.2012, 20:35
@Yvonneklinke

Aber das ist doch total paradox! Mach doch mal einen Termin mit den Vorgesetzten derer, mit denen du bis jetzt gesprochen hast.

Du kannst auch versuchen ob das nächste Arbeitslosenberatungszentrum dir helfen kann.

Oder nimm meinen Vorschlag ernst und gib das an die Presse weiter: Frau will eine Ausbildung beenden um sich den Lebensunterhalt verdienen zu können. Arge rät ihr die Ausbildung abzubrechen und Hartz4 zu beantragen. (So ein Schwachsinn!)

Ich scheine dir keine Hilfe zu sein und hoffe jetzt nur, dass du deine Ausbildung zu Ende machen kannst.

Yvonneklinke 
Fragesteller
 03.05.2012, 20:50
@mokamoka

Doch, deine Antworten fand ich sehr hilfreich, und ich werde deine Vorschläge (Presse gehen, Vorgesetzte kontaktieren) umsetzen. Erst wenn alles versucht wurde geb ich auf. Es ist mehr als paradox und lachhaft. So also wird man bestraft, wenn man einen Beruf erlernt, indem auch noch massiver Fachkräftemangel besteht.

deine eltern sind unterhaltspflichtig