Mein Werkstudentenstatus wurde durch mehrmalige Stundenüberschreitung durch den Arbeitgeber. Kann ich nun auch fristlos kündigen?

2 Antworten

Geh mal zum Betriebsrat.

Ich halte es für möglich,das man mir Dir einen Schadenersatzanspruch zugestehen könnte.

Insbesondere wenn dem AG klar sein musste,das Du nur ein bestimmtes Einkommen erzielen darfst.

Wenn Dein direkter Vorgesetzter es nicht bestreitet,das Du Ihn auf die Stundengrenzen hingewiesen hast,könnte man sowohl Dir eine Entschädigung zahlen,Du könntest zu den Bedingungen weiter beschäftigt bleiben,

wie auch einen Aufhebungsvertrag,der dann die Entschädigung beinhaltet.

Geht der AG darauf gar nicht ein,könnte sich eine Klage vor dem AG auszahlen.Da es sich dabei um einen sog.Gütetermin handelt,entstehen Dir keinerlei Kosten.

Rutscherlebnis  10.12.2021, 12:19

Arb.Gericht natürlich ,nicht Amtsgericht.

Nein, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Nicht ausreichend.

Würde versuchen einen Aufhebungsvertrag zu machen