Mein Vermieter sagt ich solle dem Hausmeister meiner gemieteten Garage einen schlüssel von dieser geben und ich dürfe keine Überwachungskamera anbringen?

7 Antworten

So ähnliche Dinge hat meine Vermieterin,  aber unter ganz anderen Vorraussetzungen bei mir auch gefordert. 

Sie ist, wie sie ganz offen zugibt, was ich natürlich auch sofort festgestellt habe, da alles anders lag als vorher. Regelmäßig ohne mein wissen, als ich arbeiten war. In meine Wohnung gegangen, hat dafür extra einen Zweitschlüssel behalten. Logisch ich habe mehrere Kameras hier aufgestellt, die alles komplett überwachen, dies wollte sie mir anschließend auch untersagen, was wie in deinem Fall gar nicht rechtmäßig ist. Du zahlst nehme ich mal an, für die Garage Miete? Also hat dein Vermieter gar kein recht auf einen Schlüssel. Da es deine privaten räume sind.

Überwachungskameras darfst Du natürlich auch anbringen, wenn Sie in den von Dir angemieteten Räumen sind, und nicht gerade auf das Schlafzimmer oder Bad deiner neuen Nachbarin zeigen. Und Du im Ernstfall wie ich, begründen kannst, sei es das Du Waffen an einem verschlossenen Ort, oder sehr teuren Schmuck hast, wo Du sicher gehen möchtest das niemand daran kommt

dann gib dem hausmeister halt irgend einen schlüssel...egal was für einen und anstelle der überwachungskamera (kontrollfreak?) setzte dir einen rottweiler in die garage...alternativ...tante else.,...die bellt zwar nicht...aber beisst..

Ein Vermieter hat, ohne Zustimmung des Mieters, kein Recht einen Schlüssel für die Mieträume zu haben. Allerdings wird dann im Notfall aufgebrochen und der Mieter muss den Schaden ersetzen. Kamera kannst Du anbringen, so lange du nur Deine eigene Garage filmst. Dritte Personen, Allgemeinräume oder öffentliche Grundstücke darfst Du nicht filmen. Auch keine anderen Mieter oder Eigentümer. Das wäre vor Gericht, selbst bei einem Einbruch auch kein Beweismittel. Statt beweis hättest Du eine Anzeige am Hals, wenn Du öffentliches Gelände filmst.

Die Garage ist kein Wohnraum.Intimspäre und andere Rechte finden keine Anwendung,du könntest allenfalls diskutieren,möchtest den Grund wissen.Wenn Du einen alten Verttag hast,bislang keinen Schlüssel abgeben musstest,kannst Gewohnheitsrecht geltend machen.Bei Neuvermiertung wirst wohl den Schlüssel abgeben müssen.Wenn die Kamera nicht Deine Garage überwacht,das Recht hast Du grundsätzlich,sondern den Außenbereich,die "tatsächlich öffentliche"Fläche!,dann komme dem unbedingt nach.Du könnest gegen Ordnungsrecht,evtl.gg,Strafrecht verstoßen.Beste Grüße

Hallo,

Du mußt mit Sicherheit niemandem einen Schlüssel für Deine Garage überlassen.

Eine Überwachungskamera wird man Dir auch nicht verwehren können, solange sie nur die von Dir gemieteten Räumlichkeiten erfaßt.

Herzliche Grüße,

Willy