Darf der Vermieter einen zweiten Schlüssel haben?

26 Antworten

Ohne dein Einverständnis darf niemand einen Ersatz oder Zweitschlüssel für deine Wohnung haben.

OHne deine Erlaubnis darf weder Vermieter noch Hausmeister deine Wohnung betreten.

Verlange diesen Schlüssel zurück , wenn er nicht spurt, dann mit hilfe eines Schreibens von einem Anwalt.

Oder wechsel das Schloss aus.

Der Hausmeister sollte einen Schlüssel haben, es darf aber nicht ohne weiteres in die Wohnung, das geht gar nicht, ausser es wäre Gefahr im Verzug.wenn es brennt oder Wasserschaden

hirogen  19.05.2009, 10:02

So sehe ich das auch

moonrox  19.05.2009, 10:08

wozu sollte der hausmeister einen schlüssel haben? dann müssten alle mieter einen schlüssel von der wohnung des hausmeisters haben, falls der mal nicht da ist, wenn bei ihm "gefahr in verzug" ist! glaube nicht, dass der gut damit einverstanden wäre...

Du könntest sogar fristlos kündigen.Ich würde entweder auf die Schlüssel Herausgabe bestehen oder noch besser mir ein anderes Schloß einbauen. Wenn du ausziehst machst du das alte wieder rein. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/1schluessel.htm

mig112  19.05.2009, 10:36

Deine Aussage bezüglich der Kündigung ist leider falsch: "Wer klagt, muss beweisen!" Zwar gibt es Verdächtigungen, aber keine Beweise!!

Schnuffduff  19.05.2009, 12:49
@mig112

Meine Aussage ist nicht falsch.Klick auf den Link und lies und...dass man wohl Zeugen oder sonst einen Beweis bräuchte dürfte so ziemlich jedem klar sein!!

albatros  19.05.2009, 23:14
@mig112

dein kommentar ist falsch, dieantwort war zutreffend.

Aus einen Lexikon für Rechtsirrtümer (Dr. jur. Ralf Höcker; Neues Lexikon der Rechtsirrtümer - sehr zu empfehlen) "Ein solcher Anspruch besteht nicht. Der Vermieter darf nur dann einen Zweitschlüssel behalten, wenn der Mieter dies genehmigt. Der Grund hierfür ist simpel: Der Vermieter kann ohne Zustimmung des Mieters mit dem Schlüssel nichts anfangen. Denn auch dem Vermieter gegenüber kann sich der Mieter auf sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Der Vermieter ist daher nicht berechtigt, die Mietrume unerlaubt zu betreten."

Schau doch mal ins BGB (wenn du keins hast, geht das auch übers Internet einfach BGB und Paragraphen eingeben) BGB § 554 Abs. 1, 2

Für den Notfall, mit deiner Erlaubnis, ja. ABER er darf sonst auf KEINEN Fall in deine Wohnung. Ich würde ihn sofort darauf ansprechen und mit dem Vermieter sprechen was du da tun kannst. Das ist eine Frechheit!!