Mein Sohn hat ein Ei an eine Hauswand geworfen, der Hausbesitzer will nun die ganze Wand sanieren!

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Ich würde mich mit einem Fachmann in Verbindung setzen, wie die Wand gereinigt werden kann - und unter Berücksichtigung, das der Eigentümer eine unsachgemäße Reinigung vorgenommen hat, die den Schaden evtl. noch vergrößerte, einen gewissen Betrag in Abzug bringen.

Dem Eigentümer mitteilen, man zahlt ....€ und er kann damit machen was er will. Ansonsten soll er euch verklagen.

serulata 
Fragesteller
 11.11.2009, 14:30

Das mache ich gerade. Habe eine Telefonnummer von einem Malerbetrieb, der sich auf solche Schäden spezialisiert hat. Ich frage, was es kosten würde 4 qm von Ei zu reinigen und werde es dann in einem Schreiben an den Hausbesitzer entgegesetzen. Im Übrigen hat mir der Malermeister, der die Sanierung vornehmen wird mündlich bestätigt, das er evtl. durch die Selbstreinigung den Schaden noch vergrößert hat.

guterwolf  11.11.2009, 17:48
@serulata

das lass dir doch mal schriftlich geben...

serulata 
Fragesteller
 11.11.2009, 18:24
@guterwolf

Vielen Dank an fast alle, die hier geantwortet haben. Ich weiss nicht wie ich das (den Dank ganz unten) hinbekomme, deshalb schreibe ich es gleich hier oben. Der Brief an den "Erpresser" ist geschrieben und das Nervenkostüm hat sich inzwischen wieder beruhigt!! Es wird schon, vielen, vielen Dank!!!

Mal sorum gefragt - wie alt ist Dein Sohn?

Bis 7 Jahre haftet mal gar keiner für dessen Taten, es sei denn, man kann den Eltern grob fahrlässiger Verstoß gegen die Aufsichtspflicht nachweisen.

Ab 7 Jahren wird die Haftpflichtversicherung eintreten müssen - und die wird dem schon heimleuchten, wenn die hören, dass der die Wand erst richtig selbst beschädigt hat.

Ich würde das erst einmal aussitzen und gemeinsam mit den anderen Eltern abwarten und gar nichts bezahlen.

Auf Frage des Eigentümers kann man antworten, wie es ist, dass man ja den Schaden geregelt hätte, jedoch offensichtlich dieser noch vergrößert wurde.

Lasst Euch die Aussage des Malermeisters geben, auch wenn es ein Paar Euronen kosten sollte, beispielsweise als Angebotserstellung, in der festgehalten wird, dass die Beschädigung großteils nachträglich durch dessen herumhantiere verursacht wurde.

Und wenn der dann tatsächlich mittels eines Anwaltes vorgeht, erst dann sucht ihr Euch auch einen. Ihr habt den Vorteil, Euer Risiko ist gedrittelt, er trägt das voll.

serulata 
Fragesteller
 12.11.2009, 09:49

nach einem Gespräch unter uns Vieren haben wir uns nun auch für diesem Schritt entschlossen. In der nächsten Woche bekommt er ein kurzes Schreiben, dass sein Brief bei uns eingegangen ist, wir uns nun beraten, unsere Versicherungen informiert sind. UND - wir für die schnelle Sanierung (damit droht er) nicht aufkommen werden. Punkt und Ende!! Und ich werde einfach nicht mehr mit dem Hausbesitzer telefonieren und eine andere Mutter auch nicht, denn er hat uns beide inzwischen als Ansprechpartner gewählt, weil er merkt, wir sind freundlich und leicht erpressbar. Ich bin jedenfalls wieder ruhig, seit ich weiss, dass wir Vier an einem Strang ziehen und uns einig sind und jeden Schritt erst besprechen. Danke auch Dir für Deinen guten Tip!!

geh zum anwalt und schildere den fall.
es wäre ein haftpflichtschaden, okay. aber wenn der besitzer nur billig seine fassade neu streichen lassen will, ist das nicht dein problem.

Für sowas gibt es

a) eine Hausratsversicherung

b) bzw. eine Haftpflichtversicherung

Jugendlicher leichtsinn wird bei Gerichtsverhandlungen sehr simple behandelt....natürlich d arf man das nicht....aber je nach dem wie alt man ist, wissen die Kinder ja überhaupt nicht was sie dadurch für einen schaden verursachen. Einfach so zur Kasse bitten geht glaube ich nicht. Immerhin habt ihr euch ja bereit erklärt den Schaden zu beheben. Wird er so behoben, dass die Sache wieder vom Tisch ist.....bleibt euch das überlassen wie und wie teuer. Z.b. Wenn du selbst maler bist, anstreichen usw....bums aus fertig....kosten ggfls nur 50 eruo ;) Hauptsache gut gereinigt usw.

Wie alt ist der Sohn denn`?

serulata 
Fragesteller
 11.11.2009, 14:21

Mein Sohn ist 14 Jahre alt. Er hat die Selbstreinigung ja vorschnell getätigt, ohne unsere Reaktion abzuwarten und will nun schnell die Sanierung tätigen, damit die Versicherung gar keine Möglichkeit mehr hat, dan Schaden überhaupt zu begutachten.

reagieren, wenn der hausbesitzer so (entschuldige) blöd ist, und keine ahnung vom reinigen hat, kann es ja nicht angehen, dass du eine ganze sanierung zahlst, die euch teurer kommt als es die reinigung gewesen wäre. notfalls hilft da natürlich der anwalt