Mein Nachbar behindert mich und den Einwohnern beim Parken. ?

3 Antworten

Das Freihalten eines öffentlichen Stellplatzes durch Fußgänger oder Gegenstände (z.B. ein Auto) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wer zuerst an eine Parklücke kommt, hat das Recht, diese zu benutzen. 

Du kannst dieses Verhalten z.B. dem Ordnungsamt melden. Das Bußgeld beträgt dafür allerdings nur 10,-. Wie es aber aussieht, wenn da systematisches Verhalten dahinter steckt, weiß ich auch nicht genau, aber auch da könnte das Ordnungsamt Auskunft geben.

Du könntest die Verstöße auch dokumentieren und nachweisen, dass es sich um systematische Wiederholungstäter handelt. Da kann man volle Absicht erkennen und bei hartnäckigen Wiederholern kann ein Gericht die charakterliche Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bescheinigen, was eine MPU und/oder Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte.

Allerdings würde ich den Täter vorher mal ansprechen, ihn auf sein Fehlverhalten hinweisen und ankündigen, dass du in Zukunft dagegen vorgehen wirst, wenn die das nicht unterlassen.

Lkwfahrer1003  11.07.2016, 21:55

 bei hartnäckigen Wiederholern kann ein Gericht die charakterliche Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr bescheinigen, was eine MPU und/oder Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hätte.

Auch die Bußgeldstelle hat hier schon Möglichkeiten .

Beharrlichkeit  hat zur folge , eine Geldbuße bis zu 1000 Euro und Fahrverbot bis zu 3 Monaten .

Dokumentiere das mit Bildern und wende Dich an die Stadtverwaltung

Bilder, Video und Zeugen sammeln und den Nachbarn schriftl. auffordern nicht verkehrswidrig zu parken. Wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet, gibt es für solche Streitigkeiten  den Schiedsmann.