Mein Mitbewohner zieht nicht aus
Hallo liebe Fragen-Gemeinde,
mein Mitbewohner und ich sind beide Hauptmieter. Er hat bereits letztes Jahr 3 Mieten nicht gezahlt, die ich dann übernehmen musste. Von dem geld habe ich nur wenige wiedergesehen. Jetzt hat er schon wieder 3 Monatsmieten nicht gezahlt, genausowenig wie seinen Gasanteil und es sammeln sich Rückstände beim Vermieter an, die ich wieder zahlen muss, da Hauptmieter.
Mein Mitbewohner ist seit etwa 3-4 Monaten nicht mehr zu erreichen (weder mit Email noch per Telefon) und zeigt sich auch in der Wohnung nicht mehr- vl. versteckt er sich auch vor mir....
Ich wollte dann kündigen, doch die Kündigung hat er auch nicht unterchrieben, ich müsste das also einklagen. Jetzt habe ich mit dem Vermieter abgemacht, dass wir nächsten Monat die fristlose Kündigung erhalten (eine neue Wohnung habe ich schon) und ich einen Nachmieter suche.
Meine eigentliche Frage: Wenn mein Mitbewohner bis Ende November nicht auszieht, damit ein neuer Mieter einziehen kann, kann ich sein Zimmer dann räumen? ich würde ihm vorher eine Frist setzen und dann davon ausgehen, dass er damit einverstanden ist. Ich kann und will keine weitere Miete übernehmen. Da er nichts zahlt und sich nicht kümmert, kann ich ja theoretisch davon ausgehen, dass er nicht mehr hier wohnt...
Viele Grüße und vielen Dank.
9 Antworten
Wenn der Mietvertrag wegen der Mietschulden durch den Vermieter gekündigt worden ist, bist du verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Mehrere Mieter haften für die Rückgabe der Mietsache als Gesamtschuldner gem. § 431 BGB, da die Rückgabeleistung nicht teilbar ist. Jeder Gesamtschuldner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, darf der andere im Wege der Ersatzvornahme vorgehen. Du kannst also sein Zimmer räumen. Du musst seine Sachen allerdings verwahren und kannst sie nicht einfach entsorgen.
LG
C.
Oh, das wäre ja klasse! Ich müsste das Zeug ja sicherlich nicht lebenslang aufbewahren, aber dazu frag ich einen Anwalt. Vielen Dank!
Gehe zum Anwalt...der kann dich besser beraten als wir und wenn es zu einem Verfahren kommt, kriegst du auch dein Geld vielleicht wieder zurück!
Die Räumung muss m.E. der Vermieter veranlassen; er hat die Wohnung vermietet.
Also ich würde bei der ganzen Geschichte wirklich einen Anwalt konsultieren bevor du dich da in rechtliche Grauzonen und Verstöße verläufst. Gerade die Mietfrage und die Räumungsfrage ist doch etwas was ich nur mit anwältlichem Rückenwind durchführen würde. Lasse dich da besser einmal eingehend beraten, sonst kann das noch böse ausgehen!
Da ihr beide Hauptmieter seit, kann nur der Vermieter ihm kündigen. ich geh mal von aus, das ihr getrennt die Miete einzahlt ??
Ja, aber das ist dem Vermieter ja egal. Er kann nut uns beiden kündigen- und das wird er auch. Das ist abgesprochen. Ich habe nur Bedenken, ob mein Mitbewohner auch wirklich auszieht. Dann müsste ich die Räumung auch bezahlen und Entschädigung für fehlende Mieteinnahmen.