Mein Bruder hat mein Handy ins Pfandhaus gebracht?

4 Antworten

Toller Bruder muss ich schon sagen. Würde das Handy so schnell wie möglich auslösen. Kannst nur versuchen das Geld dafür von deinem Bruder wieder zu holen. Würde dem nicht mal ein Stück Wurst kaufen wenn ich du wär

peterobm  11.03.2015, 08:02

hmm, ohne den Beleg vom Laden findet keine Auslöse statt

Mikail4646 
Fragesteller
 11.03.2015, 10:44

was genau bedeutet auslösen?

Georg63  11.03.2015, 11:26
@Mikail4646

zurückkaufen, den Kredit ablösen und dadurch das Pfand zurück erhalten

Mikail4646 
Fragesteller
 11.03.2015, 14:28
@Georg63

Das ist schon etwas komisch stellt euch vor mein Handy wird geklaut und derjenige hat es beim Pfandhaus abgegeben muss ich dann mein Handy zurück kaufen oderwas (wenn derjenige nicht in der Lage ist es selbst wieder zu bezahlen)

innerhalb gewisser zeit kann es ausgelöst werden, das kostet aber. Der Verleiher hat in gutem Glauben "gekauft" da geht nix. Wie wärs mit deinen Eltern zu sprechen. Den Vertrag hast auch noch an der Backe für die nächsten 2 Jahre.

Mikail4646 
Fragesteller
 10.03.2015, 23:56

Also hab ich keine chance?

Es geht ohne Kosten, weil Ihnen Ihr Bruder das Handy eigentlich geklaut hat. Wenn Sie ihn anzeigen, müssen Sie den Pfandkredit nicht zurückbezahlen und kriegen das Handy zurück. Aber: Ihr Bruder hat dann gleich zwei Verfahren am Hals. Erstens der Diebstahl des Handys und zweitens den Betrug am Pfandleihhaus.

Ansonsten hilft nur: Darlehen und Zinsen bezahlen und Handy einlösen. Oder das Handy verfallen lassen und den Handyvertrag für "nichts" weiter zu bezahlen.

Wenn du deinem Bruder ein Handy schenkst, darf der damit machen was er will. Das Pfandhaus hat damit nichts zu tun.

peterobm  11.03.2015, 08:03

wo steht was von Schenken?

Georg63  11.03.2015, 11:30
@peterobm

ich habe für meinen Bruder ....

Das nenne ich schenken. Oder du hast es ihm geliehen - dann schau, dass er dir das Gerät wiederbeschafft oder das Geld gibt.

Wenn man etwas verleiht, sollte man sich davon überzeugen, dass derjenige auch willens und in der Lage ist, das Geliehene zurückzugeben (bei einer teuren Sache ggf. Schäden beheben zu lassen). Wer einem Mittellosen oder Unzuverlässigen etwas leiht, muss davon ausgehen, dass er nichts zurückbekommt.