Mein Bruder hat ein Polizisten mit einem Messer bedroht damit ich nicht unschuldig in UHaft komme was droht ihm?

12 Antworten

Du solltest dringend an deinem Wissen über deutsches Recht arbeiten. Und deine Rechtsauffassung ist auch ziemlich speziell.

Notwehr ist im Strafrecht und Privatrecht Deutschlands die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

Notwehr ist es schon mal nicht da es weder ein Angriff war und schon gar nicht rechtswidrig.

Wenn die Polizei dich in Gewahrsam nimmt dann ist das erstmal so. Das klärt man dann in der Vernehmung. Ob die Polizei einem Alibi glaubt oder nicht ist deren Ermessensfrage. Hier kommen zwei Fakten zusammen die die Aussage zumindest als Unglaubwürdig erscheinen lassen. Erstens ist es dein Bruder und Zweites macht er auch nicht gerade einen glaubwürdigen Eindruck. Der Angriff trägt sicher nicht dazu bei die Glaubwürdigkeit zu erhöhen. Wenn die Polizei allen glauben würde die behaupten sie sind unschuldig und bei denen das ein Kumpel/Familienangehöriger bestätigt wären unsere Gefängnisse ziemlich leer.

Für deinen Bruder bleibt es damit beim § 113 StGB. Mit Glück und einem guten psychologischen Gutachten bleibt es bei einem geringen Strafmaß eventuell kommt es sogar zu einer Einstellung des Verfahrens. Das liegt aber in der Hand von Staatsanwaltschaft und Gericht.

Die Polizei ist nur Ermittlungsbehörde. Die Verurteilt niemanden und steckt auch niemanden in den Knast.

Die Angestellt der Tankstelle als "bescheuert" zu bezeichnen ist unterste Schublade. Sie hat gerade einen Überfall erlebt und dabei vermutlich einer Gefahr für Leib und Leben gegenübergestanden. Die ist wohl erst mal mehr als geschockt. Dann hat sie eine Aussage gegenüber der Polizei gemacht. Nicht mehr und nicht weniger. Was die Polizei daraus macht steht auf einem ganz anderen Blatt.

Versucht erst mal runter zu kommen und schlaft euch aus. Morgen geht ihr schon viel realistischer an die Sache ran.

FURBO mach mal halblang. Warum sollte man da so die Pferde scheu machen. Hier handelt es sich um zwei junge Menschen 18 und 19. Dass die weder begeistert sind, wenn einer von den beiden unschuldig von der Polizei mitgenommen werden soll, ist durchaus verständlich, und rechtssicher ist man in dem Alter auch nicht.
Wenn hier noch Autismus vorliegt, dann würde ich hier trotz des Alters von 19 Jahren noch von der Anwendung des Jugendstrafrechts ausgehen. Aber selbst wenn es tatsächlich zu einer Haftstrafe kommen sollte, dann wird die sicherlich zur Bewährung ausgesetzt.

Mich interessiert der Ausgang des Verfahrens, vielleicht kann man mich mal kontaktieren.

dataways  11.08.2018, 11:15
vielleicht kann man mich mal kontaktieren.

@meineeefragennn Das halte ich für keine gute Idee. Der reichsbürgeraffine Bernd Schreiber, der hinter dem Pseudonym "Beamtendumm" steckt, prahlt gerne damit, dass drei offene Haftbefehle gegen ihn vorliegen. Auf Allmystery hat er einen eigenen Faden mit 127 Beiträgen, fündig wird man auch hier.

Dein Bruder dürfte zumindest die Tatbestände der Nötigung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte tateinheitlich begangen haben. M.E. wiegt dabei der Widerstand am schwersten.

Eine Geldstrafe ist da nicht mehr drin, sondern es ist explizit eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten vorgesehen (§ 113 Abs. 2 StGB). Evtl. sieht der Richter Minderungsgründe.

Auch wenn sich nachträglich rausstellt, dass du nicht der Täter warst, werden deines Bruders Taten dadurch nicht gerechtfertigt.

Ob er wegen seiner Krankheit schuldunfähig ist, dürfte das Gericht klären.

Da müsst ihr nun durch, eine andere Alternative sehe ich nicht.

Nur weil irgendwer der Meinung ist, dass ein Verdächtiger unschuldig ist, darf er dessen Festnahme nicht verhindern. Was soll sowas mit Notwehr und Freiheitsberaubung zu tun haben? Mit 18 und 19 Jahren sollte man die geistige Reife besitzen, das zu wissen.

Was mit deinem Bruder jetzt geschieht, kommt darauf an, was genau er mit dem Messer gedroht hat anzustellen.

meineeefragennn 
Fragesteller
 01.04.2018, 02:04

Seine einzigen Worte waren "Lasst meinen Bruder frei ihr Schwe****** er war das nicht". Die Polizei ist streng genommen selbst schuld dass das passiert ist. Als der Überfall war war ich bei meinem Bruder. Die haben ihm mein Alibi nur nicht geglaubt wegen seiner Krankheit. Für einen Autisten ist es unerträglich zu wissen man hat recht aber kein glaubt es

ronnyarmin  01.04.2018, 02:08
@meineeefragennn

Autist zu sein rechtfertigt nicht, Andere zu beleidigen und zu Bedrohen.

Die Polzisten haben dich für verdächtig gehalten. Folglich durften sie dich festnehmen. Was verstehen du und dein Bruder daran nicht?

Ich vermute, du trollst hier nur rum.

meineeefragennn 
Fragesteller
 01.04.2018, 02:12
@ronnyarmin

Die haben seine Aussage nur wegen seiner Krankheit als wertlos abgetan. Ich nenne sowas Diskriminierung. Ich habe nichts getan ich bin friedlich und unschuldig

ronnyarmin  01.04.2018, 02:16
@meineeefragennn

Die haben seine Aussage nur wegen seiner Krankheit als wertlos abgetan. Ich nenne sowas Diskriminierung

Wegen einer Krankheit als unglaubwürdig angesehen zu werden ist keine Diskriminierung, sondern Realitätssinn.

Ich habe nichts getan ich bin friedlich und unschuldig

Ja und? Bist du tatsächlich der Meinung, man brauche das nur zu sagen, und schon fällt man aus dem Kreis der Verdächtigen heraus? Wie naiv bist du, dass du überhaupt nichts begreifen willst?

meineeefragennn 
Fragesteller
 01.04.2018, 02:20
@ronnyarmin

Entschuldige mal ich bin hier das Opfer mich wollte man unschuldig einsperren. Beweise gegen mich hatten die keine. Nur eine Gegenüberstellung mit Maske. Mit Maske ohne Gesicht. Realitätssinn ? Die Realität ist doch dass er Recht hatte und Opfer eines Vorurteils wurde. Ich deswegen Opfer eines Irrtums wurde. Wer weiß wie lange dieser Haftrichter mich im Knast gelassen hätte wenn die den wahren Täter nicht so schnell gefunden hätten

ronnyarmin  01.04.2018, 02:32
@meineeefragennn

Du hast Pech gehabt, dass du mit dem Täter verwechselt wurdest. Das mag nicht angenehm sein. Sich aber so darüber aufzuregen, dass man nicht erkennen will, dass ein Tatverdächtiger nicht auf Zuruf als unschuldig angesehen werden kann, stößt auf mein Unverständnis.

Im Übrigen, wie bereits geschrieben, ist U-Haft was anderes, als 'in den Knast zu kommen'.

Wie lange Jemand in U-Haft bleiben darf, ist geregelt.

Sei doch froh, dass die Polizei den wahren Täter nicht aufgrund der gleichen Argumente, die du aus deiner Sicht für deine Unschuld anführst, laufen gelassen wurde.

meineeefragennn 
Fragesteller
 01.04.2018, 02:37
@ronnyarmin

Darum geht es nicht. Es geht überhaupt nicht um mich es geht um meinen Bruder. Ich bin nicht sauer auf die weil die mich einsperren wollten sondern weil die meinem Bruder so ein Ärger machen. Ich will wissen was auf ihn zu kommt. Wie ich ihm helfen kann völlig egal wie ich mach das

ronnyarmin  01.04.2018, 02:40
@meineeefragennn

Was auf ihn zukommen wird kann Niemand vorhersagen.

Helfen kannst du deinem Bruder nur für die Zukunft, indem er kein Messer oder andere Gegenstände mit sich führt, mit denen er andere verletzen kann.

Aufgrund seiner Krankheit stellt er anscheinend eine Gefahr für Andere dar.

meineeefragennn 
Fragesteller
 01.04.2018, 02:44
@ronnyarmin

Es ist doch nichts passiert keiner wurde verletzt. Er ist seit heute Abend wieder zuhause er hat mir versichert er hätte niemals zugestochen. Er wollte nur drohen. Was passiert jetzt ? Kann man nicht einfach Jugendstrafe machen das geht doch bis 20 oder so. 10 Sozialstunden

ronnyarmin  01.04.2018, 02:51
@meineeefragennn

Niemand ist ein Richer. Und Niemand hier kann seine Gefährlichkeit beurteilen.

Vielleicht wird er ja (um deine Denkweise aufzugreifen) aufgrund seiner Krankheit 'diskriminiert' und sein Handeln hat gar keine rechtlichen Konsequenzen.

beamtendumm  16.07.2018, 18:46

Nein, die geistige Reife darf man in so einem Alter nicht unbedingt voraussetzen. Genau deshalb kann man in dem Alter auch noch das Jugendstrafrecht anwenden. Ich wünsche viel Glück

Er wird vor Gericht kommen. Da stellt ein Richter fest ob er schuldfähig ist. Da ist versuchte gefährliche Körperverletzung, Gefangenenbefreiung und Widerstand gegen die Polizei. Als Ersttäter könnte das eine Bewährungsstrafe geben oder die Einweisung in die Psychatrie. Evtl. eine Auflage zur Behandlung.
Sinnvoll wäre es wenn er sich direkt in medizinische Behandlung begibt um zu beweisen das er behandel wird. Nach meinem Wissen wäre Autismus genau ein gegenteiliges Verhalten gewesen.

Den Anweisungen der Polizei hat man zu folgen. Freiheitsberaubung ist was anderes . Du wärst auch nicht in U-Haft bekommen sondern man hätte dem Haftrichter die Beweise gegen dich vorgelegt und der hätte dann entschieden. In Uhaft sitzen nur Unschuldige, denn die Schuld wird erst bei Gericht entschieden.

Euch "beiden" sollte man mal das deutsche Rechtsystem erklären