Unschuldig bei anzeige wegen körperverletzung, Vorladung als beschuldigter!

7 Antworten

Ich rate auch zu einem Anwalt (bestenfalls einer mit Spezialisierung "Fachanwalt Strafrecht"). Als Beweis reicht nämlich auch eine glaubwürdige (!) Aussage eines Zeugen (also des Geschädigten). Der Zeugenbeweis ist der weitaus häufigste vor Gericht, ich tippe mal, weil er auch am kostengünstigsten ist.

Außerdem rate ich dir Folgendes: Geh nicht zur Polizei, bis du mit dem Anwalt geredet hast. Bei der Polizei kann man sich auch in aller Unschuld um Kopf und Kragen reden. Der Anwalt wird dir vermutlich raten, den Mund auch weiterhin zu halten, mindestens bis er Akteneinsicht hatte.

Schreib dir jetzt auf, was an dem Abend wann genau wie geschah und bitte auch deinen Freund darum. Ermittlungen dauern erfahrungsgemäß lange und es ist hilfreich (und auch völlig legal), sich Notizen zu machen. Vor allem solche Sachen wie: wie weit wart ihr entfernt, als ihr die Schlägerei gesehen habt? Wie viele Personen waren beteiligt? Aber auch: Wo standet ihr, habt ihr evtl Handschellen getragen, als der Geschädigte euch sozusagen "identifizierte"? Gab es so etwas wie eine "Gegenüberstellung" vor Ort?

Dann suchst du mal nach einem Zeugen für deine Verletzung, die muss ja auch irgendwie zustande gekommen sein.

Mit dem Anwalt sprichst du auch über Geld. Schau, dass er nicht mehr als die Gebühr laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangt, und zwar den niedrigsten Satz (so kompliziert ist der Fall nun auch wieder nicht). Bei der Beschuldigung würde er in einem evtl. Prozess ohnehin beigeordnet, was bedeutet, bei einem Freispruch würde er von der Staatskasse bezahlt, es geht nur um den Fall, dass...

Viel Erfolg und vor allem eines: Nerven behalten ;-)

Reling  15.08.2012, 12:29

Freisprüche sind allerdings mehr als selten. In der Regel wird bei Nichtbeweisbarkeit oder vermuteter Unschuld das Verfahren lieber eingestellt, denn das ist einfacher und kostet weniger. Gerade bei einer derartigen Straftat, beid er Haft zu erwarten ist, ist eine Einstellung des Verfahrens risikoloser als ein Urteil, bei dem es dann doch noch schiefgehen kann.

Nur: die Anwaltskosten zahlt man selbst. Auch bei einem Freispruch! Denn eine gefährliche Körperverletzung ist kein Verbrechen. Es müsste ein Pflichtverteidiger zugeoprdnet werden, was die Gerichte bei derartigen Verfahren aber in der Regel nicht tun.

Gerberecht  15.08.2012, 13:03
@Reling

Zur Kostenentscheidung: Das stimmt nicht ganz. Wird ein Verteidiger verpflichtend vorgeschrieben (im ersten Rechtszug vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht), ist die Kostenübernahme klar.

Bei Verfahren vor dem Amtsgericht ist eine Beiordnung möglich, wenn "die Schwierigkeit der Sachlage oder die Schwierigkeit der Rechtslage" dies notwendig erscheinen lässt. Bei mehreren Zeugen kann man das zumindest mal prüfen. Bei mehreren Zeugen ("Schlägerei", 7-8 Angreifer, zudem die Polizist/-innen), u.U. fehlerhafter Identifizierung wäre das durchaus denkbar.

Bei einer Schlägerei im öffentlichen Raum (sie sind da vorbei gelaufen) würde ich ein öffentliches Interesse bejahen, was die Einstellung (i.S.v. "Absehen von Verfolgung") ausschließen würde.

Reling  15.08.2012, 15:07
@Gerberecht

Kommt sicher auch auf das jeweilige Gericht an. Da gibt es lokal recht erhebliche Unterschiede.

Aber wie auch immer: ein Gang zum Fachanwalt für Strafrecht dürfte grundsätzlich vernünftig und anzuraten sein. Dort wird der Beschuldigte weitere Auskünfte, auch über die Vorgehensweise und die Kostenfrage, erhalten.

Soso, Wunde an der Faust, eindeutige und zeitnahe Zeugenaussage und du willst unschuldig sein?

Aha.

Auf gefährliche Körperverletzung steht Haftstrafe. Ob du einen Anwalt brauchst? Wenn du es warst und alles zugibst sowie deutlich Reue zeigst, kommst du vielleicht noch mal mit einem blauen Auge davon, sofern du nicht bereits einschlägig vorbestraft bist. Zur Zeit bist du nur "Beschuldigter", was bedeutet, dass der Staatsanwalt noch kein Verfahren gegen dich eröffnet hat. Wenn du es NICHT warst, schildere bei deiner Anhörung den Fall ganz exakt. Warst du es nicht, wird der Fall dann auch eingestellt werden. Falls der Staatsanwalt dich für den Täter hält und das Verfahren eröffnet, wirst du zum Angeklagten, dann wäre ein Anwalt ratsam. Rechne mit etwa 600 bis 800 Euro Anwaltskosten.

Besorg dir einen Anwalt. Die kennen sich mit sowas aus und sie werden dich sehr gut verteidigen, falls die Situation eskaliert.

ich würde mir auf jeden fall einen anwalt nehmen da ist man immer auf der sicheren seite

Goodseller 
Fragesteller
 15.08.2012, 01:24

aber die haben doch so gar keine beweise vor gericht weder fingerabdrücke noch blut oder sonst etwas was uns in verbindung bringt

Still  15.08.2012, 10:24
@Goodseller

Ihr ward am Tatort, ihr wurdet durch das Opfer zeitnah identifiziert, du hast eine typische Verletzung an den Knöcheln deiner Faust; das reicht allemale zu einer Verurteilung! Ab zum Anwalt! Nebenbei bemerkt: Ihr hättet dem Opfer ja auch zur Seite stehen und die Schlägerei unterbinden können. Nennt sich Zivilcourage.

du brauchst einen anwalt, ja