Mahnung obwohl Rechnung bezahlt
Hallo
Ich habe gestern eine Mahnung bekommen und muss zusätlich ein Mahnzuschlag von CHF 10.- zahlen, bwohl ich die Rechnung schon am 30.11.12 per e-banking beglichen habe. Was ist nun mit der Mahnung? Auf der Mahnung steht, dass sie Rechtswege einleiten werden, wenn sie den gewünschten Betrag innert 5 Tagen nicht bekommen. Die Rechnung wurde ja schon bezahlt, was können sie nun machen? Ich werde am Montag sicherlich noch anrufen.
Vielen Dank
4 Antworten
Überprüfe mal, ob das Geld wirklich von deinem Konto runter ist und ob du alles richtig eingegeben hast und kein Überweisungsfehler vorliegt. Wenn das alles so ist, dann werden die das Geld auch bekommen haben und es gab entweder eine Überschneidung oder die haben einen Fehler gemacht Wichtig ist natürlich, dass du auch einen Beleg über die Überweisung hast, dann bist du auf der sicheren Seite. Sollte alles in Ordnung sein und die leiten doch Verfahren ein, wende dich sofort an eine Verbraucherzentrale
erstmal ganz ruhig bleiben, wird schon alles gut :)
Ich habe das Ganze mal kontrolliert und habe festgestellt, das auf dem Einzahhlungsschein die Kontonummer 01-2570-3 abgebildet ist, also 4 Ziffern in der Mitte. Beim Überprüfen des Beleges habe ich festgestellt, das es plötlich 6 Ziffern in der Mitte waren, also 01-002570-3. Aber ich glaube, das die Bank das automatisch gemacht hat, also das mit den zwei 0 vor den 4 Ziffern. Sehe ich das richtig oder habe ich einen Fehler gemacht? Würde mich freuen, wenn du antworten könntest. :)
Sry beim ersten Kommentar hatte ich die Kontoziffer mit Sternchen geschrieben, die Sternchen wurde nicht übernommen und ich musste die Kontonummer ausschreiben.
Kann ich jetzt nicht sagen, ob du den Fehler gemacht hast oder die Bank das automatisch eingesetzt hat. Kann aber dann natürlich gut sein, dass die Rechnung wirklich nicht beglichen wurde und das Geld ganz woanders ist. Und da du meinst, dass du schon am 30.11 bezahlt hast kommt mir das auch ziemlich wahrscheinlich vor.
In dem Fall müßtest du das schon noch bezahlen und leider auch mit Mahngebühr. Mach das dann auch lieber schnell, weil du bei rechtlichen Schritten sonst keine Chance hast. Ist zwar ärgerlich, aber die können ja nichts dafür, wenn du, der computer oder die bank einen Fehler machen :( Denk nur dran, das Geld was du schon überwiesen hast zurückzubuchen.
Alles Gute
HI,
hat sich bestimmt überschnitten. Wenn das Geld von Deinem Konto weg ist dann haben die das bekommen dann kannst die Mahnung wegwerfen. Ausser Deine Bank hat es zurück gebucht. Dann musst auch die Mahnkosten zahlen.
LG
Eisweib
da bis montag noch nicht die fünf tage vorbei sind ist es gut das du anrufen wirst, bezahlen brauchst du nicht. es kann gut sein das die mahnung abgeschickt wurde bevor das geld dort überbucht worden ist. bei mir war das schon oft der fall. ich hab dann immer angerufen und zu mir sagten diese dann das die mahnung nicht mehr gelte.
das kann schon mal passieren. In Deutschland sind Mahngebühren nicht einklagbar. Aber es ist ok wenn du bei der Firma mal anrufst!
Ich habe das Ganze mal kontrolliert und habe festgestellt, das auf dem Einzahhlungsschein die Kontonummer 01-2-3 abgebildet ist, also 4 Ziffern in der Mitte. Beim Überprüfen des Beleges habe ich festgestellt, das es plötlich 6 Ziffern in der Mitte waren, also 01-002-3. Aber ich glaube, das die Bank das automatisch gemacht hat, also das mit den zwei 0 vor den 4 Ziffern. Sehe ich das richtig oder habe ich einen Fehler gemacht? Würde mich freuen, wenn du antworten könntest. :)