Macht man sich strafbar, wenn man ein solches Video hochladen würde?
Mal angenommen man wird von der Polizei in einer anderen Stadt angehalten und die kontrollieren das Motorrad (DB-Messung und dann behaupten, dass der Auspuff zu laut sei, angeblich zu geringer Abstand zwischen den Spiegeln etc.). Man nimmt das ganze mit der GoPro auf und zensiert im Schnitt die Gesichter und verfremdet die Stimmen. Würde denjenigen eine Strafe erwarten, wenn er dieses Video auf YouTube hochlädt ?
7 Antworten
Da die Beamten sich in der Öffentlichkeit aufgehalten haben und ausreichend anonymisiert wurden, darfst du das Video straffrei hochladen.
Ob du es zensierst oder nicht, ist hierbei egal.
Allein dass du die Personen gefilmt hast, ohne dass sie dir zugestimmt haben, ist illegal.
Das Filmen von Polizeieinsätzen ist in der Regel legal, das Veröffentlichen unter Umständen auch (Kommt immer auf eine Güterabwägung zwischen öffentlichem Interesse und Persönlichkeitsrecht der Betroffenen an.).
Auch das Verfremden kann Rückschlüsse zulassen. Ergo verletzt du hier ein höchstpersönliches Recht. Das hat auf Youtube nichts verloren.
Ich denke nicht dass irgendein Richter ein öffentliches Interesse an einer absolut korrekten Polizeikontrolle befürworten würden.
Es ist natürlich immer abzuwägen, aber es kann schon zulässig sein.
Ja, siehe Deine vorherige Frage:
Trotz allem Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Denn bei der Aufnahme ist noch nichts verfremdet und die Beamten wissen nicht, was er hinterher mit dem Material machen wird und wem er es in der Zukunft ggf. alles zeigen wird.
Somit: Ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Personen keine Filmaufnahme erlaubt.
Und schon gar keine Tonaufnahme ohne Genehmigung
In Deutschland wahrscheinlich ja, die haben nen Knall was "Datenschutz" angeht und man darf wahrscheinlich nichtmal öffentlich Bedienstete in der Öffentlichkeit unkenntlich gemacht veröffentlichen weil... ja, wegen "Datenschutz", is ja nicht so dass das in der Öffentlichkeit gefilmt worden wäre.
Große Frage: Wozu das ganze? Was haste davon? Nix, also lass es bleiben.
Es würde ihn nichts Erwarten.
Wenn es ein Ereignis/Person der Zeitgeschichte ist (was bei öffentlichen Polizeieinsätzen meistens der Fall ist), kann hier das Persönlchkeitsrecht der Polizisten aufgrund eines öffentlichen Interesses eingeschränkt werden.