Luftpistole mitführen?

2 Antworten

Der Waffenschein ist die Erlaubnis, eine erlaubnispflichtige Schußwaffe geladen und zugriffsbereit zur Selbstverteidigung in der Öffentlichkeit zu führen.

Für eine Luftpistole gibt es keinen Waffenschein, auch nicht für Messer, Morgensterne oder Laserschwerter.

Freie-und erlaubnispflichtige Waffen darf man in der Öffentlichkeit allenfalls zum Zweck des Transportes ungeladen in entsprechendem Behältnis mit sich führen.

Ausnahme....: Gas-Signalwaffen dürfen zur Selbstverteidigung mit einem kleinen Waffenscheingeladen und zugriffsbereit  geführt werden.

Nein man darf keine druckluftwaffen führen, das gilt auch für softair oder gegenstände/ Spielzeuge die keine Waffen sind aber wie welche aussehen