Kleiner Waffenschein nach Umzug weiter gültig?

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Nein, der gilt für ganz Deutschland, egal wer den ausstellt.

Etwas anderes wäre unzulässig, da waffenrechtliche Erlaubnisse bundesweit gültig sind und Beschränkungen nur nach § 9 Abs. 1 WaffG erfolgen dürfen (Abwehr von Gefahr fürSicherheit und Ordnung)

Und nachzulesen ist das auch in der WaffVwV Punkt 10.15.4:

Der Kleine Waffenschein ist – im Unterschied zu § 10 Absatz 4 Satz 2 und 3
– für die Gattung der Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
mit Zeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
(PTB),
– unbefristet und
ohne ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe
oder Gebiete
zu erteilen.

ja ist er