Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Eigentümer wechsel?

2 Antworten

Wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, würde ich sagen Ja, du musst den neuen Eigentümer  über die Einfahrt fahren lassen, wobei du bei der  eingetragenen Dienstbarkeit wichtige Details vergessen hast: Ist der Berechtigte der jeweilige Eigentümer des Grundstückes XYZ oder ist der Berechtigte Herr/Frau XYZ, ich nehme sogar an, dass dein neuer Nachbar ohne diese Dienstbarkeit keine Baugenehmigung erhalten hätte.

Und die Wertminderung hättest du mit der Eintragung der Dienstbarkeit verlangen sollen, und  hätte dir zu dem Zeitpunkt auch zugestanden. Jetzt kannst du es versuchen, aber verklagen, nur wenn du eine gute Rechtschutzversicherung hast.

Eddiomec 
Fragesteller
 13.04.2016, 22:23

Der neue Eigentümer hat eine eigene Einfährt, bei der notariellen Urkunde zuerst namentlich genannt dann Eigentümer 

kabbes69  14.04.2016, 16:18
@Eddiomec

Wenn der neue Eigentümer die Dienstbarkeit nicht benötigt ( und bereit ist sie zu löschen) , sprich mit dem Notar, wer unterschreiben muss damit sie gelöscht werden kann und versuche den alten Eigentümer in der Art zu beteiligen, dass er die anfallenden Notar- und Gerichtskosten trägt. Viel Erfolg

Eine Grunddienstbarkeit kann nur gelöscht werden wenn in der Grunddienstbarkeit steht das Sie gelöscht werden kann wenn irgendwas passiert oder wenn beide Parteien zustimmen. Steht das das "Erwin" das Recht hat, endet es wenn "Erwin" wegzieht

Der sind eine GD ist es ja das sie beim Verkauf nicht verschweinden kann

Schau mal auf https://www.nachbarschaftsstreit.de/anwaelte.php
die haben eine Wegrechtsforum, das recht kompetent erscheint