Liste für Antrag auf Erstausstattung der Wohnung ( Single, männlich) mit Kühlschrank/ WaMa Berlin?

4 Antworten

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Einen Zuschuss gibt es nur für bisher noch nicht selber besessene Erstausstattung (außer bei Wohnungsbrand, Hochwasser etc.).Für bereits vorhandene, aber kaputte o.ä. (Ersatz-) Anschaffungen ist ein Darlehn möglich. Es liegt im Ermessen der ARGE, ob sie Bargeld oder Sachleistungen gewähren (z.B. Gutscheine fürs Sozialkaufhaus). Bei Matratzen besteht Anspruch auf Neuware. -

Die ARGE darf zwar Pauschalen für Erstausstattungen nach §23 SGB II ansetzen - aber der tatsächliche Bedarf muss damit gedeckt sein. Alle benötigten Artikel aufgelistet nachweislich schriftlich beantragen. (Siehe pdf-Broschüre ab Seite 35:)

http://hartz.info/dateien/pdf/MaterialienzurGleichstellungspolitik.pdf

Der Bescheid der ARGE muss nachvollziehbar sein und klar erkennbar beinhalten, welche Leistung für welchen konkreten Artikel bewilligt wurde bzw. welche beantragten Artikel nicht bewilligt wurden. Geht das aus dem Bescheid nicht hervor, kann man nachweislich schriftlich Widerspruch dagegen einlegen und sowohl eine schriftliche Aufschlüsselung der einzelnen bewilligten Posten fordern als auch ggf. die Nachbewilligung für noch fehlende notwendige Artikel fordern.

KrustydaClown 
Fragesteller
 20.12.2010, 21:53

hm... weiß nicht so Recht, was ich davon halten soll. Entweder ist deine Antwort ein richtiger Kracher ( beste Antwort ) oder... aber sie ist richtig schlecht, weil das die Fassung aus dem Jahre 2007 ist.

Ich sage einfach mal "DANKE" und... bitte, wenn du Zeit und Muße hast.. um etwas mehr Info. ( Aber auch so... sehr..gute Antwort. Danke. )

Larah10  21.12.2010, 00:25
@KrustydaClown

Etwas aktuelleres "Offizielles" zur Erstausstattung ist mir nicht bekannt - was aber natürlich nicht heissen muss, dass es nichts gibt. Vielleicht mal googlen nach "Umsetzung des § 23 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)" o.s. Oder im Zweifelsfall schreib doch mal das BMAS direkt an und frage nach. Wobei ich aber annehme, dass sie vermutlich nach etwas Blabla lediglich auf § 23 SGB II verweisen würden und darauf, dass der kommunale Leistungsträger zuständig und der richtige Ansprechpartner ist. Und der kann, wie gesagt, sowieso nach Ermessen festlegen, ob er Bargeld oder Gutscheine bewilligt - und hält sich auch nicht unbedingt in jedem Fall an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (was z.B. den Betrag für eine Waschmaschine angeht). Letztlich kann man wohl nur seinen Antrag stellen und dann bei der Bewilligung schauen, ob der tatsächliche Bedarf damit zu decken ist oder ob die einzelnen Leistungshöhen deutlich unter dem liegen, was "offiziell" genannt bzw. vom BSG als angemessen eingeschätzt wurde. In dem Fall kann man ggf. Widerspruch gegen den Bescheid einlegen; mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht auch per Anwalt, der von dir max. 10 Euro Eigenanteil für seine Beratung nimmt.

hi danke erstmal für eure tips...

frage... muss ich bei anschaffung die rechnungen aufheben und nachweisen, dass ich für jeden artikel nicht mehr als den betrag ausgegeben habe, oder kann ich auch bsp weise mehr für schrank und dafür weniger für etwas anderes, oder eine sache ganz weglassen?

und wie ist das mit der bewilligung zur haushaltspauschale? soll ich das einfach so reinschreiben, oder muss das ein extra formular sein?

lg laura

Ich habs gefunden... von nem Kumpel der es schon mal bewilligt bekam.

Berechnung der Erstausstattung gem. § 23 SGB II 1 Schreibtich 30 € 1 Lampe 20 € Couch + 2 Sessel 125 € Schlafgelegenheit + Stuhl 150 € Kleiderschrank 75 € Matratze 90 * 190 cm 50€ Spiegel 12 € Kommode/ Schuhschrank 30 € Schrank (inc. Licht,Spiegel) 25 € Badkleinbedarf 20 € Gardinen 12 € Hausrat 70 € Bettwäsche 15 € Kopfkissen 15 € Steppdecke Erwachsener 25 € Kühlschrank 200 € Waschmaschine 250 € Staubsauger 40 € Radio 10 € TV-Gerät 100 € Gesamtsumme 1274,00 € Handtücher, Waschlappen oder ähnliche Haushaltswäsche sind aus den Regelleistungen zu bestreiten. Ein Geschirrspüler ist grunds. nicht als zu gewährende Pauschale vorgesehen. Ein Teppich erhalten nur Menschen mit Leiden, wie z.B. Rheuma oder kleinen Kindern. Für die Beschaffung von Pfannen, Tassen, Gläsern, Handfeger, Schaufel, Kochtöpfen, Mülleimer, Bügelbrett etc. und sonstigem Küchenkleinbedarf ist eine Haushaltspauschale zu bewilligen. Diese umfasst eine komplette Erstausstattg mit Hausrat.

.............................................................................................. Ihr müsst einfach nur noch kopieren und als "Liste" verschieben.

es gibt kein maximum und kein minimum nach dem sgb. eine wama gehört nicht zum bedarf der meisten argen, da die davon ausgehen du kannst zum waschsalon gehen. es gibt im internet listen die du dir laden kannst oder du setzt dich selbst hin und listest was du brauchst: ein bett oder eine schlafcouch, einen tisch, zwei stühle, einen kleiderschrank, schrankwand, gardienen, besteck, teller, tassen, töpfe, einfache küchenmöbel, einen kühlschrank. das ist es wohl was du am dringendsten brauchst. die pauschalen liegen zw. 450 -800 euro. in den meisten fällen wird dir gesagt das du auf gutschein diese dinge im sozialkaufhaus holen sollst.

Larah10  23.12.2010, 21:45

Eine Waschmaschine gehört auch für einen Single zum Haushaltsbedarf und damit ggf. zur Erstausstattung (lt.Bundessozialgericht, bundesweit geltend) ;)