Antrag für Erstausstattung beim Jobcenter, was darf ich verlangen?

6 Antworten

Verlangen darf man alles, das ist nicht strafbar. Was es dann gibt nach deinem Antrag, das hängt von deinem Bedarf ab, vom Ermessen deines Sachbearbeiters und von den örtlichen Richtlinien. Vielleicht findest du deine Gemeinde in dieser Liste:

"Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät": http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Wenn nicht, dann frage deine Gemeinde. Im Streitfall kannst du auch dein Sozialgericht fragen.

Gut auch, wenn man zuvor das Gesetz gelesen hat: SGB II § 24 Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Darin steht auch: "Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfahrungswerte zu berücksichtigen."

Gruß aus Berlin, Gerd

Such dir im Internet mal ,, Harald - Thome - Erstausstattung ",da solltest du finden was du suchst !

dietanjaweiss  20.06.2019, 10:25

Danke schön

Wenn Du nicht bedürftig bist gibt es gar nichts vom Amt (den Steuerzahlern).

Günstig angeboten oder verschenkt werden Sachen bei EBay Kleinanzeigen. Stöber da mal.

Alles.

TV, Waschmaschine, Möbel, Telefon, Bettwäsche, Trockner, Küche, Lampen, einfach alles.

WalterE  26.10.2016, 00:11

Kitamaro soll sich mal nen Mitläufer oder anderen H4 Berater mitnehmen, die neigen nach dem was ich dazu lese gerne dazu die Rechte zu verkürzen

Bei mir war das so, ich musste jeden morgen 5 Uhr aufstehen und war abends erst wieder 17 Uhr zuhause. Meine erste Wohnung habe ich mir dann mit einem kleinen Kredit eingerichtet. Frage mich was ich bis jetzt falsch gemacht habe wenn es doch so einfach geht. Viel Erfolg beim Anträge ausfüllen