Erstausstattung nach wasserschaden vom amt?

4 Antworten

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Das Rundschreiben I Nr. 05/2011 legt für Berlin fest:

"Die Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sind bei entsprechendem Nachweis des Bedarfs auf Antrag insbesondere in den folgenden Fällen zu erbringen: ...nach einem Wohnungsbrand oder aus sonstigen Gründen, welche die Gewährung einer Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte erforderlich machen ..."http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html

Ein Wasserschaden ist hier nicht erwähnt, könnte aber zu den sonstigen Gründen zählen, je nach dem. Ich glaube allerdings nicht daran, dass Wasser einen Kühlschrank unbrauchbar machen kann - zumindest nicht in wenigen Tagen ;-).

Bei einer Waschmaschine klingt der Gedanke hingegen vollkommen lächerlich - aber das entscheidet im Streitfall natürlich nicht dies Forum hier, sondern ein angerufenes Sozialgericht (nach der Widerspruchsstelle), in der Regel nach Anhörung eines Gutachters für sowas.

Zunächst wäre aber der Schuldige an dem Wasserschaden zuständig - und danach dessen Versicherungen; davon hat ein Hausbesitzer einige ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

wasser2012 
Fragesteller
 04.09.2012, 11:17

Nach meinem Kenntnisstand zahlen die Versicherungen des Eingentümers nicht da das verursachende Hauptabwasserrohr am Übergabepunk (Eigentümer -> Wasserbetriebe) desolat, rostig und löchrig war. Eigentümer schiebt die Verantwortung auf die Wasserbetriebe ... Rattenschwanz ohne ende.....

GerdausBerlin  06.09.2012, 00:23
@wasser2012

Das Jobcenter könnte hier in Vorleistung treten und die Leistung dann zurückfordern von beiden Verdächtigen nach § 33 SGB II Übergang von Ansprüchen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html

Ob das Center das muss, das hängt von den Umständen ab. Darüber entscheidet im Streitfall das Sozialgericht am Ende.

Ist kein Eilfall in Sicht, halte ich diesen Weg für den korrekten:

A) Man kauft sich die Weiße Ware selbst von seinem Ersparten. Und wartet den Ausgang der Rechtswege ab. Und kassiert dann den Ersatz für den Schaden.

B) Wie A, aber mangels Erspartem kauf man die Ware per Kredit vom Jobcenter nach § 24 SGB II Absatz 1. Und kuckt weiter wie in A)

C) Wie A oder B, nur dass man den Antrag auf einen Zuschuss nach § 24 Absatz 3 aufrecht erhält, um dann das Darlehen nach B oder die Eigenfinanzierung nach A durch en Zuschuss nach C zu ersetzen, sobald der rechtlich durchgesetzt ist.

D) Das Jobcenter kann in allen drei Fällen, also A, B und C, versuchen, den Vermieter und/oder die Wasserwerke in Regress zu nehmen nach § 33 SGB II, siehe ganz oben.

Gruß aus Berlin, Gerd

Dafür würde normalerweise eine Hausratversicherung eintreten. Bei einem Nebeneinkommen berücksichtigt das JobCenter aus diesem rund eine Versicherungspauschale.Die Versicherngsprämie wird aber nicht vm JobCenter als Mehrbedarf anerkannt. Hier kannst du also nur BITTEN, Gutscheine für ein Gebraucht-Kaufhaus zu bekommen.

Hastn du ne Hausratversicherung? Keine Ahnung ob die vom Amt gezahlt wird, glaube eher nicht. Aber wenn eine besteht, muss die für den Schaden aufkommen, nicht das Amt. Wenn keine besteht, müsste mal geklärt werden, wo der Wasserschaden herkam und wer den zu verantworten hat.

wasser2012 
Fragesteller
 30.08.2012, 13:31

Keine hausrat!! war ein rückstau im mischwasserkanalsystem wodurch das abwasser in den übergabeschacht zurückdrückte und dort durch mehrere Rostlöcher in den keller strömte

Inominez  30.08.2012, 15:55
@wasser2012

Na dann muss ja nun irgendwer für die Schäden aufkommen. Geh doch zum amt und frag die mal, wer das bezahlen muss. Bspw. der Hauseigentümer / verwalter / deren versicherung. Dafür kannst du ja nix, wenn die ihre bude nich in schuss halten können. Ebenso kann aber das amt auch nix dafür.

Guten Tag, da ist guter Rat wirklich teuer. Da ich mal davon ausgehe, das Sie von Armut bedroht sind, wie soviele, rate Ich Ihnen vor allem, nicht jeden Blödsinn an sich heranklommen zu lassen der hier ungefragt verbreitet wird. Wenden Sie sich an Arbeitslosenhilfevereine und oder an alle nichtstaatlichen Sozialverbände in Ihrer Stadt,Komune,Landkreis. Machen Sie Fotos, schreiben Sie an lokale Zeitungen, schaffen Sie Öffentlichkeit. Das ist leider das einzige wozu ich Ihnen raten kann. Und ganz persönlich teile ich Ihnen mein Mitgefühl mit, ich weiss genau wie es Ihnen geht. Mit solidarischen Grüßen