Leute im auto hinten mitnehmen

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(2) Die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht, soweit auf der Ladefläche oder in Laderäumen mitgenommene Personen dort notwendige Arbeiten auszuführen haben. Das Verbot gilt ferner nicht für die Beförderung von Baustellenpersonal innerhalb von Baustellen. Auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.

das kann teuer werden (§21 Personenbeförderung Teil 2)

Bademeisterin  01.11.2012, 19:04

danke fürs *chen

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist

Es gibt dann sicher ein hohes Bußgeld.

JotEs  30.10.2012, 21:27

Hoch ist relativ - tatsächlich sind es genau 5 Euro!

sachsenqueen  30.10.2012, 21:34
@JotEs

Das weiß ich eben nicht. Ich dachte aber das es hoch bestraft wird. Ok dann bin ich jetzt auch wieder schlauer. Danke.

Auch wenn man es vielleicht nicht glauben mag:

Nimmt man mehr Personen mit, als mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden sind, dann kostet das genau 5 (fünf) Euro.

Dazu aus dem Bußgeldkatalog:

97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen
5 Euro

Teurer ist es, wenn man einen vorhanden Sicherheitsgurt nicht nutzt:

100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
30 €

Da aber vorliegend gar kein dritter Sicherheitsgurt vorgeschrieben ist (weil das Fahrzueg nur zwei Sitze hat) liegt dieser Fall hier nicht vor. Es bleibt daher bei Nr. 97 (siehe oben).

Nein, das ist nicht erlaubt. Mal ganz ehrlich: Kommt man denn da nicht von alleine darauf?

PS.: Und nein, es reicht auch nicht wenn ihr euch mit Gürteln oder Bändchen festmacht. ; )

Gruß Nino

Ganz ehrlich ... was hier los.

Etweder nimmt mann das Risiko auf sich oder halt nich.

Wenns drauf ankommt macht mann das halt mal damit der freund keine Bahn fahren muss oder Stunden in der Kälte stehen muss.

Wenn mann erwischt wird teilt man sich das.