Welche Strafe droht bei Verstoß gegen die Personenbeförderungsauflaben?
Wir wollen in den kommenden Tagen eine "Planwagenfahrt" mit einem Trecker (25km/h) und einem umgebauten Anhänger (Tisch, Sitze etc.) machen. Das Problem ist, dass alle potentiellen Fahrer noch in der Probezeit sind. Welche Strafe droht da, sofern man erwischt wird? Ein Bußgeld oder sogar der Führerscheinentzug?
2 Antworten
Immer wieder werden landwirtschaftliche Züge für Ausflugsfahrten eingesetzt. Dabei handelt es sich um ein unzulässiges Unterfangen, denn die verkehrsrechtlichen Bestimmungen lassen den Personentransport grundsätzlich nicht zu. Eine Ausnahme wäre nur bei der Nutzung dieser Fahrzeuge zum Zwecke der Brauchtumspflege möglich. Planwagenfahrten (Sauftouren) fallen aber nicht darunter. Neben dem geringfügigen Verwarnungsgeld wegen eines Verstoßes nach § 21 StVO kämen unter Umständen aber auch Straftatbestände in Betracht. Die verkehrsrechtlichen Privilegien landwirtschaftlicher Züge sind an Bedingungen geknüpft. Wesentlich ist dabei die Verwendung zu land- und forstwirtschaftliche Zwecke. Die liegen hier aber nicht vor. Die Mißachtung der Vorschriften kann zu einen Steuer- und Pflichtversicherungsvergehen führen. Außerdem wäre zu prüfen, ohne die FE- Klasse B ausreichend ist, oder ob BE erforderlich wäre. Die Polizei wird deshalb die Weiterfahrt mit allen Mitteln verhindern. Straftaten (schwerwiegende Zuwiderhandlung)während der Probezeit führen aber zusätzlich zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie z.B. Besuch eines Aufbauseminars auf deine Kosten sowie Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre. Der sofortige Entzug der Fhrerlaubnis ist nicht vorgesehen.
Du meinst, wenn ihr alkoholisiert erwischt werdet?
Dann ist der Führerschein genau so weg, wie wenn ihr mit dem Auto fahren würdet.
Gruß Ragnar
Das Problem dürfte weniger die Strafe sein, als vielmehr, dass ihr dann aussteigen und zu Fuß nach Hause laufen müsst.
das wäre nicht so das Problem, die 2 Kilometer wird man wohl überleben, zumal die betreffenden Leute auch noch mit dem kühlen Nass versorgt sind. Aber vielmehr geht es mir darum, ob der Führerschein wegen dieser Banalität entzogen werden könnte aufgrund der Probezeit?!
nein, der Fahrer bleibt natürlich nüchtern