Leasing-Fahrzeug als Einzelunternehmer/Kleinunternehmer?

3 Antworten

Bei einer Mischnutzung muss natürlich der betriebliche Anteil vom privaten abgegrenzt werden. Das geht am einfachsten, mittels eines Fahrtenbuchs. Dann hat man ja den genauen %-Satz der Nutzung.

Du kannst das geleaste Fahrzeug dem Gewerbebetrieb zuordnen. Nutzt du es auch privat sind die Betriebsausgaben entsprechend durch diese Entnahme zu kürzen. Würde man ihn zu über 50% betrieblich nutzen kann die Entnahme mittels pauschaler 1% Methode erfolgen. Um dies Nutzung von über 50% nachzuweisen ist es ggf nötig zumindest für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten ein fahrtenbuch zu führen. Ist dies nicht der Fall, dann anhand der tatsächlichen Nutzung. Dafür ist dann ein fahrtenbuch zu führen.

Leasingautos stehen jedem zur Verfügung, der die Leasingraten und die Abschlußzahlung aufbringen kann.

Es ist selbstverständlich möglich, ein geleastes Fahrzeug als Betriebsfahrzeug und die entstehenden Kosten für den Betrieb steuerlich geltend zu machen.

Dein Steuerberater kann Dir Details aufzählen, inmsbesondere über die Art der Trennung zwischen betrieblicher und privater Nutzung.