Kurantrag angestellte Lehrerin?

1 Antwort

Nur meine Vermutung: Warum soll für verbeamtete Lehrer eine andere Regelung gelten, als für angestellte Lehrer. Ich meine von einer Freundin zu wissen, dass sie hier höchstens 14 Tage außerhalb der Ferien liegen darf. Nach § 44 TV-L gelten für Lehrer Arbeitszeit analog der Beamten 

1Die §§ 6 bis 10 finden keine Anwendung. 2Es gelten die Bestimmungen für die ent- sprechenden Beamten in der jeweils geltenden Fassung. 3Sind entsprechende Be- amte nicht vorhanden, so ist die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag zu regeln.

Hier solltest du nach dem Beamtengesetz deines Landes suchen und gleichzeitig versuchen für die Kur den Termin zu verschieben.