Kündigungszustellung durch Verwandte?

4 Antworten

Interessante Konstellation. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich niemanden zwingen eine Zustellung zu bewirken. Grundsätzlich ist dies aber zulässig. Wenn die Schwester dies freiwillig macht, kann dieser eine Zustellung bewirken. Das Problem könnte ein ganz anderes sein. Kommt es hart auf hart und in einem Gerichtstermin muss im Wege einer Beweisaufnahme der Zugang abgeklärt werden, könnte der Schwester ein Zeugnisverweigerungsrecht zustehen. Alleine von daher würde ich die Konstellation so er nicht wählen. Es gibt genug professionelle Botendienste.

Die Zustellung wäre also rechtens und auch möglich. Dennoch würde ich tendenziell eher davon abraten

Eine Kündigung muss nur nachweislich zugestellt werden. Ob dies dann auf dem Postweg oder persönlich durch einen Kurier/Kollegen/Verwandten erfolgt, ist irrelevant.

Ansonsten ist die Frage absolut praxisfern. Welcher Arbeitgeber wird denn tatsächlich das Risiko eingehen, dass die Schwester die Kündigung vielleicht nicht überreicht?

Was, wenn beide Schwestern dann behaupten, der Briefumschlag war leer?

Natürlich wäre die Kündigung rechtens, WENN die Schwester die zustellt. Sie wäre dann ja auch Zeugin der Zustellung. Zwingen kann dich dein Arbeitgeber dazu aber nicht, da du das ja in deiner Freizeit machen würdest..

Die Zustellung wäre ungültig. Die Kündigung muss persönlich gegeben werden oder per Einschreiben zugestellt werden. Und kein AG wird das Risiko eingehen, es „privat“ zuzustellen.

Patilla9  15.03.2018, 15:57

Warum ungültig? Wenn ich das Schreiben als GF das bei meinem AG in den Briefkasten werfe ist es auch zugestellt. Genau wie ein Einwurf-Einschreiben der Post. Zur Sicherheit würde ich mir aber einen Zeugen / eine Zeugin dazuholen.

TheAllisons  15.03.2018, 16:02
@Patilla9

Der AG hätte aber keinen Beweis, dass er es abgeschickt hat.

Familiengerd  16.03.2018, 10:48
@TheAllisons

Er braucht dann lediglich einen Zeugen.

Die Antwort ist selbstverständlich nicht richtig!