Kündigungsfrist wenn man nicht im Mietvertrag steht?

9 Antworten

Die beiden anderen Bewohner zahlen vermutlich Miete an den Hauptmieter.

Dann sind sie dessen Mieter und müssen sich wie jeder andere Mieter auch an die gesetzliche Kündigungsfrist halten. Das gilt natürlich auch für den Vermieter (Hauptmieter) beiden.

Die K-frist beträgt für Mieter im Normalfall 3 Monate.

Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen. Selbst dann wenn der Vertrag "nur" mündlich geschlossen wurde.

Für den Vermieter (Hauptmieter) kommt hinzu das dieser im Normalfall seinen Mietern nur aus wichtigem Grund kündigen kann.

Es sei denn er macht von seinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

Du bist Untermieter und hast bestimmt Vereinbarungen mit dem Hauptmieter abgeschlossen, die sollte man einhalten, auch wenn sie mündlich vereinbart worden sind.

Dein Verständnis zum Thema WG folgt vermutlich nicht dem BGB. Denn da gibt es keine §§, die ein "WG-Recht" stützen. Im vorliegenden Mietverhältnis gibt es einen Mieter und einen Vermieter. Welchen Status die beiden Bewohner ohne Mieterstatus im Mietverhältnis haben, muss noch verifiziert werden. Möglich wäre ein Untermietverhältnis beider Bewohner mit dem Hauptmieter oder ein illegales Wohnen in der Wohnung ohne Vertrag, ohne Pflichten, ohne Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde oder ein Mischmasch aus allem, das dann auch auf ein Untermietverhältnis hinaus läuft. Sollte also ein Untermietverhältnis bestehen, dann gilt im Falle einer ordentlichen Kündigung für die Untermieter gegenüber dem Hauptmieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsletzten ohne Angabe eines Grundes. Der Hauptmieter kann bei einer ordentlichen Kündigung ebenfalls auf eine K-Frist von 3 Monaten abstellen, muss aber die Kündigung begründen. Illegal Wohnende werden ohne Frist aus der Wohnung entfernt.

Untermieter müssen beim Hauptmieter kündigen - und wenn nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen Fristen laut BGB - Mietrecht

Hallo, wenn in einer WG drei Leute leben aber nur eine Person der Hauptmieter ist, besteht dann für die beiden anderen beiden Mitbewohner (die nicht im Mietvertrag stehen) dann eine Kündigungsfrist? Nach meinem Verständnis, liegt die Verprflichtung lediglich beim Hauptmieter.

Nein auch bei einem Untermietverhältnis haben sowohl Mieter als auch der Vermieter eine Kündigungsfrist einzuhalten.

die nicht im Mietvertrag stehen

Mietverträge können auch mündlich gemacht werden und die müssen schriftlich gekündigt werden und haben die gesetzliche Kündigungsfrist.