Kündigungsfrist 2 Arbeitstage vor Arbeitsantritt. Wann einreichen?

3 Antworten

Hallo Jay611,

wenn es sich bei dabei um den IGZ/ DGb Tarifvertrag handelt, schaue mal im Vertrag unter

§3 Zustandekommen des Arbeitsvertrages; Punkt 2. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen am ersten Arbeitstag gilt dieser Vertrag als nicht zu Stande gekommen.

Die Kündigungsfrist heißt unter:

§4 Probezeit, Kündigungsfristen; Punkt 1. Die ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses gelten als Probezeit. Die Kündiungsfrist beträgt während der ersten 4 Wochen der Beschäftigung zwei Arbeitstage, ab der fünften Woche bis zum Ablauf des zweiten Beschäftigungsmonats eine Woche, vom dritten Monat bis zum Beschäftigungsmonat zwei Wochen.

Das bedeutet, dass Du dir keine Sorgen machen musst. Ich würde der Fairness halber dem Disponenten Bescheid geben, damit er evtl. die Möglichkeit hat einen Ersatzmann aufzutreiben.

Du musst dementsprechend keine Kündigung schreiben.

Ich hoffe ich konnte helfen

schöne grüße stephan

Jay611 
Fragesteller
 20.09.2017, 16:01

Danke für Deine Hilfe. Also kann ich in den nächsten 4 Wochen generell innerhalb von zwei Arbeitstagen kündigen 😊

Das mit dem Nichterscheinen habe ich auch gelesen, aber dies hätte sicher eine Vertragsstrafe zur Folge?!

stephan3105  20.09.2017, 16:32
@Jay611

wie sollen Die dir eine Vertragsstrafe geben, wenn Du dich an den Vertrag hältst? Das ist doch soweit vereinbart!

Schreib die Kündigung, unterschreibe sie, bring sie hin und lass dir den Empfang quittieren. Es reicht nicht aus die Kündigung per Mail zu schicken, sie muss im Original zugegangen sein was recht knapp werden könnte wenn Du es per Post verschickst.

Jay611 
Fragesteller
 20.09.2017, 15:08

Die sind nur bis 17 Uhr da, und noch fehlt mir die Zusage einer anderen Firma. Will jetzt nicht kündigen, wenn das andere nicht klappt.

Kriege ich aber doch eine Zusage heute nach 17 Uhr oder morgen, dann ist bestimmt die Frist nicht mehr gewahrt?!

Kündige umgehend schriftlich per Einschreiben, am besten mit Rückschein, dann hast Du auch unbedingt einen Nachweis, daß die Kündigung bei der Firma eingegangen ist, da der Rückschein beim Empfang unterschrieben werden muß, und Du ihn dann von der Post zugesandt bekommst.

Familiengerd  20.09.2017, 17:40

per Einschreiben, am besten mit Rückschein

Nein - sondern wenn schon als Einschreiben, dann als Einwurf-Einschreiben, das mit dem dokumentierten Einwurf in den Firmenbriefkasten als zugestellt gilt!

Wenn bei einem Einschreiben mit Rückschein der Empfänger die Annahme verweigert (sofern es sich nicht um eine böswillige Zustellungsvereitelung handelt) oder er nicht angetroffen wird und auf eine Benachrichtigen zur Abholung nicht rechtzeitig reagiert, dann ist die fristgerechte Zustellung gescheitert.