Kündigung mit 63

8 Antworten

Deinem AG ist Dein Rentenantrag nicht bekannt, Du gehst vorzeitig in Rente und verlässt das Unternehmen. Der laufende Arbeitsvertrag muss also in irgendeiner Weise beendet werden, also durch Kündigung durch Dich oder einen Aufhebungsvertrag.

Ich bin jetzt 4 Jahre in Rente(vorzeitig freiwillig). Seinerzeit habe ich nicht gekündigt. Ich habe den Antrag an die BfA in Kopie dem AG eingereicht. Das hat genügt. Eine Kündigung hat rechtliche Konsequenzen, die man nicht abschätzen kann. Ich würde es nicht tun. Aber erkundige Dich doch bei einer Rentenberatungsstelle. Oder beim Arbeitsamt. Das ist dann rechtsverbindlich

es wird ein rentenantrag gestellt von dir, dann ist dem arbeitgeber bekannt das du mit 63 in rente gehst, somit wird das ein normales ausscheiden aus dem betrieb. kündigen musst du nicht, denn das ist jetzt nicht dein problem. zu dem müsstest du dich ja dann auch noch bei der arge als erwerbslos melden, und das ist der totale quatscht.

Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertag, daher musst du kündigen.

Aus seiner Sicht ist das natürlich richtig!