Kündigung in der Probezeit durch den Arbeitgeber! Sperre beim Arbeitsamt? Bitte um schnelle Hilfe!
Hallo Leute,
ich war über 10 Jahre in meiner alten Firma beschäftigt und hätte Ende diesen Jahres wegen ihrem Sozialplan gekündigt worden. Ich habe vor einen Monat einen neuen Arbeitsvertrag ( unbefristet ) mit 6 Monate Probezeit unterschrieben am 17.05.2011 und am selben Tag auch mein Aufhebungsvertrag bei meinem alten Arbeitgeber. Nun bin ich krank und mein neuer Arbeitgeber hat mich fristgerecht gekündigt. Meine Frage ist krieg ich beim Arbeitsamt eine Sperre deswegen, wegen der kurzen Beschäftigung????
3 Antworten
Die Sperre beim "Arbeitsamt" kommt auf Grund des Aufhebungsvertrages der bisherigen Berufstätigkeit zustande,da du mit der Unterschrift unter diesen Aufhebungsvertrag deineArbeitslosigkeit selbst zu verantworten hast.
ja wenn man nur aufhebungsvertrag unterschreibt und danach sich direkt arbeitslos meldet, aber ich habe ja sofort eine beschäftigung jetzt und leider gottes eine kündigung jetzt vom neuen arbeitgeber.
Die vorherige Arbeit hast du mit Aufhebungsvertrag gekündigt. Das kann jetzt zur Sperrfrist führen, da du ja deine Arbeitslosigkeit (jedenfalls zu diesem Zeitpunkt) fahrlässig selbst in Kauf genommen hast. Der jetztige Arbeitgeber konn te jetzt ohne Angabe von Gründen kündigen. Er muss allerdings die Arbeitgeberbescheinigung für die Arbeitsagentur ausf+üllen. Darin wird wiederum nach den Gründen der Kündigung gefragt.
ja nach dem grund kann natürlich gefragt werden, aber die kündigung hab ich mir nicht selbst verschuldet beim neuen arbeitgeber das ist ja eine ordentliche kündigung.
Nein
Eine Kündigung während der Probezeit bedarf keiner Begründung und zudem liegt bei dir kein versicherungswidriges Verhalten vor.
Die Beschäftigungsdauer ist irrelevant.
Im Extremfalll kann sich schon nach einem Tag rausstellen, dass der Job nicht für dich bzw. du nichts für die Firma bist. Auch dann wäre ein Kündigung sanktionslos, wenn der Grund nicht in irgendeinem Fehlverhalten deinerseits liegt.
Ein Fehlverhalten liegt ja nicht vor. Vielen Dank für deine Antwort war sehr hilfreich für mich. Noch eine Frage: Gibt es bestimmte § für den Fall das das Arbeitsamt doch versuchen sollte mir in disem Fall eine Sperre zu verhängen damit ich drauf vorbereitet bin.
Kannst dich mal hier reinschauen:
bist du da sicher??? mich macht es etwas stutzig wegen der kurzen beschäftigungsdauer. ich will so wie jeder andere auch eine sperrfrist vermeiden.