Kündigung durch Arbeitsunfall bei Zeitarbeitsfirma

7 Antworten

Wenn es sich - wie Du in einem Kommentar schreibst - um ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis handelt, kann Dir nach dem Zeitzeit- und Befristungsgesetz TzBfG nicht gekündigt werden, wenn eine Kündigungsmöglichkeit nicht im Arbeitsvertrag oder in einem anzuwendenden Tarifvertrag (z.B. DGB mit BZA oder iGZ) ausdrücklich eingeräumt worden ist.

Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz endet ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis ausschließlich durch Zeitablauf, es sei denn: siehe oben. Die Möglichkeit einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt; der ist in Deinem Fall aber nciht gegeben.

Sind solche Klauseln aus diesen Gründen nicht anzuwenden, darf Dir ordentlich nicht gekündigt werden - weder in Zusammenhang mit der Erkrankung noch sonst!

Eine Kündigung wegen eines Arbeitsunfalles ist nicht möglich.

Eine Kündigung aus anderem Grund allerdings ggf. schon... wie lange bist Du denn schon bei der Leiharbeitsfirma? Vertrag befristet oder unbefristet?

BenSch91 
Fragesteller
 02.09.2013, 14:03

Bin dort seit dem 15.06. dieses Jahres eingestellt und der Vertrag ist für ein Jahr befristet.

Aus welchen gründen könnten die denn mich kündigen?

WetWilly  02.09.2013, 14:06
@BenSch91

In diesem Fall kann man Dich ohne jeden Grund kündigen, da Du noch keinen Kündigungsschutz geniest (dieser tritt erst nach 6 Monaten ein).

BenSch91 
Fragesteller
 02.09.2013, 14:07
@WetWilly

Ah ok, naja dann muss ich mal schauen was die machen...

Familiengerd  02.09.2013, 14:22
@WetWilly

Auch bei einer Zeitarbeitsfirma kann ein befristetes Arbeitsverhältnis nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn das im Arbeitvertrag so vorgesehen ist oder einer der beiden Tarifvertrage für Zeitarbeit des DGB mit dem BZA oder der IGZ anzuwenden ist.

Ansonsten kann ein begristetes Arbeitsverhältnis nach dem Gesetz nicht ordentlich gekündigt werden! Und da hat alles mit fehlendem Kündigungsschutz nichts zu tun!

Du solltest vor allem erst einmal sicher stellen, dass der Arbeitsunfall ordnungsgemäß an die Berufsgenossenschaft gemeldet wurde. Dann kommt es darauf an, wie lange du bereits bei der Leihfirma bist, und wie groß dieser Betrieb ist, ob er dir einfach so kündigen kann.

Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch für Leiharbeiter (natürlich nur im Innenverhältnis mit der Verleihfirma)

In Deinem Arbeitsvertrag muß eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart sein. Ansonsten ist ein befristeter Vertrag nicht zu kündigen.

Ansonsten hat Dir @WetWilly die richtige Antwort geschrieben.

Du darfst nicht wegen eines Arbeitsunfalls oder Krankheit gekündigt werden. Sie können, wenn du einen befristeten Vertrag hast, ihn dir nicht mehr verlängern. Damit ist dann dein Arbeitsverhältnis auch beendet. Ich glaube man will dich mit der Äußerung unter Druck setzen.