Kündigen lassen auf Bitte?

7 Antworten

Lass dir mal eine Sperrzeitberatung geben. Ruf bei der Hotline an, du wirst dann zurückgerufen von einem Leistungssachbearbeiter. So wie du den Fall formulierst könntest du einen wichtigen Grund für die Eigenkündigung haben (Stichwort Erhalt der ehelichen Gemeinschaft). Sofern du zu dem Sachverhalt eine positive Antwort erhältst, kannst du kündigen ohne eine Sperrzeit befürchten zu müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Skadi1988 
Fragesteller
 07.05.2019, 06:31

Danke

untreu  07.05.2019, 06:53
Sperrzeitberatung

So etwas gibt es wirklich? Deutschland ist tatsächlich ein Sozialstaat.

Man könnte sich aber auch erst einen Job suchen - und dann umziehen.

JaBu84  07.05.2019, 07:43
(Stichwort Erhalt der ehelichen Gemeinschaft)
Durch einen Umzug mit meinem Mann

Zählt das trotzdem? Sie zieht mit ihrem Mann näher zur Familie, sie zieht nicht ihrem Mann hinterher.
Natürlich sollte man das beim Telefonat im Kopf haben, wenn man mit der ehelichen Gemeinschaft argumentiert nicht das man sich da verhaspelt.

PaRo93  10.05.2019, 09:08

Ja, das kann unter Umständen auch einen wichtigen Grund darstellen. Z.B. wenn der Ehegatte beruflich versetzt wird. Im Grunde genommen kann man dem Ehegatten nicht die Entscheidung nehmen umzuziehen. Dass der Antragsteller dann mitzieht bzw. nachzieht ist die logische Schlussfolgerung und in der Regel ein wichtiger Grund für die Sperrzeitfrage. Es ist tatsächlich so, dass viele Sperrzeiten durch eine gute Begründung gar nicht erst eintreten würden. In den meisten Fällen sind die genannten Gründe einfach zu lasch formuliert.

Das ärgert in der Regel auch den zuständigen Bearbeiter des Antrags. Der hat durch das Eintreten einer Sperrzeit im Wesentlichen nur Mehrarbeit. Auch wenn von Außen immer angenommen wird, dass die Sachbearbeiter sich nen Ast freuen wenn sie Sperrzeiten eintreten lassen müssen.

PaRo93  10.05.2019, 09:18

Ich muss Dir allerdings Recht geben. Die Formulierung machts in vielen Fällen aus.

Zu sagen "mein Mann und ich möchten näher zur Familie ziehen" impliziert nicht direkt die Notwendigkeit "mit" dem Mann wegzuziehen. Anders klingt es zu sagen "Mein Mann zieht aus familiären Gründen (ggf. sogar gut im Detail begründbar) nach XYZ und ich muss deshalb natürlich mitziehen.".

Das sollte so sein.

PaRo93  07.05.2019, 06:15

Du reitest die Fragestellerin mit dieser unwahren Antwort ganz schön in die Misere.

Nein, sofern die Kündigung so formuliert ist als hättest Du ihn darum gebeten, ist das ein sogenannter Beteilligungssachverhalt und eine Sperrzeit wäre zu prüfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Meine Frage wenn der AG damit einverstanden ist muss die Kündigung auch so von ihm formuliert sein das sie mich auf meine Bitte hin kündigen?

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Ich kann ja verstehen, dass Du Deine für Entscheidung, zum eigenen Vorteil, Deinen Arbeitgeber missbrauchen willst.

Warum sollte er das zulassen ?

Erkundige Dich beim Arbeitsamt, ob der Umzug - familienbedingt - als Kündigungsgrund akzeptiert wird und keine Sperrzeit zur Folge haben wird.

Dabei wird entscheidend sein, welche Entfernung Deine Wohnung zum Arbeitsplatz haben wird und ob dies zumutbar ist.

Schau mal hier, könnte man als Vergleich/Argumentation heranziehen:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-niedersachsen-bremen-l7al36-16-kuendigung-zusammenzug-lebensgefaehrte-arbeitslosengeld/

Und warum suchst du dir nicht dort erst einen Job und kündigst dann? Das ist imho die normale Vorgehensweise.