Kühlschrank der EBK in Mietwohnung defekt - wer zahlt?

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So, wie Du es schilderst, gehört die Küche eindeutig zur Mietsache. Was gesprochen wurde, zählt nicht. Entscheidend ist, dass ihr die Küche mit der EBK besichtigt habt und dass im Mietvertrag nichts separat erwähnt wurde, wie etwa Schenkung, "ohne EBK" vermietet oder ähnliches.

Eigentlich muss also der Vermieter reparieren lassen oder einen neuen kaufen. Eigentlich!

Angenommen, ihr habt ansonsten ein gutes Verhältnis und der Vermieter ist ansonsten immer wieder bereit, Euch einen Gefallen zu tun oder Euch irgendwie entgegen zu kommen, zu helfen o. ä., solltet ihr Euch deswegen jetzt nicht mit dem Vermieter zerstreiten.

Einen Kühlschrank kann man bei einem Auszug leicht mitnehmen und wenn es ein Einbaukühlschrank mit gängigen Normmaßen ist, kann man ihn auch recht leicht wieder woanders verwenden.

Wesentlicher Vorteil für Euch, wenn ihr Euch selbst einen kauft:

Er ist so gebaut und ausgestattet, wie ihr in haben wollt. Z. B. in Anbetracht des Energieverbrauchs.

Noch eine Idee dazu: Oftmals sind die Einbaukühlschränke nicht gerade üppig und je besser isoliert, umso weniger Platz im Innenraum.

Falls ihr irgendwo in der Küche, im Flur oder sonst in der Wohnung (nähe Küche) Platz habt, kauft Euch doch ein schönes großes Standgerät. Wahlweise mit oder ohne Gefrierteil. Da gibt es tolle Geräte z. B. von Samsung oder Liebherr, die auch noch chick aussehen. Sehr gut isoliert brauchen sie nur verhältnismäßig wenig Strom und man hat dadurch viel mehr Platz. So einen Schrank nimmt man beim Auszug einfach mit in die nächste Wohnung. Selbst wenn die nächste Wohnung auch eine EBK hat, kann er sehr nützlich sein und dann evtl. sogar im Keller stehen.

Den vorhandenen, nicht mehr funktionierenden könntet ihr als normalen Schrank nutzen.

bwhoch2  05.01.2017, 17:00

Danke für die Auszeichnung. Darf man erfahren, wie es nun ausgegangen ist oder weiter geht?

Es muss der bezahlen dem die Küche gehört.

Wenn ihr also laut Mietvertrag die Küche mit gemietet habt, muss der Vermieter dafür sorgen das alles in Ordnung ist.

Sollte die Küche dort aber nicht aufgeführt sein und der Vermieter hat sie euch nur so überlassen, also quasi geschenkt, müsst ihr selber einen neuen Kühlschrank kaufen.

bwhoch2  03.01.2017, 15:58

Die Küche muss nicht aufgeführt sein, wenn sie nachweislich eingebaut war. Wenn der Vermieter die Küche verschenkt, muss das im Mietvertrag vermerkt sein "ohne Einbauküche" und am besten in einem separaten Dokument "Schenkung der Küche".

DerJoergi  03.01.2017, 18:19
@bwhoch2

Wo soll das denn bitte geregelt sein? Eine Schenkung kann auch mündlich erfolgen.

Alles was bei Mietbeginn in der Wohnung steht, ist mitvermietet, ob im MV aufgeführt oder nicht spielt keine Rolle. Ist also der KS aus der EBK defekt, den Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben in Kenntnis setzen, Frist zur Abstellung des Mangels setzen (max. 10 WT) und bei Verzug selbst die Reparatur beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Das kündigst du gleich vorsorglich mit an.

Der Verm. ist lt. Gesetz (BGB) verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

Die Sache bleibt unklar, der Besitzer der Küche muss zahlen. Bei Weigerung des Vermieters müsste im Zweifelsfall im Klageverfahren ein Richter entscheiden, wer Eigentümer der Küche ist. Der Vermieter müsste aber vorrangig belegen, dass es eine Schenkung war. Ohne schriftliche Vereinbarungen würde ich das Risiko an eurer Stelle nicht eingehen. Ist der Kühlschrank reparabel könnte der Vermieter ggf. Über eine bestehende Kleinreparaturklausel euch trotzdem noch die Kosten aufdrücken.

bwhoch2  03.01.2017, 15:55

Die Sache ist alles andere als unklar. Sie ist sonnenklar. Der Vermieter wollte die Küche eigentlich entsorgen, behauptet er jetzt. Da er sie drin gelassen hat und nichts weiter gehendes schriftlich vereinbart hat, ist die Küche mitvermietet. Demzufolge muss der Vermieter für einen funktionierenden Kühlschrank sorgen.

Die Wohnung hat eine EBK, die uns vom Vermieter zur Nutzung überlassen wurde, aber nicht explizit nochmal im Mietvertrag erwähnt.

 

So eine Fallkonstellation ist immer ungünstig. Was heißt denn Überlassung? Handelt es sich um eine Miete, dann müsste die Küche auch im Mietvertrag oder zumindest im Übergabeprotokoll auftauchen.

Wenn nicht, kann es sich auch um eine unentgeltliche Überlassung, d.h. Leihe handeln.

Wäre die Küche gemietet, dann hätte der Vermieter auch eine Instandhaltungspflicht nach § 535 BGB. Er müsste hier für eine Reparatur oder Ersatz sorgen.

Handelt es sich aber um eine Leihe, muss der Vermieter gar nichts tun. Ihr könntet in dem Fall den defekten Kühlschrank an den Vermieter zurückgeben und Euch einen eigenen kaufen (der dann auch in eurem Besitz bleibt).

 

 

bwhoch2  03.01.2017, 15:57

Da nichts separat vereinbart wurde, ist die Küche mitvermietet. Der Vermieter muss für einen funktionierenden Kühlschrank sorgen.

Und egal ob Leihe oder irgend sonst etwas, die Möglichkeit, selbst einen Kühlschrank zu besorgen und einzubauen, bleibt dem Mieter immer unbenommen. Erst recht, wenn der Vermieter nichts unternehmen will. Kaputten Kühlschrank ausbauen und einlagern und bei einem Auszug wieder zurück bauen. Eigenen mitnehmen.