Krankenversicherung während Auslandssemester kündigen?

6 Antworten

Die studentische Krankenversicherung ist nun mal eine Pflichtveranstaltung. Du bleibst ja auch weiterhin an deiner Uni immatrikuliert.

was wäre, wenn du im Ausland krank wirst. Du würdest evtl.nach Hause geflogen und wärst dann in Deutschland nicht versichert. wer zahlt dann die weiter notwendige Behandlung?

Apolon  15.12.2017, 13:44

Möglich wäre ja, dass er in Asien über die Universität des jeweiligen Landes eine Krankenversicherung abgeschlossen hat, dann kann er sich von der GKV in Deutschland befreien lassen.

DerHans  15.12.2017, 13:47
@Apolon

Dann ruht der deutsche Versicherungsschutz aber nur und lebt wieder auf, sobald er wieder in Deutschland ist.

Kunterbunt23  15.12.2017, 16:52
@Apolon

Wenn er in D immatrikuliert bleibt, dann muss er auch in D versichert sein.

Apolon  15.12.2017, 18:26
@Kunterbunt23

Wenn du richtig gelesen hättest, wäre dir dies aufgefallen:

Ich habe mich für ein Auslandssemester beworben und wurde auch angenommen

Und in manchen Ländern funktioniert dies nur dann, wenn man sich auch dort krankenversichert.

Und daher hat man die Möglichkeit sich dann mit Nachweis von der GKV in Deutschland befreien zu lassen.

Und wenn er nach dem Semester nach Deutschland zurück geht, wird er wieder bei der AOK seine Beiträge zahlen.

Sianni90,

jeder der in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss eine Krankenversicherung haben.

Wenn du aber während des Studiums in Asien, eine Krankenversicherung in dem entsprechenden Land abgeschlossen hast (keine Auslandsreisekrankenversicherung) kannst du dich bei der AOK befreien lassen. Einen Nachweis über diese asiatische Krankenversicherung musst du dann aber der AOK zukommen lassen.

Gruß Apolon

Kunterbunt23  15.12.2017, 16:54

ER kann sich nicht von der KV befreien lassen, da er weiterhin in D immatrikuliert ist. Somit ist eine KV in D Pflicht.

Apolon  15.12.2017, 18:27
@Kunterbunt23

Falsch - er muss nicht doppelt versichert bleiben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung genügt aber nicht.

Er muss sich in dem Land in dem er studiert krankenversichern.

Kunterbunt23  15.12.2017, 18:45
@Apolon

Wenn er aber in D immatrikuliert ist, muss auch in D eine KV bestehen- auch bei Auslandssemester.

Apolon  16.12.2017, 01:02
@Kunterbunt23

Ich muss mich wiederholen.

Deine Antwort ist falsch.

Es besteht bei manchen Ländern, keine andere Möglichkeiten ein Auslandsstudium zu machen, als in diesem Land über die Universität eine Krankenversicherung abzuschließen.

Aber auch ich tippe noch im dunkeln, da sich der TE nicht meldet und uns nicht mitteilt, in welchem Land er sein Auslandssemester macht.

Und in solchen Fällen wird er in Deutschland von der GKV für diese Zeit befreit.

Kunterbunt23  16.12.2017, 08:24
@Apolon

Kannst Du mir eine Rechtsquelle nennen? Im § 8 SGB V kann ich nichts finden.

Apolon  16.12.2017, 09:25
@Kunterbunt23

@kunterbunt23,

ich habe einige Studenten bei mir privat krankenversichert, die in Asien, bzw. in der USA ein Auslandssemester absolvierten und wir mussten bei einigen die PKV in Anwartschaft stellen, da das entsprechende Land sie nur studieren lies, wenn sie sich dort krankenversichert haben.

Außerdem bietet keine GKV im außereuropäischen Ausland einen Krankenversicherungsschutz an und schon immer ist es möglich (nicht nur bei Studenten) die im Ausland einen Krankenversicherungsschutz des Landes vorweisen konnten, dass die GKV in Deutschland den Vertrag stornierten, bzw. beitragsfrei stellten.

Bitte beachten - als Ersatz eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen ist nicht möglich.

Ergänzend noch, kein Mensch muss in je 2 Ländern eine Vollkrankenversicherung haben.

Kunterbunt23  16.12.2017, 11:42
@Apolon

Aber eine Rechtsquelle dafür kannst Du nicht nennen? Ich kenne es eben aus meiner jahrelangen Praxis (GKV) nur so: Wer sich von der KVdR zugunsten einer nicht gesetzlichen KV/PKV befreien lässt, kann nicht wieder in die GKV zurück, solange der Stratus "Student" lautet.

Apolon  16.12.2017, 12:53
@Kunterbunt23

@Kunterbunt23,

du wirfst hier einiges durcheinander.

Bei der KVdR handelt es sich um die Krankenversicherer der Rentner und nicht um Studenten.

Außerdem kann sich der Rentner befreien lassen, um in die PKV zu wechseln.

Hier wechselt aber der Student nicht in die PKV, sondern in die GKV des Landes in dem er sein Auslands-Semester absolviert.

Kunterbunt23  16.12.2017, 13:11
@Apolon

Sorry, verschrieben. Ich meinte natürlich KVdS, hab nur die falsche Taste erwischt. Dennoch fehlt mir die gesetzliche Quelle, bei der ich nachlesen kann, dass sich jemand von der KVdS zugunsten einer ausländ. KV befreien lassen kann, obwohl er in D immatrikuliert ist.

Apolon  16.12.2017, 14:41
@Kunterbunt23

Welche Quelle meinst du denn?

Tatsache ist doch, dass die Deutsche GKV keine Krankenversicherungsleistung im außereuropäischen Ausland anbietet.

Tatsache ist auch, dass man sich bei Studium im Ausland von der Immatrikulation in Deutschland beurlauben lassen kann.

Tatsache ist auch, dass ein Student nicht in 2 unterschiedlichen Ländern eine Vollkrankenversicherung abschließen muss.

Und die Möglichkeit besteht, dass in manchen Ländern eine Versicherungspflicht im eigenen Land für Studenten besteht.

Hier geht es doch nicht um eine deutsche Rechtsquelle, sondern um die Tatsache dass man diesen Studenten die im außereuropäischen Ausland studieren, hilft.

Ergänzend kannst du mal nachfolgenden Link - Punkt 3 lesen:

http://www.studentenwerk-potsdam.de/fileadmin/docs/beratung/2007-01_Krankenversicherung_fuer_Studierende.pdf

So lange du einen Wohnsitz in Deutschland hast unterliegst du der deutschen Versicherungspflicht. Da führt kein Weg dran vorbei. Das ist auch gut so, denn stell dir vor du wirst im Ausland schwer krank und kannst dort nicht behandelt werden. Wenn du dann nach Deutschland zurückkommst wärst du hier nicht versichert und müsstest deine Behandlung selber zahlen.

Ich dachte mir jetzt, dass ich einfach zu Beginn das Auslandssemester bei der AOK kündige und bei der Rückkehr zu einer anderen Krankenkasse Wechsel. Was ich eh schon länger vorhatte. Ich wäre somit ein halbes Jahr ohne Versicherung aber ich wäre ja auch nicht da.

Die Kündigung bei der AOK wird nicht wirksam wenn du nicht lückenlos die Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nachweist. Du bleibst dann einfach Mitglied der AOK.

Der Versicherungspflicht kannst du nur entgehen wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland aufgibst und ins Ausland verlegst, was natürlich nicht funktioniert wenn du immatrikuliert bleiben willst.

Da du noch in Deutschland gemeldet bist, musst du auch eine Krankenversicherung haben. Die ist seit 2009 Pflicht.

Die AOK würde die Kündigung ohne Nachweis einer Folgeversicherung zurückweisen und das zu Recht.

Die AOK ist nicht pingelig, sondern hält sich nur an Gesetze.

Es kann immer noch vorkommen, dass du so ernsthaft erkrankst oder einen schweren Unfall hast, so dass du nach Hause geflogen wirst. Was ist dann?

Apolon  15.12.2017, 13:47
Da du noch in Deutschland gemeldet bist, musst du auch eine Krankenversicherung haben. Die ist seit 2009 Pflicht.

Wobei man aber auch in dem Land wo das Studium stattfindet eine Krankenversicherung abschließen kann - und dann kann man sich von der GKV (AOK) befreien lassen.

Es kann immer noch vorkommen, dass du so ernsthaft erkrankst oder einen schweren Unfall hast, so dass du nach Hause geflogen wirst. Was ist dann?

Dann müsste ihn die AOK wieder aufnehmen.

catchan  18.12.2017, 22:07
@Apolon

Die Frage ist doch viel mehr, ob dein Vorschlag wirklich sinnvoll ist.

Was ist mit dem Rücktransport? Wer bezahlt ihn? Weißt du denn überhaupt, was eine Krankenversicherung in dem jeweiligen Land kostet? Weißt du denn überhaupt, ob das Land medizinisch auf dem gleichen Stand ist?

Zusätzlich habe ich auch eine Auslandsversicherung, die ja auch nicht grad billig ist.

Die kostet so gut wie gar nichts. Wo zum Geier hast du dir eine andrehen lassen?

Während ich im Ausland bin, kann ich doch gar keine Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, warum soll ich dann dafür zahlen??

Das spielt keine Rolle. Wenn du in Deutschland amtlich gemeldet bist, musst du hier die KV bezahlen.

Ferner ist das erforderlich, damit du eine Zusatzversicherung (Auslandskranken) abschließen kannst. Hast du hier keine KV mehr, kannst du auch keine Zusatzversicherung beanspruchen, sondern müsstest dich im Ausland, nach den dort gültigen Gesetzen krankenversichern. Je nachdem wo du hinfliegst, sehr teuer.

Stimmt das?

Ja.