krankenversichert bei 20 Stunden in der Woche

4 Antworten

Deine Tätigkeit mit insgesamt 80 Std. / Monat ist eine Teilzeitbeschäftigung im sogenannten Gleitzonenbereich, mehr dazu unter folgendem link:

http://www.lohn-info.de/gleitzone.html

Der Arbeitgeber behält einen Teil Deines Lohnes für die Weiterleitung an die Sozialversicherung ein, bezahlt selbst aber zusätzlich einen Beitrag. Beide Beiträge, der aus Deinem Lohn und der vom Arbeitgeber, überweist letzterer monatlich an die KV.

Problem bei Dir dürfte sein, dass Du deine Krankenversicherung für die selbständige Tätigkeit AUCH bezahlen mußt, solange Du die hauptberufliche selbständige Tätigkeit nicht abmeldest. Dies kannst Du umgehen, indem Du Deine Hauptgewerbe zum Nebengewerbe machst, entsprechende Meldung beim zuständigen Gewerbeamt.

Aber: Nach Klärung bitte unbedingt mit der zuständigen Krankenkasse abstimmen, BEVOR Du irgendwelche Meldungen bei Behörden machst.

Bei einem Minijob (bis 450 € monatlich) bist Du über den Arbeitgeber gar nicht kranken-versichert. Hier übernimmt der Arbeitgeber auch keine Beiträge. Bei einer sozialversicheruns-pflichtigen Beschäftigung (über 450 € monatlich) kannst Du möglicherweise in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dann übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Beiträge, den anderen Teil der Beiträge übernimmst Du dann selbst.

Das geht Hälfte/Hälfte. Wirst du dann auf der Abrechnung sehen.

Das musst du deinen zukünftigen AG fragen