Teilzeitjob, Minijob und Tätigkeit mit Übungsleiterpauschale?

2 Antworten

Ganz einfach:-) Der Minijob plus Übungsleiterpauschale (die Stunden) dürfen zusammen nicht mehr als ein drittel des Teilzeitjobs ergeben. Mein Beispiel: Arbeite in der Woche teilzeit 34 h. Bei meinem Minijob plus Übungsleiterpauschale arbeite ich 7 h in der Woche. Also arbeite ich teilzeit 136 h im Monat und Minijob plus Übungsleiterpauschale 28 h im Monat. Also bin ich locker unter einem drittel und verdiene nette 380Euro mehr Geld:-) Habe aber einen super Stundenlohn beim Minijob (20 Euro).

yanil  02.10.2015, 21:23

Ich meinte 380 Euro mehr Geld im Monat wenn ich Vollzeit in einem Betrieb arbeiten würde.

Diese Frage kann dir auch dein Finanzamt beantworten. Die machen das sogar kostenlos und dann weißt du ganz sicher, ob es richtig ist.