Krankenkasse will pfänden trotz Hartz4

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normalerweise ist man beim Bezug von ALG2 pflichtversichert und die ARGE zahlt die Beiträge. dies passiert aber nicht automatisch. man muss der Arge durch eine Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse seine Kassenzugehörigkeit nachweisen.

für Hartz IV-Bezieher die unter 23 Jahre alt sind gilt, dass man bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag familienversichert sein muss.

du hast sicherlich noch alle Bescheide des ALG2 ab 2011.

zuerst schaust du jetzt dort nach, was auf Seite 2 unter Kranken- und Pflegeversicherung für eine Krankenkasse steht, oder ob dort "keine Krankenversicherung" steht, oder ob dort eine dir unbekannte Kasse steht, oder etwa sogar Familienversicherung.

dann nimmst du die Bescheide und reichst deiner Krankenkasse alle Bescheide von Beginn bis heute als Kopie ein und lässt dir eine Mitgliedsbescheinigung ausstellen.

als nächstes setzt du dich mit der Arge in Verbindung und sagst dort, dass der Krankenkasse seit März 2011 keine Meldungen durch die ARGE vorliegen, und dass sie das bitte nachholen sollen. als Nachweis reichst du die Mitgliedsbescheinigung ein.

RHWWW  26.07.2014, 21:40

DH für eine Expertenantwort!

Hallo, Ob die Pfändung zulässig ist, beantwortet die Frage, warum Sie stattfindet ? Einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gehen im Normalfall Mahnbescheid, und Vollsstreckungsbescheid voraus. Du kannst über jede Sozialleistung, also auch ALG2, innerhalb von 7 Werktagen trotz bestehender Pfändungen auf dem Konto verfügen. Für die Rückzahlung Deiner Mietkaution solltest vielleicht vorerst ein Konto verwenden, welches nicht Deines ist (Lebenspartner, Eltern?) und dieses schnellstmöglich beim Vermieter angeben. Weiterhin kannst Du dein Konto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Infos dazu hier

https://www.sparkasse-koelnbonn.de/privatkunden/konten_karten/girokonten-empfang/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto/index.php?n=%2Fprivatkunden%2Fkonten_karten%2Fwissenswertes%2Fpfaendungsschutzkonto%2Fpfaendungsschutzkonto%2F

Somit kannst du über jeden Betrag verfügen, der unter der Pfändungsfreigrenze liegt. Die findest du in meinem Kommentar

Viele Grüße

"Ist diese Pfändung überhaupt gerechtfertigt, da ich ja Solzialleistungen beziehe? "

Jede Pfändung ist gerechtfertig wenn du jemandem Geld schuldest. Stell dein Konto bei der Bank auf ein PSK um damit du deinen Grundfreibetrag behälst der nicht gepfändet werden kann (ca 1040 €, Nur wenn du mehr kriegst kann gepfändet werden. Wenn die Mietkaution höher ist dann wird der Betrag von der Bank für die Pfändung überwiesen).

"Sollte ich vielleicht mal mit meinem ALG 2 - Bescheid zur KK gehen?"

bringt dir nichts, sie werden dir die Schulden deswegen nicht erlassen

Urknall  27.07.2014, 08:09
bringt dir nichts, sie werden dir die Schulden deswegen nicht erlassen

Hust

Dann würde ich mir Gedanken machen, da das Geld ja offensichtlich bezahlt worden sein müsste, hier könnte aber eine Anzeige gegen Unbekannt helfen, da die Gelder ja dann wohl offensichtlich entweder beim Jobcenter, oder der Krankenkasse veruntreut worden sein müssen. ;)

Bevor es zum Pfändungs-und Überweisungsbeschluss kommt, bekommst du von Krankenkasse aber erst einmal eine Rechnung. Wenn du nicht bezahlst kommt eine Mahnung. In der Zeit hättest du die Sache doch klären können wenn du meinst, dass es ungerechtfertigt ist.

Lass das Konto auf ein P-Konto umstellen sonst pfändet die Krankenkasse dein ALG II.

schwanzraspel  17.08.2014, 15:42

Für die Umwandlung des Kontos in ein p oder bürgerkonto muss es auf guthaben Basis sein, das heißt, es darf nicht überzogen sein- kein dispo ! Lb gr

Da kannb doch etwas nicht stimmen. Der Zeitraum deckt sich ja mit dem Bezug von ALG2.! Geh zur ARGE und frage dort nach, ob sie Dich als ALG2 Empfänger bei der Krankenkasse angemeldet haben Bei Bezug von ALG2 bist Du krankenversichert. Ebenso kannst Du zur Krankenkasse gehen und Deine Bewilligungsbecsheid von März 2011 vorlegen.