Krankengeld Übertarifliche Zulage?

4 Antworten

Die Krankenkasse fragt doch beim AG ab, was an Grundlohn und Zulagen anfällt, danach wird dann auch das Krankengeld berechnet.

Also solltest du am Montag gleich die KK anrufen und nachfragen. Wenn der AG den Fehler gemacht hat, kann er das auch korrigieren.

Im Zweifel Akteneinsicht beantragen.

Poschito 
Fragesteller
 30.07.2017, 01:15

Danke schon mal . Verstehe ich das dann richtig das ihm die übertarifliche Zulage berechnet werden muss? Er bekommt  sie ja nicht erst seid einem Monat sondern schon 5 Jahre.

michi57319  30.07.2017, 01:22
@Poschito

Über das Wochenende wird sowieso nichts entschieden und geklärt, also wirst du bis Montag warten müssen, bis du mit der KK telefonieren kannst.

Das Krankengeld wird aus dem üblichen Verdienst ermittelt, wie auch immer dieser sich zusammensetzt. Es gibt durchaus Grenzen für die Berechnung der Zulagen, im Detail kann ich dir dazu nichts sagen. Dauerhaft gezahlte Zulagen werden nach meinem Wissensstand berücksichtigt, fiktiv anfallende jedoch nicht.

Ja Zulagen kommen nicht mit in die Krankengeld Berechnung, nur das Grundgehalt

Natürlich wird das Krankengeld nur nach dem normalen stundensatz berechnet.

Zulagen gibt es ja nur für real erbrachte Leistungen und nicht für ALLE Stunden .., da dein Mann aber KEINE Sonderschichten gemacht hat, bekommt er auch keine (anteilig) als Krankengeld 

Logisch, oder?

Poschito 
Fragesteller
 30.07.2017, 00:54

Nein ist mir nicht logisch er bekommt die übertarifliche Zuzahlung da auch im Krankheitfall zu seinem Stundenlohn 

Vampire321  30.07.2017, 00:57
@Poschito

Dann musst du bei der Krankenkasse nachfragen - DIE können dir das genau erklären

denn für mich ist das nicht logisch 

Wenn der Arbeitgeber übertariflich etwas leistet, heisst das nicht das für mich nicht, das die  Krankenkasse das auch machen muss!



Familiengerd  30.07.2017, 13:27

@ Vampire321:

Selbstverständlich berechnet sich das Krankengeld nach allen Verdienstbestandteilen, von denen Versicherungsbeiträge (an die Krankenkasse) abgeführt werden, dazu gehören dann selbstverständlich auch Zulagen, wenn diese Zulagen im maßgeblichen letzten Abrechnungszeitraum vor Beginn der Krankengeldzahlung berücksichtigt sind.

Deine Aussage "Zulagen gibt es ja nur für real erbrachte Leistungen" ist unter dieser Voraussetzung falsch bezüglich des Krankengeldes, aber auch sowieso bei der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (das gilt für Nachzulagen, Schichtzulagen usw., nicht aber z.B. für Schmutzzulagen).

Für denn Arbeitgeber gilt bei der Lohnfortzahlung die Verpflichtung zur Zahlung dessen, was der Arbeitnehmer ohne die Erkrankung erhalten hätte - gehören dazu auch Überstunden, Zulagen usw., dann eben auch die: Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Und DAS ist logisch!

Vampire321  30.07.2017, 14:51
@Familiengerd

Wie ich schon sagte, das wird sich sicherlich alles bei der Krankenkasse klären lassen...

Familiengerd  30.07.2017, 17:29
@Vampire321

Selbstverständlich - ändert aber nichts an der irrigen Aussage!