Kostenübernahme von Mietern für Putzfrau?
Hallo, Ich hab ein Problem. Und zwar wohne ich in einer Mietwohnung, oberste Etage. Dort gibt es keine andere Mietpartei. Darunter sind zwei Parteien und unten noch eine. Jetzt ist es seit Jahren so, dass die Vermieter eine Putzfrau beauftragt haben, den Hausgang zu putzen. Aber nur bis unter meine Etage, heisst, ich muss meine Treppen selber putzen. Weil wir die ja alleine nutzen. Soweit völlig in Ordnung. Bei der Jahresabrechnung muss ich aber immer ein viertel der Kosten für die Putzfrau übernehmen, weil wir ja durch die unteren Etagen laufen. Das finde ich völlig ungerecht. Es geht jedes Jahr um über 100 Euro! Und wenn ich Worte, dass die Putzfrau bei mir putzt, dann müsse ich das alleine zahlen. Ist das so wirklich in Ordnung? Und jetzt war es so, das wir seit März alle selber geputzt haben. Einmal die Woche die eigene Etage und einmal im Monat war jeder dran mit Keller und Trockenraum, so das der auch einmal die Woche geputzt wurde. Alle, ausser der unteren Partei. Die haben nur ihre Etage geputzt, wenn sie auch mit dem Keller dran waren. Jetzt war die Vermieterin letzte Woche im Haus, sah, das unten natürlich alles dreckig war und hat die Putzfrau wieder engagiert und wir sollen jetzt wieder zahlen. Kommentarlos. Wir Parteien, die wir geputzt haben sind nicht einverstanden, interessiert aber nicht. Können wir da irgendwas machen?
5 Antworten
Nach dem Durchlesen aller Kommentare und Deiner Ergänzungen meine ich, ein einigermaßen klares Bild zu besitzen und Dir die Frage ausreichend beantworten zu können.
Klar ist es eine etwas seltsame Regelung, aber dennoch in Ordnung, da es eindeutige schriftliche Vereinbarung gibt, die ihr irgendwann mal akzeptiert habt.
Ihr habt bei Abschluss des Mietvertrags zweierlei akzeptiert:
1. Dass die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume im Keller einer Putzfrau übertragen wird und ihr die anteiligen Kosten dafür übernehmt.
2. Dass zu diesem Bereich, den die Putzfrau pflegen muss, eben nicht die Treppe zu und der Bereich vor Eurer Etage gehört. Würde sie das mitputzen, müßtet ihr die Mehrkosten tragen und das wollt ihr nicht, bzw. konntet ihr vermeiden, indem ihr dieser Vereinbarung zugestimmt habt.
Da Euer Rechtsanwalt das schon geprüft hat, gehe ich davon aus, dass das so auch im Vertrag steht.
Ansonsten:
Die zwischenzeitliche Regelung, dass ihr Mieter gemeinsam die Arbeit der Putzfrau im festen Turnus, bzw. in festgelegten Abschnitten übernehmt, kam nicht durch eine Vertragsänderung, sondern durch ein Entgegenkommen der Vermieterin, die das mit Euch einfach mal ausprobiert hat. Leider hat es nicht funktioniert und somit konnte die Vermieterin zur ursprünglichen Regelung zurück kehren. Das durfte sie jederzeit.
Wenn die Parteien, die regelmäßig geputzt haben, damit nicht einverstanden sind, sollten diese Parteien, also auch ihr, auf die schlampige Partei los gehen und nicht auf die Vermieterin. Die Vermieterin hat nur das Ziel, ein einigermaßen ordentliches Haus, also die gemeinschaftlichen Bereiche, zu erhalten. Das ist nicht verwerflich.
Da ihr die wohl einmalige Chance alle zusammen nicht genutzt habt (Schuld nur bei einer Partei), könnt ihr nichts machen, außer Euch eine andere Wohnung suchen in einem Haus, in dem die Putzerei von Anfang an vernünftig geregelt ist.
Gerechtigkeit gibt es im Mietrecht nicht. So können beispielsweise die Mieten der einzelnen Wohnungen sehr stark voneinander abweichen ohne dass das ein Problem wäre. Oder eine darf sein Fahrrad in seinen Keller stellen und die anderen dürfen das nicht oder einer darf einen Hund halten und die anderen nicht usw.
Tut mir leid, aber die Situation müßt ihr akzeptieren, auch wenn es Euch gar nicht gefällt. Basis dafür ist der Mietvertrag, den ihr selbst unterschrieben habt.
Danke für die Auszeichnung.
Kurz zur ersten Situation: ja, Du benutzt die unteren Etagen des Treppenhauses.. aber das Treppenhaus besteht aus ALLEN Etagen. Also hätte die Reinigungskraft auch alle zu putzen.
Die Logik Deines VM hinkt da.
Jetzt die Sache mit dem selber putzen.. funktioniert natürlich nur,w enn alle mitziehen.
Wenn das nicht klappt, also wieder zurück zur Putzkraft.. das ist schon korrekt so. Ich würde mich jetzt aber ganz klar wehren, dass Ihr einerseits den vollen Anteil zahlt.. andererseits nicht bis vor Eure Tür geputzt wird.
DAS ist definitiv nicht korrekt.
Sagen wir so: sie WILL es wohl nicht verstehen.
Läuft es mit dem Putzen nicht so, dann wird oft ein Unternehmen oder eine Putzfrau eingestellt. Ich denke, dagegen könnt ihr nichts machen. Aber es muss das ganze Treppenhaus geputzt werden und dann zahlen alle. So, wie du das schreibst, ist das mehr als ungerecht und bestimmt nicht rechtens.
Sehen wir auch so, aber sie sieht das nicht ein. Wir laufen unten durch und daher müssen wir mitbezahlen.
Nebenbei mal so: ich kenn es aus diversen Fällen privat.. und auch von der Firma her: Reinigungskosten werden immer einfach anteilig durch die Mietparteien geteilt,w enn es eine geninesame Reinigungsfirma gibt.
Nb habe ich einen Kollegen, der Vermieter ist.. ne Freundin.. mein Dad hat früher Hausverwaltung für mehrere Wohnhäuser gemacht: es wird immer der gleiche Anteil von allen Parteien genommen, wenn alle den glei8chen Eingang nutzen.
Schaut in den Mietvertrag, was da drinn steht. Wenn da drinn steht, dass eine Putzfrau angagiert werden kann, dann ist alles rechtens. Dann solltet ihr aber mal mit der Vermieterin sprechen, dass die Putzfrau auch bei euch oben putzen soll. Damit wäre doch alles wieder gerecht?
Aber es steht alles im Mietvertrag, wenn es da nicht drinn steht, geht mal zum anwalt.
Wir waren gestern dort. Es steht drin, dass wir selber putzen müssen. Und sie sieht das so, dass wir unten ja durchlaufen und daher die Kosten auch noch tragen müssen. Und wenn die Putzfrau bei uns auch putzen soll, dann allein auf unsere Kiste nicht, weil oben ja sonst keiner wohnt.
Das ist echt ein Witz. Bisschen so, als ob Du ins Kino gehts.. und wer direkt nach Filmende rausgeht, zahlt weniger als Du, der sich auch den Abspann noch anschaut.
Nicht zu zahlen ist wahrscheinlich keine option, was aber eine Option ist, dass die Putzfrau auch oben Putzen muss. Schließlich gehört der Flur zum "gemein Eigentum". Oder steht im Mietvrtrag, dass du den Flur mitgemietet hast?
ein einem haus mit mehreren Eigentümern ist der Flur, auch wenn er nnur zu einer Wohnung führt, Gemeineigentum und gehört allen. Egal was darim passiert, alle entscheiden mit und und müssen zaheln. Sei es Strom, Wasser, Reinigung. Hier darf aber dann auch sowas wie ein Schrank nicht aufgestellt werden, da das ja nicht dir gehört.
Wie das genau bei vermieteten parteien ist, weis ich aber nicht.
Ja, aber wenn sie oben auch putzt soll ich für die Mehrkosten aufkommen.
Eigentlich ALLE. das heist auch die im ersten Stock. Schließlich könnten Sie deine Etage ja benutzen.
@SiViHa72: Sehr schlechter Vergleich!
was steht denn im Mietvertrag unter Treppenreinigung ?
Das wir unsere Treppe selber putzen müssen. Was für mich auch ok ist.
Das sieht die Vermieterin völlig anders. Habe gestern mit ihr geredet, sie versteht nichtmal die Problematik.