Kosten für Fensterscheiben-Austausch in Mietwohnung?
Hallo,
in meiner Mietwohnung liefen letztes Jahr im Winter die Scheiben an. Allerdings zwischen der Doppelverglasung. Es war wochenlang nass, vereist, beschlagen - je nach Wetterlage. Als es wärmer wurde trocknete dann alles innen an und den ganzen Sommer über hatte ich ein blindes Fenster. Wie Milchglas :-/
Ich hatte viele Mails geschrieben mit Bitte um Austausch oder Reparatur.
Antwort: "Maßanfertigung, dauert 4 Wochen". Nach 6 Wochen "sorry, vergessen". Das ganze wiederholte sich nochmal. Nach ein paar Monaten der erste Versuch: Scheibe passte nicht. 5 Wochen später zweiter Versuch: wieder vermessen, passt nicht.
Es hat ganze 8 Monate gedauert bis ich endlich eine neue Scheibe hatte.
Nun, zwei Monate nach Austausch, kam vom Vermieter eine Rechnung das ich Fenster samt Montage bezahlen sollte.
Ich dachte ein Fenster instand zu halten gehört zum Aufgabengebiet des Vermieters?
Bei 4 Handwerkerterminen, vielen Mails und Telefonaten war davon auch nie die Rede.
Ich hab anderswo gelesen das ich im Extremfall auch die Miete hätte mindern können. 8 Monate á 5%. Darauf habe ich verzichtet, weil ich ihm und mir keinen Stress machen wollte. Und so wirds mir jetzt gedankt.
Wie stehen die Chancen diese 210-Euro-Rechnung (ggf. anwaltlich) anzufechten?
Vielen Dank fürs Durchhalten und Lesen :-)
Liebe Grüße
5 Antworten
Je nach Mietvertrag kann es sein, dass du dich anteilig - in der Regel 100-150 Euro/ Jahr - beteiligen sollst. Meiner Ansicht gilt das aber für Dinge in der Wohnung, wie Türen, Türstöcke, Qascbecken, Badewanne, Toilettenspülung, Steckdosen, . . . Lies nach was im Vertrag steht
So sehe ich das auch. (Kleinreparatur ist mir nicht eingefallen)
Danke, daran habe ich gar nicht gedacht! :-/
Dort steht tatsächlich "Der Mieter hat verschuldensUNabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungsmaßnahmen ... für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen, Rollläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden."
Ich danke ich werde es einfach mal darauf anlegen und mich darauf berufen das von Scheiben dort nichts steht.
Soweit richtig. Konzentriere Dich einfach darauf, die Rechnung für den Ersatz der Fensterscheibe abzuwehren. Falsche Ausmessung kann Dir Dein Vermieter in eigenem Versagen oder Beauftragung nicht "optimal befähigter" Handwerker hier nicht in Rechnung stellen.
Nachtrag :
und weil das Fensterglas in sich ja fest verbaut im Fensterrahmen ist, muss Dir Dein Vermieter m.E. nachweisen, das die Verbund-Isolierverglasung durch Fehlverhalten ( VERSCHLEISS durch Benutzung der Sache ) Deinerseits hervorgerufen wurde.
Das könnte er ehestens imNachweis, dass Du einen klemmenden Fenster-Rahmenverschluss ihm nicht rechtzeitig meldetest und er gleichzitig den Beweis ( Gutachten ) erbringen könnte, dass Du das Fenster regelmässig mit Gewalt ( gegen die Klemmstelle ) nicht sachtest möglich öffnetest und schlossest nebst rechtzeitiger Meldung auch dieser Fehlfunktion einer fest installierten Einrichtungssache des Mietwohnung.
Ein Nachtrag falls es interessiert: Der Vermieter hat tatsächlich geklagt. Mit Hilfe des Mieterbundes konnte dies aber abgewehrt werden. Begründung: selbst wenn die Kleinreparaturklausel wirksam ist, Beschlag zwischen den Schreiben fällt da nicht rein. Daher keine Abnutzung und zu 100% Vermietersache. Es musste alles bezahlen.
Diese Kosten musst du nicht übernehmen. Das ist Sache des Vermieters. So etwas würde auch nicht unter die Kleinreparatur Regelung fallen, sollte eine solche in deinem Mietvertrag stehen.
Im Moment brauchst du noch keinen Anwalt. Schreib dem Vermieter erst mal einen Brief, in dem du die Forderung ablehnst und weise ihn dabei darauf hin, dass Instandhaltungsmaßnahmen per Gesetz der Vermieter zu tragen hat.
Eine undichte Fensterscheibe muss der Vermieter natürlich auf SEINE Kosten ersetzen. Du hast sie ja schließlich nicht kaputt gemacht.
Vielen Dank :)
Zumal es laut Fragestellung auch scheinbar rechtzeitig dem Vermieter gemeldet wurde, damit dieser selbst nachbessern konnte. ( waren scheinbar ja auch viele Wochen ab Bekanntgabe des Schadens bis zur Behebung )
Das Thema "Mietminderung" würde ich in dieser Fragestellung aber besser mal ausklammern wollen, sondern hier nur auf Rückweisung der Rechnungsstellung gehen. ( @fragestellende Person )
Richtig, ich möchte gar keine Minderung. Mit dem Austausch war die Sache für mich erledigt. Dachte ich jedenfalls...
Dann erhebe schriftlich anhand diversen Ausagen hier in den Kommentaren Widerspruch gegen die Rechnungsstellung mit dem Grund-Tenor einer nicht verbrauchs- / und nutzungsbedingten Produkteigenschaft einer fest in einem Fensterrahmen verbauten ( Isolier-) Verglasung.
Ich dachte ein Fenster instand zu halten gehört zum Aufgabengebiet des Vermieters?
Richtig, sofern es sich um Ersatzbeschaffung wg. Verschleiß durch übliche Abnutzung handeln sollte.
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Wenn der VM durch Aussage des Fensterbauers behauptet, sie sei beschädigt worden, fällt dir das an.
Allerdings muss sich der Vermieter alt gegen neu anrechnen lassen.
Nun liegt es an dir, die mit einem Anwalt und erwartbarem Beschluss eines teuren Gutachters erst recht kostenträchtige Klage mit ungewissem Ausgang zu vermeiden und "den Schaden zum Zeitwert" mit 100 EUR freiwillig zu begleichen.
G imager761
Und wie könnte/sollte ein Mieter das Beschlagen der Scheiben zwischen den Scheiben verursachen können? Es ist doch offensichtlich, dass es einen Mangel in der Qualität der Fenster von Beginn deren Einbaus an gab.
Der Vermieter hat Schadenersatzanspruch bei dem Fensterbauer der ihm den Pfusch eingebaut hat und nicht dem Mieter, der diesen ertragen musste.
Deine Ferndiagnosen sind unfreiwillig komisch. Und kommen fast immer zu dem Ergebnis, nicht der M, der VM oder Hersteller sind schuld.
Überlasse doch bitte den Fachleuten vor Ort oder einem Sachverständigen nach Begutachtung des konkreten Schadensbildes die Würdigung, inwieweit ein heftiger Schlag, etwa durch Zuschlagen bei Durchzug zum Bruch der Vakuumversiegelung der Doppelverglasung führte.
Bevor Du als Mieter einen Handwerker beauftragst, solltest Du IMMER den Vermieter vorher fragen - denn eigentlich ist es Aufgabe des Vermieters sich um das Fenster zu kümmern. Nun hast DU den Auftrag erteilt und wirst wohl auf den Kosten sitzen bleiben
Hallo,
Nein ich habe niemanden beauftragt. Der Vermieter hat einen Handwerker beauftragt und geschickt.
Beim dritten Termin war er sogar selbst mit vor Ort um die Messung zu kontrollieren, damit er nicht eine dritte Scheibe bestellen muss.
Die Handwerker / die Firma hat er selber ausgesucht, beauftragt und zu mir geschickt.
DU hast KEINE Kosten
Die Klausel anteiliger "Kleinreparaturen" bezieht sich m:W. nur auf direkt vom iieter in gebrauch befindlicher Verschleisserscheinung, aber nichtaus altersbedinget Mangelerscheinungen ohne anwenderbezogenen Verschleiss im Nachweis.
M.E. kann man eine in sich versiegelte Verbund-Isolierverglasung einem Mieter nicht als anwendungsbedingten "Verschleiss" unterjubeln, da er auf die technische Funktion einer Verbund - Isolierverglasung in einem Fenster an sich ja keinen verschleissenden Einfluss hat.